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Hallo Jörg,
wiederum nicht richtig! Es gibt ein EU gesetzt was sogar die Benutzung erlaubt. Du darfst es keinem dritten weiter sagen... Nachtrag: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2004/__88.html http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2004/__89.html |
leider wieder nicht ganz richtig: vorsätzlich,dh, wissentlich zb.den Polizeifunk abzuhören ist bei Todesstrafe verboten(da werden hier in Deutschland Schwerstkriminille und Psychopaten milder bestaft),sollte die versehentlich geschehen so dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.Ich gebe zu das diese Gestze so oder so verstanden werden können.
Das der Betrieb und Besitz eines Scanners erlaubt ist hatte ich ja bereits weiter oben erwähnt.Meinen ersten Scanner hatte ich mir 1986 zugelegt. |
noch ein kleiner Nachtrag dazu: Mit dem neuen TKG von 1992 sollte dem Bürger das Recht auf freie Information eingeräumt werden welches vorher eingeschränkt war.Das Abhören von Radio und Fernsehton,Amateurfunk und CB Funk sollte somit ermöglicht werden.
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Jop, änder nichts an der Tatsache das es nun sich um 2004 handelt und nichts im text von 92 steht und das es eine neue EU verordnung gibt.
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