![]() |
Zitat:
|
Wenn ich weiss was für Ideen die Leute so haben ...
da musst eigentlich sofort einen Anonymisierungsproxy mit VPN Zugang anmieten. Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche? Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p [was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ] |
Zitat:
|
Zitat:
und was machst bei "airsniffern" :D |
Zitat:
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt, und du dann eine anonymverfügung oder anzeige wegen schnell fahren bekommst. Entweder du gibts den wahren fahrer bekannt um dein sündenregister nicht aufzufüllen, oder wenn du es nicht kannst/willst bezahlst du selbst. Wenn im klassischen no-no fall jemand deinen offenen zugang zum kinderporno saugen benutzt, und deine ip adresse irgendwie in die hände der ermittlungsbehörden kommt wirds bei dazukommender vorverurteilung über die kronenzeitung nicht lustig dich zu verteidigen. Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein. |
Zitat:
aber hat natürlich auch seine nachteile, welcher "kunde" macht das schon gerne :( |
Wahrscheinlich wirds eh rechtlich nicht so verhängnissvoll sein wie in meinem beispiel, denn es gibt ja genügend wlan zugänge in österreich die anonym zu nutzen sind.
Aber würde mich auf jeden fall bei der wkö beraten lassen. |
Hab das mal selbst betrieben und mich mit einer Softwarelösung namens sitekiosk
abgesichert. |
Zitat:
Du setzt hier zwei Sachverhalte gleich, die vielleicht „in der Laiensphäre“ (so nennt das i.d.T. der Jurist… ) vergleichbar erscheinen, rechtlich aber eben doch diametral entgegengesetzt sind: Beim Fahrzeug gibt’s die Halterhaftung aus Betriebsgefahr – Access-Provider hingegen genießen eine umfangreiche Haftungsprivilegierung. Nachdem in Deutschland einst im Zuge eines international beachteten Verfahrens der Compuserve-Chef wg. Verbreitung von Kipo verurteilt wurde, setzt sich dann doch überall die Erkenntnis durch, dass es so nicht laufen kann. Es macht eben doch einen Unterschied, ob du persönlich jemandem face-to-face deinen Autoschlüssel gibst. Oder ob du als Dienstleister vielleicht 100 000 Kunden hast, die alle selbstständig im Netz agieren. Deshalb ist die Situation rechtlich gerade genau anders geregelt… |
@marc wie ist die genaue definition eines "access-providers"? ist das jeder, der einfach ein offenes wlan bzw. an arbeitsplätzen lan anbietet (oder schlichtweg nur hat) oder gibts dort noch andere kriterien (wie z.b. hotel, restaurant, usw.)?
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:50 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag