WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Internet (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=8)
-   -   rechlicher schutz bzw frage (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=172482)

Marc 30.08.2005 14:51

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
mitloggen ist sowieso pflichtlektion
Und das verträgt sich mit den Gründsätzen des Datenschutzes wie? "Datensparsamkeit" - nur was erforderlich ist, darf erhoben werden. Hierbei sind die Daten noch besonders sensibel, da eine Vorratsspeicherung zuusätzlich noch in das Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift. :cool:

Br@in 30.08.2005 15:31

Wenn ich weiss was für Ideen die Leute so haben ...
da musst eigentlich sofort einen Anonymisierungsproxy mit VPN Zugang anmieten.

Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


[was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ]

holzi 30.08.2005 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Nun ja, genau mit der Einstellung plädieren Law&Order-Politiker für immer mehr Einschränkungen der Bürger-Rechte. „Alles muss immer und überall überwachbar sein. Wo kämen wir sonst hin“?

An meinem Auto ist ein Kennzeichen. Aber wenn ich mich nachts auf mein Fahrrad setze und Scheiben einwerfe, bin ich kaum rückverfolgbar. Furchtbar! Fahrradfahren gehört sofort verboten…

hehe, wollte damit nicht ausdrücken, dass mich diese "schlupflöcher" stören würden ;) - nur wenn dann gleiches recht für alle

rev.antun 30.08.2005 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Br@in
Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


und was machst bei "airsniffern" :D

christian1701 30.08.2005 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Br@in

Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


[was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ]

Ist wie beim Autofahren.
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt, und du dann eine anonymverfügung oder anzeige wegen schnell fahren bekommst.
Entweder du gibts den wahren fahrer bekannt um dein sündenregister nicht aufzufüllen, oder wenn du es nicht kannst/willst bezahlst du selbst.

Wenn im klassischen no-no fall jemand deinen offenen zugang zum kinderporno saugen benutzt, und deine ip adresse irgendwie in die hände der ermittlungsbehörden kommt wirds bei dazukommender vorverurteilung über die kronenzeitung nicht lustig dich zu verteidigen.

Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein.

rev.antun 30.08.2005 16:53

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein.
:( tja dann muss man wohl (vor nutzungsfreischaltung) eine legitimation verlangen, und dadurch die verbindung zu der betreffenden person herstellen.

aber hat natürlich auch seine nachteile, welcher "kunde" macht das schon gerne :(

christian1701 30.08.2005 17:21

Wahrscheinlich wirds eh rechtlich nicht so verhängnissvoll sein wie in meinem beispiel, denn es gibt ja genügend wlan zugänge in österreich die anonym zu nutzen sind.
Aber würde mich auf jeden fall bei der wkö beraten lassen.

Don Manuel 30.08.2005 18:19

Hab das mal selbst betrieben und mich mit einer Softwarelösung namens sitekiosk
abgesichert.

Marc 31.08.2005 11:37

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Ist wie beim Autofahren.
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt...

Eigentlich gerade nicht. :)

Du setzt hier zwei Sachverhalte gleich, die vielleicht „in der Laiensphäre“ (so nennt das i.d.T. der Jurist… ) vergleichbar erscheinen, rechtlich aber eben doch diametral entgegengesetzt sind: Beim Fahrzeug gibt’s die Halterhaftung aus Betriebsgefahr – Access-Provider hingegen genießen eine umfangreiche Haftungsprivilegierung.

Nachdem in Deutschland einst im Zuge eines international beachteten Verfahrens der Compuserve-Chef wg. Verbreitung von Kipo verurteilt wurde, setzt sich dann doch überall die Erkenntnis durch, dass es so nicht laufen kann.

Es macht eben doch einen Unterschied, ob du persönlich jemandem face-to-face deinen Autoschlüssel gibst. Oder ob du als Dienstleister vielleicht 100 000 Kunden hast, die alle selbstständig im Netz agieren.

Deshalb ist die Situation rechtlich gerade genau anders geregelt…

holzi 31.08.2005 11:42

@marc wie ist die genaue definition eines "access-providers"? ist das jeder, der einfach ein offenes wlan bzw. an arbeitsplätzen lan anbietet (oder schlichtweg nur hat) oder gibts dort noch andere kriterien (wie z.b. hotel, restaurant, usw.)?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:50 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag