Re: wie mit auto zu pickerl das keines hat?
Zitat:
Original geschrieben von rubberduck
hi
jo,wie komm ich mit einem auto zur pickerl überprüfung bei dem es schon halbes jahr abgelaufen ist.fahrzeug is noch zugelassen auf wkz.darf ich damit überhaupt in die werkstatt fahren oder muss ich mir den stress antun und hinschleppen?
wer kennt sich aus?
besten dank
greetz
rd
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Ist das Fahrzeug angemeldet, versichert, hat ein Kennzeichen und stellt keine Erhöhung der Gefahr im Sinn der §§ 23 Abs. 1 und 27 Abs. 1 VersVG dar? (= ist fahrtüchtig und würde Pickerl bekommen)
Dann fahr einfach in die Werkstaat damit und aus. Es liegt dann nämlich keine Obliegenheitsverletzung vor, derentwegen sich die Versicherung drücken könnte. Außerdem würde nur der Selbstbehalt auf 11.000 € anwachsen ;)
Bei einem Arbeitskollegen war (versehentlich) das Pickerl um 1 Jahr abgelaufen, als in die Polizei wegen Falschparkens abmahnen wollte. Ich glaube nicht, dass er sein Auto hat abschleppen lassen. Aber ich könnte ihn notfalls fragen.
Grüße
maxb
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