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Alex1 16.05.2005 20:21

Was meinst du mit AGs?

frazzz 16.05.2005 20:29

arbeitgeber...

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 21:03

wenns für überstunden überhaupt nichts gibt bzw. nur 1 zu 1 abgeltung, würde ich mich einmal bei der arbeiterkammer erkundigen. oder als gewerkschaftsmitglied bei der gewerkschaft. die sind für solche fragen zuständig und sollten das sehr genau beantworten können.

hängt sicher von vielen faktoren ab. z.b. wenn im gehalt schon ein überstunden-pauschale enthalten ist, kann man nicht noch zusätzlich was verlangen.

oder wie gesagt vom kollektivvertrag.

pc.net 16.05.2005 22:22

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.
ansprechpartner in dieser reihenfolge: betriebsrat - gewerkschaft - arbeiterkammer ...

regelungen: arbeitszeitgesetz - kollektivvertrag - betriebsvereinbarung ... wobei die jeweils untergeordnete regelung, der übergeordneten nur zum vorteil des arbeitnehmers widersprechen darf ...

Alex1 17.05.2005 07:50

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan
vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen
(Mehrdienstleistung). [...]"
(2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene
nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben
Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...]
(3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden
Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten
mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.
Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall
als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
abzugelten.

Also: grundsätzlich gibt es nur Mehrdienstleistungen (früher als Überstunden bekannt, weil ja über die normale Dienstzeit hinausgehend). Erst, sobald ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 im gleichen Kalendervierteljahr nicht möglich ist, werden aus den Mehrdienststunden wie von Zauberhand Überstunden, die dann entsprechend "normal" (im Verhältnis 1:1,5) abgegolten werden.

Und jetzt frage ich: was nützt mir die Gewerkschaft dabei? Die hat da nämlich zugestimmt. Arbeiterkammer? Ich darf zwar fleissig Beiträge zahlen, aber vertreten werde ich von denen nicht wirklich (Stichwort: Bildungsscheck - gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Beamte...).

TONI_B 17.05.2005 08:46

Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...

Oli 17.05.2005 09:56

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...
Die armen Lehrer (haben ja sowenig bezahlt frei) - sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

In der Privatwirtschaft ist dies auch Praxis - genannt hier Überstundenpauschale.

Ciao Oliver

TONI_B 17.05.2005 11:01

"Pauschale" bedeutet aber, dass du etwas dafür bezahlt bekommst.

Es hat wahrscheinlich keinen Sinn hier über Vorurteile bezüglich Lehrer zu diskutieren - nur einen Hinweis: es gibt eine Studie, dass Lehrer übers Jahr gerechnet 38-42 Stunden pro Woche arbeiten (je nach Fach).

Atomschwammerl 17.05.2005 12:25

naja das sind die lehrer die sich selbst soviel arbeit machen;)

man kann arbeit ausm weg gehn und das is bei an lehrer nedmal schwer bzw gekündigt kann man wegen schlechter arbeitseinstellung als lehrer a ned werden

TONI_B 17.05.2005 13:03

Woher stammen diese genauen Kenntnisse?


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