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artemisia 20.04.2005 15:02

strange,

wenn ich das jetzt richtig seh, dann kann bei euch da unten jederzeit ohne angabe von gründen gekündigt werden?

--------cut----------

ansonsten halt ich eine sogenannte blacklist ehr für problematisch.

vielleicht wäre es gescheiter tipps zugeben, wie man zb sich professionell bewirbt? wie man kontakte aufbaut? wie man zb bestimmte immer wiederkehrende phrasen entschüsselt? wie man mit arbeitgebern in verhandlungen tritt?

was dem einen als einstieg dient (zb auch mal für eine geringere summe zu arbeiten oder sich als praktikant durch seine arbeit zu empfehlen) mag für einen anderen ehr unwürdig sein. so kann es dann leicht zu subjektiven färbungen von "schwarzen listen" kommen.

artemisia

Don Manuel 20.04.2005 15:22

@bewerbung
http://www.ams.or.at/b_info/up2u/job/jobfind/
http://www.job-pages.de/bewerbungstraining.html

@!.-:;,-_#+ 20.04.2005 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Klingsor
http://www.dfdsseaways.de/mediafiles..._145x86_DE.jpg
auch eine Art sich der Diskussion zu entziehen.

Tarjan 20.04.2005 19:05

Zitat:

Original geschrieben von artemisia
strange,

wenn ich das jetzt richtig seh, dann kann bei euch da unten jederzeit ohne angabe von gründen gekündigt werden?

in Deutschland nicht?

@!.-:;,-_#+ 20.04.2005 19:40

Zitat:

Original geschrieben von artemisia
strange,

wenn ich das jetzt richtig seh, dann kann bei euch da unten jederzeit ohne angabe von gründen gekündigt werden?



artemisia


wo ist das problem?

einzig pragmatisierte Beamte haben Narrenfreiheit(Kündigungsschutz).

Ich sehe nur Vorteile ohne Kündigungsschutz,damit wird Leistung gefördert.Denn nur der beste soll die Arbeit bekommen.Mitläufer gehören aussortiert.

artemisia 20.04.2005 20:38

@KSchG

§1 sozial ungerechtfertigte kündigungen
die kündigung des arbeitsverhältnisses gegenüber einem arbeitnehmer, dessen arbeitsverhältnis in demselben betrieb oder unternehmen, ohne unterbrechung länger als sechs monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertig ist.

sozial ungerechtfertigt ist die kündigung, wenn sie nicht durch gründe, die in der person oder in dem verhalten des arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche erfordernisse, die einer weiterbeschäftigung des arbeitnehmers in diesem betrieb entgegenstehen, bedingt ist.
usw.

leider wird das KSchG immer löchriger

artemisia

@!.-:;,-_#+ würdest du mir dein alter verraten?

Don Manuel 20.04.2005 20:38

Zitat:

Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
wo ist das problem?
....Mitläufer gehören aussortiert.

Trolle ebenso :ms:

Don Manuel 21.04.2005 09:14

Zitat:

Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
auch eine Art sich der Diskussion zu entziehen.
Du diskutierst nicht zum Topic blacklist,
sondern postest wahllose relativ sinnlose Provokationen.

Alex1 21.04.2005 09:25

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
Ausserdem gibts pragmatisierte beamte :D
:ja:

Odessa 21.04.2005 13:47

Idee um die Blacklist zu führen:

Ich schreibe zum Bsp.: Die Firma xxx ist super. Die Kollegen sind sehr nett und hilfsbereit. Der Chef ist auch super.

Heisst dann: Die Firma xxx ist fürn ar... Die Kollegen sind alles Schweine und egoisten. Der Chef checkts sowieso nicht.

So ähnlich halt. Und weils halt in der Blacklist steht, weiß jeder dass das Gegenteil gemeint ist ;).

@ @!.-:;,-_#+: Poste bitte mal deine Firma, von mir aus in da Whitelist, damit ich weiß wo ich sicher nicht hingehe :p Von den Arbeitern 150% verlangen und selber um 16 Uhr heimgehen (deinen Postzeiten zufolge):mad:


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