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hans friedmann 24.04.2005 12:35

in deiner bestimmung geht es nur um hausdurchsuchungen, nicht um rechtmäßigkeiten.

maxb 24.04.2005 14:14


maxb 24.04.2005 14:14

nein, hier geht es darum ob der besitz eine gerichtlich strafbare handlung und somit illegal ist.

hans friedmann 24.04.2005 14:17

Zitat:

Original geschrieben von maxb
nein, hier geht es darum ob der besitz eine gerichtlich strafbare handlung und somit illegal ist.
nach der auflistung taxativer strafbestände wäre bsp weise der besitz von suchtgift, ebenfalls nicht illegal :) - insofern hast du dir eben die antwort selbst gegeben ...das beszieht sich nur auf illegalen waffenbesitz...

maxb 24.04.2005 14:29

Zitat:

Original geschrieben von hans friedmann
nach der auflistung taxativer strafbestände wäre bsp weise der besitz von suchtgift, ebenfalls nicht illegal :) - insofern hast du dir eben die antwort selbst gegeben ...das beszieht sich nur auf illegalen waffenbesitz...


Suchtmittelgesetz
Zitat:

§ 28. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
in einer großen Menge (Abs. 6) mit dem Vorsatz erwirbt oder besitzt,
daß es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.

der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal :D
...oder für den Eigenbedarf :verwirrt:

hans friedmann 24.04.2005 14:33

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Suchtmittelgesetz



der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal :D
...oder für den Eigenbedarf :verwirrt:

naja was besagt abs 6 ?

maxb 24.04.2005 14:41

egal, war eh der falsche paragraf.

§ 27. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
erwirbt, besitzt, ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


ok, wenn du meinst, eine strafbestimmung sei nicht notwendig um trotzdem illegal zu sein, dann gebe ich dir recht :)

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ohne entsprechendem Schein auch nicht besessen werden, aber strafe gibt es dafür IMHO keine. sie werden dir nur abgenommen.

aber immerhin ist es ausdrücklich per gesetz geregelt, dass der besitz nicht legal ist. von der windows kopie find ich aber nix, was den besitz angeht ->legal

LouCypher 24.04.2005 17:18

wie kann der besitz von software strafbar sein wenn man software nicht besitzen kann ausser man schreibt sie selber, man erwirbt ja nur das recht sie zu benutzen?

Allerdings ist es schon illegal raubkopien runterzuladen bzw. selbige anzufertigen somit würde der besitz eine strafbare handlung voraussetzen.

Unterm strich würd ich sagen, dass wenns zu einer hausdurchsuchung kommt gehts dir in jedem fall dreckig.


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