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lg |
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ich übersetze illegal halt immer mit rechtswidrig bzw. gesetzeswidrig und halt nicht mit unerlaubt. wenn ich z.B. gegen meinen Dienstvertrag verstoße, dann ist das auch nicht "illegal" obwohl unter umständen eine (vereinbarte) Strafe fällig wird. |
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na lies einmal was ich geschrieben hab...dann denk nochmal drüber nach was du gepostet hast... ich weiß zwar nicht womit du *img datei erstellst, ich mache das mit dem nero burning rom...und da is nix illegales ich habe deswegen kein brennprogramm angegeben weil ich na ned weiß welches james020 verwendet...aber die heutigen brenn proggies schaffen das alles... lg mtrax |
hi,
>> Aber ich empfinde es echt als bodenlose Frechheit, was nicht an Verbote gibt, die den Umgang mit meinem Eigentum beschränken . . . <<< du hast das Spiel NICHT gekauft, sondern "NUR" EINE LIZENZ erworben. Lies dir die AULA durch. |
wennst da nichts findest, hilft die EULA weiter...:lol:
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Alles Schnick-Schnack!!
Lizenzkauf hin, Spielekauf her! Ich geh nicht in den Laden und frag nach einer Lizenz von doom3 sondern ich frage nach dem Spiel. Ich habe keinen Eigentum an dem 25-Stelligen cryptischen Code erworben, sondern das Programm, welches sich damit einschalten lässt... Es ist doch immer dasselbe: Was kaufe ich denn da bei Mediamarkt und co ?? Spiele oder 25-stellige Codes ?? edit: wie siehts denn mit Spielen aus, die keinen lizenzschlüssel haben ?? (vor allem ältere Spiele: Red alert, you dont know jack, rune, etc) |
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aber Gesetzen ist es wurscht, was Du von ihnen hältst... |
also ich habe von z.b. doom3 NICHT die schachte und NICHT die cd und auch NICHT den ganzen papierfirlefanz gekauft, sondern nur die lizenz?
geh bitte sagst mir genau das gesetz und den § ... und das ganze bitte auf österreich bezogen. obwohl interessant wär was ist wenn ich mir ein spiel in gikritzpotschn kauf. oder swasiland? darf ich dann in österreich einen nocd crack draufspielen? fakten bitte auf den tisch:mad: |
@bhoernchen
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Natürlich gibt's immer wieder SW-Produzenten, die Lizenz-Bedingungen erfinden, die als wider die guten Sitten ausjudiziert und wieder gestrichen werden. Aber im allgemeinen steht in der Lizenz für alle, die mit Urheberrecht nicht vertraut sind, nochmal alles genau drinnen: z.B.: SW-Produzenten dürfen das Recht zur Nutzung ihrer Software auf einzelne Käufer limitieren und jede Veränderung ihres Werkes untersagen. |
ich hab da jetzt nur mal ein paar stellen des urheberrechtsgesetzes herauskopiert ... das ganze gesetz kannst du unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ nachlesen ...
§ 14 Urheberrechtsgesetz Zitat:
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