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catch17 14.03.2005 12:06

ISP werden IMHO durch das telekommunikationsgesetz geregelt...
Kommunikationsgeheimnis
§ 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist.
aus:TKG2003

weiters gilt (zumindest in ö) recht auf datenschutz und die pflicht diesen (gerade in einem vertrauensverhältnis)zu waren (ua im TKG geregelt) mehr als eventuelle urheberrechtsverletztungen...

tbaldreich 14.03.2005 12:59

..

tbaldreich 14.03.2005 12:59

also jetzt mal zur kleinen information, der ISP zeichnet alles auf,
auch wenn du so ein blödes tool wie zum bleistift, steganos anonymous internet installierst, das nützt dir bei deinem ISP nichts,

daten dürfen von einem ISP nicht rausgegeben werden, ausser es liegt eine anzeige gegen dich vor(kripo!!), und ehrlich gesagt, hat keiner zeit, bei tausenden kunden nachzusehen was sie so downloaden. das ist zu mühsam.

mich wunderts nur das du so eine email vom provider bekommen hast.
sowas sollte im normalfall nicht vorkommen...?! warum auch immer..?! :confused:
gr33tinx
tom

frazzz 14.03.2005 16:43

Zitat:

Original geschrieben von tbaldreich
mich wunderts nur das du so eine email vom provider bekommen hast.
sowas sollte im normalfall nicht vorkommen...?! warum auch immer


wird wohl ein scan auf ports der üblichen verdächtigen gelaufen sein.
und wer z.b mit torrent legale files spreadet ist ein raubkopierer :rolleyes: :(

hometown 03.04.2005 20:37

mir sind einige Fäller bekannt
 
wo der ISP von der Industrie angeschrieben worden ist, der ISP selbstverständlich schreibt dann seinem Kunden HALT!.

nach Einigen Halt-Aktionen wirst dann gesperrt oder schlimmeres und dann bist auf der schwarzen Liste, dann einen Internet-Account zu bekommen in .at soll dann so gut wie unmöglich sein.

;)

chefkoch 04.04.2005 18:32

aso so eine blacklist gibt es??
gar ned gewusst, is dann wahrscheinlich so wie die vom kreditschutz

schichtleiter 04.04.2005 19:46

filesharing ist stets trackbar,
http etc allerdings mit einer kleinen proxychain schon nicht mehr, china / nordkorea rules :roflmao:
die programme dies zum kaufen gibt sind allerdings crap, g00gln und wie gesagt kommunistenproxys verwenden :D

_m3 04.04.2005 20:52

Re: mir sind einige Fäller bekannt
 
Zitat:

Original geschrieben von hometown
nach Einigen Halt-Aktionen wirst dann gesperrt oder schlimmeres und dann bist auf der schwarzen Liste, dann einen Internet-Account zu bekommen in .at soll dann so gut wie unmöglich sein.
Link? Belege?

HONGXING 06.04.2005 15:13

Man ist verpflichtet, Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken zu speichern.

Was aber, wenn ich einen Freehoster mache?
Der ist ja gratis, also auch keine Abrechnung, also auch kein Grund Verbindungsdaten (Logs) zu speichern.

Wenn so etwas rechtlich moeglich ist, wuerde ich das gerne starten - weil dann jeder dort hosten kann, der sich um Datenschutz sorgt.

Auf Anfrage der Behoerden: "Tut mir leid Leute, Pech gehabt, ich fuehre keine Logs! Steht auch explizit auf der Site - weil ich dazu nicht verpflichtet bin..."

HONGXING 06.04.2005 15:55

Aus: Haidinger, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von ISP

Zitat:

d) Inhalt Der Provider muss alle Informationen übermitteln, mit denen die Nutzer seines Dienstes zwecks Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können. Dies wird vor allem Stammdaten betreffen, uU auch Vermittlungsdaten, also zB Name, Adresse, IP-Adresse des Computers des Kunden.164 E-Mail Adressen sind wohl zu beauskunften, wenn sie für die Feststellung der Identität notwendig sind. Hat der (Host-)Provider die Stammdaten bei der Registrierung nicht verlangt, kann ihm dies aber nicht zu Nachteil gereichen. Keinesfalls verpflichtet diese Bestimmung den Provider zum „Horten“ oder Erheben bestimmter Daten. Er muss nur solche Daten herausgeben, über die er verfügt. 2. Auskunftspflichten gegenüber Verwaltungsbehörden (§ 18 Abs 3)165 „Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen
Also kann ich theoretisch einen Freehoster ohne Logging machen und meine User sind absolut anonym (bis auf den Provider mit dem sie sich zu mir verbinden - aber da wird es ohne konkreten Verdacht schwer, weil man ja erst wissen muesste, wem der Account bei mir gehoert hat.)

Wenn z.b. einer eine Warez-Site bei mir hosten wuerde, muesste ich diese nur auf Aufforderung eines Gerichtes abdrehen. Daten herausgeben kann ich keine, weil ich keine speichere.
Zur Kontrolle der Inhalte bin ich auch nicht verpflichtet, wenn ich keine Kenntniss davon habe


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