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hmm, das ist mir neu. wie sieht es mit dem versicherungs schutz aus?
da kannst ja mit einer "leiche" durch die gegend fahren, und das ist ok :eek: |
bzgl. verkehrstauglichkeit gelten die üblichen regeln.
die blauen haben hapftpflicht ;) |
Zitat:
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kawa jetzt brauchst nur mehr dir "zug" maschine dazu :D und die nötige berechtigung ...
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tja ich hätte Zug Maschine, der Galaxy is aber verdammt schwer und wir werden mit dendrein öchstzulässigen Gesamtgewichten nicht unter 3500kg kommen.
Zumal ja nur das Gewicht des Anhängers und des Galaxys relevant sind. Solang das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Galaxys nicht 3500kg überschreiten und die Nutzlast des Anhängers 900kg packt, is ja eigentlich egal, oder? Mal schaun was da Galaxy max hat und nen passenden Anhänger dazu und die Gschichte hat sich. Nur noch was mit dem Vater klar machen der hat den Galaxy :D EDIT: OK ich hab jetzt bei Haas angerufen die haben nen passenden Anhänger dafür. Der kostet aber €70 pro Tag und €350 Kaution. Der wäre super weil ich hab dem gesagt der Galaxy is das Zugfahrzeug und er hat gemeint das sollte kein Problem sein, wir dürften so nicht über 3500kg kommen. Naja mal schaun wie es da mit den Taferln ausschaut. Ich meld mich dann wieder, wenn ich mehr weiß. |
Also mein Versicherungsmann meint:
Es gibt grüne Taferl die sind aber murz teuer 400€ herum Dann die blauen Taferl von der Versicherung, das wäre in dem Fall er oder ein Autohändler der sie mir borgt. Kenn ich keinen simit fällt das weg. Dann die Alternative mit dem Anhänger: die findet er auch gut. Zuguter letzt gäbe es noch die Möglichkeit daß ich mit seinen Taferl herunterfahre und dann abmelde dafür muß er mir aber eine Vollmacht überschreiben und ich denk weniger das er das tut, nachdem ich ihm zb. gesagt habe ich sei Führerscheinneuling. :D Also meines Erachtens nach is die Anhängermethode die einfachste, schnellste und günstigste. Pfeif auf die €70. |
Also bei schweren Anhängern:
Anhänger höchstzul. Gesamtgewicht darf Eigengewicht von Zugfahrzeug nicht überschreiten und beide höchstzul. Gesamtgewichte dürfen in Summe 3500kg nicht überschreiten. Dann darfst mit B-Schein herumfahren |
Zitat:
gugst du hier |
Zitat:
wenn ich Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag) und Typenschein habe, weshalb meld ich dann nicht gleich an? |
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