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jock 28.11.2004 22:29

Zitat:

Original geschrieben von babalu

Wenn du also als Segelflieger oder auch mit der Cessna in D gerne von einem Tornado rasiert werden möchtest, und das auch außerhalb bestimmter militärischer Fluggebiete, dann fliege kräftig Streckenflug unter 600Metern! Aber mach schon mal dein Testament!

Bist du Segelflieger und an doofen Tagen Überland gegangen?
Ich noch nicht oft, aber jenachdem wie weit die Wolken auseinander sind und was ich für einen Flieger habe, da komme ich automatisch mal tiefer...
Und wie gesagt: Während meiner ganzen Ausbildung hab ich noch nie gehört, dass es für Segelflieger eine Mindestsicherheitshöhe gibt, wurde auch in der Prüfung nicht gefragt.

Tschüß
David

Betto 29.11.2004 10:32

Zitat:

Aber mach schon mal dein Testament!
So dramatisch ist das nun auch wieder nicht. Tieffluggebiete sind Gebiete, in denen militärische Flugzeuge unter 2000 Fuß fliegen. Bis hinunter auf 500 Fuß dürfen sie ohnehin, wie jeder, der in Luftraum G einer Wolke über unbewohntem Gebiet ausweichen muß. Die Gebiete, in denen Tiefflug bis 250 GND zugelassen ist, sind in jeder ICAO-Karte ausgewiesen (rot gestrichelte Umrandung). Transponder Mode A/C (mit Höhenübermittlung) halte ich sowieso in jeder Lage für geboten - zur eigenen Sicherheit. Dann hat wenigstens das TCAS des Militärjets (oder Linienjets) eine Chance, anzuschlagen. (Warum das nicht für jedes Fluggerät in jeder Situation vorgeschrieben ist, ist mir schleierhaft.)

Die 2000 Fuß GND sollte man als Motorpilot aus Eigeninteresse halten - weil man dann mehr Optionen hat, wenn der Quirl mal ruhig werden sollte. (Segelflieger haben die Probleme ja nicht so sehr. :D ) Aber eine Wolkenuntergrenze von (z. B.) 1600 Fuß zu unterfliegen ist (in G) weder verboten noch besonders gefährlich, wenn die übrige Sicht stimmt. Ich habe Hamburg schon in 1000 Fuß überflogen, ohne daß sich irgendjemand beschwert hätte (TWR sieht ja die Höhe, die der Transponder übermittelt). Mir wurden 1000 Fuß auf Strecke auch schon zugewiesen, so schlimm kann's also nicht sein.

Bei besonderer Sorge vor Tieffliegern kann man sich auch vorher über deren Aktivitäten informieren und sich bei der jeweiligen Gebiets-Information melden. Wird alles halb so heiß gegessen wie's gekocht wird. Und gegen Luftwaffen-Rambos kann man sich leider sowieso nicht schützen, wenn sie mal unerlaubt Mach 2 fliegen... (gibt's auch).

Betto

babalu 29.11.2004 13:08

Ich meine nicht spezielle militärische Tieffluggebiete und Tabu-Zonen, sondern den gesamten unteren Luftraum in der BRD.
Natürlich gibt es Unterschiede: Wenn Du nur am Wochenende fliegst, minimiert sich z.B. das Risiko.
Und es kommt natürlich ein bißchen darauf an, wo Du bist. Ich wohne in einer Gegend, wo Du wochentags immer und überall mit militärischem Flugverkehr rechnen musst, weil sie im größeren Einzugsbereich einer Einflugschneise liegt. Aber wirklich im größeren! Auf der Karte steht da nichts!
Wenn ich da in der Woche Cessnas auf 1000 Fuß fliegen sehe, kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln!

Jean-P. 29.11.2004 13:13

Wie ....
 
Zitat:

Original geschrieben von Frank_IVAO
In den Tieffluggebieten ist die untere Grenze 250FUß ! Tiefer is nich erlaubt.


... landet man denn dann?

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Jan (ESPC)

dimiwi 29.11.2004 15:27

-Scherzkeks-

Frank_IVAO 29.11.2004 16:47

Re: Wie ....
 
Zitat:

Original geschrieben von Jean-P.
... landet man denn dann?

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Jan (ESPC)

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:











:rolleyes:

harry3 30.11.2004 20:44

@babalu: Also ich hab eigentlich keine Angst, dass ich mit einem Saab 105 Drachenflieger zusammenstoße. Erstens einmal handet es sich bei unseren Draken um eine äußerst seltene Spezies von Vögeln, und zweiten weiß ich in unserem Gebiet kein Tieffluggebiet(gibts sowas in Ö überhaupt) Ich kenn nur eine SRA in unserer Gegend, die militärisch betrieben wird. Aber da fliegt eh keiner freiwillig rein;)


Grüße,
Harri

Bengel 30.11.2004 22:25

Das Berühren der Gipfelkreuze mit dem Flugzeug oder damit verbundenen Teilen (Antennen, etc.) ist verboten und wird mit € 55,- und zwei Stunden Flugverbot geahndet.

Wohl weniger bekannt aber trotzdem gültig: befindet sich der Bundespräsident in der Luft, darf kein Flugzeug höher als jenes des Präsidenten fliegen, damit auch über den Wolken der "höchste" Mann im Staat selbiger bleibt. Zuwiderhandlungen ziehen ein Wochenende mit Ministerin Gehrer oder wahlweise Rauch-Kallat nach sich.

Lörch 01.12.2004 13:13

Wie setzt man denn diese Regel um, wenn der Präsident im Landeanflug ist?

Bengel 01.12.2004 13:51

Landen, und zwar hurtig.... wozu, glaubst Du, kaufen wir den Eurofighter?

Dem Auge des Gesetzes entgeht nichts!


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