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Ich noch nicht oft, aber jenachdem wie weit die Wolken auseinander sind und was ich für einen Flieger habe, da komme ich automatisch mal tiefer... Und wie gesagt: Während meiner ganzen Ausbildung hab ich noch nie gehört, dass es für Segelflieger eine Mindestsicherheitshöhe gibt, wurde auch in der Prüfung nicht gefragt. Tschüß David |
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Die 2000 Fuß GND sollte man als Motorpilot aus Eigeninteresse halten - weil man dann mehr Optionen hat, wenn der Quirl mal ruhig werden sollte. (Segelflieger haben die Probleme ja nicht so sehr. :D ) Aber eine Wolkenuntergrenze von (z. B.) 1600 Fuß zu unterfliegen ist (in G) weder verboten noch besonders gefährlich, wenn die übrige Sicht stimmt. Ich habe Hamburg schon in 1000 Fuß überflogen, ohne daß sich irgendjemand beschwert hätte (TWR sieht ja die Höhe, die der Transponder übermittelt). Mir wurden 1000 Fuß auf Strecke auch schon zugewiesen, so schlimm kann's also nicht sein. Bei besonderer Sorge vor Tieffliegern kann man sich auch vorher über deren Aktivitäten informieren und sich bei der jeweiligen Gebiets-Information melden. Wird alles halb so heiß gegessen wie's gekocht wird. Und gegen Luftwaffen-Rambos kann man sich leider sowieso nicht schützen, wenn sie mal unerlaubt Mach 2 fliegen... (gibt's auch). Betto |
Ich meine nicht spezielle militärische Tieffluggebiete und Tabu-Zonen, sondern den gesamten unteren Luftraum in der BRD.
Natürlich gibt es Unterschiede: Wenn Du nur am Wochenende fliegst, minimiert sich z.B. das Risiko. Und es kommt natürlich ein bißchen darauf an, wo Du bist. Ich wohne in einer Gegend, wo Du wochentags immer und überall mit militärischem Flugverkehr rechnen musst, weil sie im größeren Einzugsbereich einer Einflugschneise liegt. Aber wirklich im größeren! Auf der Karte steht da nichts! Wenn ich da in der Woche Cessnas auf 1000 Fuß fliegen sehe, kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln! |
Wie ....
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... landet man denn dann? :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: Jan (ESPC) |
-Scherzkeks-
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Re: Wie ....
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:rolleyes: |
@babalu: Also ich hab eigentlich keine Angst, dass ich mit einem Saab 105 Drachenflieger zusammenstoße. Erstens einmal handet es sich bei unseren Draken um eine äußerst seltene Spezies von Vögeln, und zweiten weiß ich in unserem Gebiet kein Tieffluggebiet(gibts sowas in Ö überhaupt) Ich kenn nur eine SRA in unserer Gegend, die militärisch betrieben wird. Aber da fliegt eh keiner freiwillig rein;)
Grüße, Harri |
Das Berühren der Gipfelkreuze mit dem Flugzeug oder damit verbundenen Teilen (Antennen, etc.) ist verboten und wird mit € 55,- und zwei Stunden Flugverbot geahndet.
Wohl weniger bekannt aber trotzdem gültig: befindet sich der Bundespräsident in der Luft, darf kein Flugzeug höher als jenes des Präsidenten fliegen, damit auch über den Wolken der "höchste" Mann im Staat selbiger bleibt. Zuwiderhandlungen ziehen ein Wochenende mit Ministerin Gehrer oder wahlweise Rauch-Kallat nach sich. |
Wie setzt man denn diese Regel um, wenn der Präsident im Landeanflug ist?
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Landen, und zwar hurtig.... wozu, glaubst Du, kaufen wir den Eurofighter?
Dem Auge des Gesetzes entgeht nichts! |
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