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Re: Urheberrecht
Zitat:
Denn ich hab es folgendermaßen erklärt bekommen: Es ist quasi ein mündlicher Werkvertrag zwischen Verein und uns zustande gekommen. Wir haben gesagt wir erstellen die Seite und machen die Wartung. Es wurde kein Wort darüber verloren was im Falle eines Rücktrittes passiert. Und dadurch steht die Seite im Eigentum des Vereins. (da sie dem Verein geschenkt wurde, auch wenns keine Schenkungsurkunde gibt) Und diese Aussage stammt von einem Juristen. (ist zwar kein Rechtsanwalt aber kennt sich trotzdem gut aus) |
weißt du ob er wirklich jurist ist?
war er bei der "mündlichen auftragserteilung" dabei? ansonsten sag einfach es wurde mündlich ausgemacht du kümmerst dich darum... |
Re: Re: Urheberrecht
Solange Du die Werkrechte nicht effektiv abgetreten hast, gehören sie DIR und nur DIR.
Da könnte doch dem Autor einfallen, bei Weiterverwendung seines geistigen Eigentums gelöhnt zu werden... Guru PS: siehe Urheberrechtsgesetz! |
Sodala jetzt mal ausführlicher, mein erster Post sollte nur das widerspiegeln was ich selbst bei meiner Abschlussarbeit mitgemacht habe, und zwar dass ich ein Verein auseindergelebt hat, und wir zwischen den Fronten waren, da wir a.) eine Seite nicht kannten und b.) nur mit einem des Vereins wirklich in Kontakt waren, es war aber eine leicht abgeänderte Lage, da wir aussenstehende waren und unsere Arbeit bis zum Schluss - und noch heute - für jeden einsichtlich und verfügbar ist.
Da es - imho - lt. deinen Posts deutlicher wird, dass ihr nicht gerade in Freundschaft auseinander geht, würde ich dem Verein geben bzw. zu Verfügung stellen was ihm gehört -> der Content, einfach in ein Word Dokument kopieren als Website exportieren und da du sicher auf der Homepage verankert hast - für jeden einsichtlicht über ein Impressum etc. - euren Teil "entfernen", denn das ist 1.) das was ich tun würde und 2.) der einfachste Kompromiss für Beide mit welchen ihr Leben könnt.. über eine Weiternutzung deines Systems, lasse ich mich gar nicht erst aus, solltest aber sowas - sollte es zustande kommen - dich bei der AK (im schlimmsten Fall vermitteln die dich sowieso an die Richtige Stelle weiter) anfragen wie es mit der REchtslage ausschaut und unbedingt etwas schriftliches aufsetzen, sonst bist wieder der Blöde Versuchts halt, dass ihr euch grad nicht bis aufs Blut hasst, wenn ihr auseinander geht, denn damit ist keinem geholfen... pong |
@pong, bzgl. content da lassen ist aber die frage ob man nicht einfach die db dalassen kann: es ist genau der content der ihnen gehört, allerdings ist er ohne zugehöriges system nicht verwendbar...
weiteres gehören ihnen üblicherweise auch noch die ordner wo die pic's gespeichert sind;) |
Klingt jetzt böse, aber: Alles in ein BLOB rein und sequentiell rauslesen..
pong |
Zitat:
Ist ein Ex-Professor von mir und nebenbei Gutachter. Natürlich war er nicht dabei. Nur das ganze wurde einfach in einer lockeren Umgebung ausgemacht, dass wir was neues machen. Ohne sonstige Absichten und Gedanken. @Pong hmm, ja so würd das vielleicht auch gehen, nur würd das ja Arbeit für mich bedeuten. Es ist nix so großartiges - sind ein paar mehr od. weniger aufwendige serverseitige Scripts. Und so wichtig is das ganze auch wieder nicht. Es geht also nicht um so einen Betrag, dass ich mir rechtlich darüber gedanken machen würde. Weil den Stress is es mir dann auch nicht wert, vorallem da es ja hier doch gespaltene Meinungen gibt. |
noch eine Lösung:
nimm einfach deine Stylesheets raus und alle inserts/updates, dann hast deinen Zweck auch erfüllt und es bleiben Content und Verfügbarkeit gewährleistet Ich würde mich aber nicht aufs rechtliche Glatteis wagen, wenn es nicht unbedingt sein muss (einvernämliche Lösung mit dem Rest vom Verein würde nicht zustande kommen) pong |
Urheberrecht
Es dem Urheberrecht zuzuordnen. Du bist Urheber der Webseite, es gibt keine schriftliche Vereinbarung was mit deinem "Werk" nach Fertigstellung geschehen soll - daher: es ist immer noch "dein Werk".
Ich hab in meinen Verträgen exakt für solche Fälle einen Passus drinnen: (1) Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Web-Site werden vom Anbieter schon jetzt auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte indes erst, wenn der Anbieter dem Kunden die Web-Site auf einem Datenträger übergeben und der Kunde die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gemäß § 6 vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Anbieter. lg RS :-) |
Re: Rechtliche Frage - Urheberrecht Homepage!
Zitat:
Dann erübrigt sich des Problem sofort ;) |
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