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Tamarah 05.08.2004 15:27

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...
Woher weißt du denn das? Schon Erfahrungen vor Gericht gesammelt? :D

pc.net 05.08.2004 16:13

nein, bin ja ein braver rechtschaffener staatsbürger :rolleyes: ...

R@isl 05.08.2004 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Dane
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.
:lol: ich fühle mich schon wieder bestätigt :lol:

wien2 05.08.2004 17:05

bezüglich arbeiterkammer kärnten

aber ich weiß nicht ob du als schüler anspruch für eine dienleistung der arbeiterkammer hast=>anrufen und fragen

gibts aber für solche fälle nicht auch einen volksanwalt ?

jayjay 05.08.2004 17:49

ich will jetzt da ja den vater sicher nicht verteidigen (kenne ja niemanden) ... aber wer zahlt gern freiwillig mehr/länger unterhalt als er/sie muss? :rolleyes:

colorado_rain 05.08.2004 18:39

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;)

interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...


präsenzdienst aufschieben ist früher mal gegangen, seit ein paar jahren nicht mehr. jetzt muss man einrücken, sobald man die schule, die man gerade noch macht, fertig hat.

und urteil war das keines. was er zugestellt bekommen hat war die klage, die hat unten drunter immer ein urteilsbegehren. ist aber kein urteil vom gericht.

das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung.

colorado_rain 05.08.2004 18:46

Re: sch**** öster. Justizsystem
 
Zitat:

Original geschrieben von Dane
Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe.

Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe.

Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt??

den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution....:ms:

P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr...


das ist kein urteil vom gericht, das ist das urteil, das dein vater gern haben möchte.
zum präsenzdienst musst erst nach absolvierter schule einrücken, also wahrscheinlich erst herbst 2005, wennst die HTL fertig hast.

was du jetzt machen musst, ist dem richter bei der gerichtsverhandlung klar machen, dass du die schule ernsthaft betreibst. nimm alle deine zeugnisse von der htl mit und auch in einer kopie für den richter.

wenns wirklich so ist, dass du erst nächstes jahr mit der schule fertig bist und dann 19, dann hat dein vater die klage um ein jahr zu früh eingebracht. da wird er wohl ziemlich sicher abfahren damit jetzt, so wie es ausschaut.

frazzz 05.08.2004 18:50

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain


das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung.

das denk ich auch, ausser es steht auf seinem wisch was von säumnis-urteil drauf.
was anderes ist auch, wenn er zwischendurch mal ein einkommen hatte...

colorado_rain 05.08.2004 18:52

man kriegt doch nicht klage und versäumnisurteil gleichzeitig zugestellt.

nur die klage kriegt man RSa, das urteil gibts RSb.

colorado_rain 05.08.2004 18:56

übrigens ist der thread-titel falsch.

das österreichische justiz-system ist nicht sch..., nur weil dein vater dich klagt.

ob er dich zurecht klagt oder nicht, stellt sich erst im gerichtsverfahren heraus. wenn nicht, dann verliert er den prozess sowieso.


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