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Schaut ja nicht schlecht aus, ist aber verboten.
Da baue ich mir lieber einen blaue Beleuchtung in mein PC-Gehäuse ein :) |
Zitat:
soweit ich weiß sind nur wesentliche technische veränderungen verboten.... |
Wenn du ein Einsatzfahrzeug fährst kannst du es eh haben :D
Nach vorne nur "weisses" Licht (ausser Blinker ect) nach hinten nur "rotes" Licht (ausser Blinker, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung ect). Wenn die blauen Lichter/Dioden noch dazu blinken (was einen Missbrauch von Notsignalen darstellt) kann man mit einer saftigen Strafe rechnen. ;) §20 KFG (Kraftfahrgesetz) Oder du fährst mal mit eingebauten blauen Dioden zur Typisierung von Reifen oder sonst was, falls denen dort die blauen Dioden "ins Auge stechen" (kann ja sein das es keiner merkt) dann wirst sehen was passiert :D (spreche aus Erfahrung von einem Bekannten) |
hm....ich bin sicher da wirds in kürze eine kleine novelle bzw. einen zusatz geben. denn ich denke das ganze ist ja nur eine umrandung der spritzdüsen, das heißt höchstens zwei zentimeter groß. bei den neonröhren am unterboden ists ja klar.
die von der typisierung sind ja eine richtige mafia..bei den kommunisten wars warhscheinlich nicht so schlimm... was die mot sagt zählt... |
Kann schon sein das eine Novelle kommt, aber ich denke nicht das blaues Licht egal ob 2 cm gross oder 20 cm gross für "Privat" "Zivil" Fahrzeuge erlaubt wird. Es ist ja oft schon so, das wenn ein LKW mit den "legederen zwei blauen Dioden" vorne in der Windschutzscheibe hinter einem fährt, das man nicht weiss im dunklen ob das jetzt ein Einsatzfahrzeug ist oder nicht... überhaupt wenn die Dinger blinken (einmal die linke dann die rechte) habe ich schon so oft gesehen.
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