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christian1701 23.05.2004 16:44

@ Dr.Acula
Er muss zumindest etwas reinschreiben, dass auf ein nicht-funktionieren schließen lässt.
Wenn nix drinnensteht und der verkäufer weiss dass es kaputt ist muss er es auch zurücknehmen.

Dr. Acula 23.05.2004 16:53

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
@ Dr.Acula
Er muss zumindest etwas reinschreiben, dass auf ein nicht-funktionieren schließen lässt.
Wenn nix drinnensteht und der verkäufer weiss dass es kaputt ist muss er es auch zurücknehmen.

wird schwer, den verkäufer das Wissen nachzuweisen.

Lucky333 23.05.2004 19:12

würd ich nicht sagen, denn wenn er es nicht ausdrücklich hinschreibt geht man davon aus das es in ordnung ist und er es nicht als defekt sondern als nicht mehr benötigt verkauft.

Memphis 24.05.2004 10:28

Man könnte auch die Funktion "Frage an den Verkäufer" nutzen, das klärt dann vieles auf.

christian1701 24.05.2004 12:53

@DrAcula
durch diesen Thread vielleicht?

christian1701 24.05.2004 12:55

Ist ungefähr genauso wie wenn ich einen gefälschten geldschein annehme, und diesen wieder ausgebe.
Wenn ich vorher nicht bemerke ist es nicht strafbar sondern schlimmstenfalls verliere ich den geldwert der falschen note.
Wenn ich den Schein annehme, draufkomm dass er falsch ist und ihn dann weitergebe bin ich genauso drann wie der fälscher.
Das ganze nachzuweisen ist natürlich eine andere sache.

gonz0 25.05.2004 11:57

Übers reden kommen die Leute zusammen...

Fragen kostet nichts..

Also am besten mit dem Verkäufer Klartext reden .. ausreden und flunkern vermeiden .. ehrliche Lösungen sind die Besten..!

Wenn der Verkäufer meint, dass er das nicht macht weil..
.. kannst Dir denken dass er grund ehrlich ist ;-)

Er kann von ebay die Angebotskosten zurückfordern .. oder Sie sich von Dir ersetzen lassen wenn Dir an einer besonders guten Lösung (z.b. mit positiver gegenseitiger Bewertung liegt..) ev. will der Verkäufer aus sich heraus ja eine positive Bewertung und verzichtet daher auf Entgeltung seines Verlustes..

Grundsätzlich haftet jeder Verkäufer auf Ebay fuer seine Waren die volle Gewährleistungszeit von 6 Monaten nach österr. Recht (wenn Du nat. in österr. Kaufst) .. Da es sich aber um "Schilling"-Artikel handelt macht eine Retournierung meist mehr aufwand als sonst was..

EINZIGE AUSNAHME: der Verkäufer schreibt KLIPP und KLAR - TEIL IST DEFEKT ODER MUSS ALS SOLCHES ANGENOMMEN WERDEN .. dann hast ein DEFEKTES Teil gekauft
... und auf einen Defekt gibt Dir jeder 100 Jahre Gewährleistung freihaus! ;) Da 'Mercedes-Mercedes' borgt Dir dann sein Hammer zur Geräteprüfung & Gewährleistung :lol:

PS: Wenn im Artikel steht, dass der Verkäufer das Teil nicht testen konnte.. wird der eine Jurist sagen, dass man hier von einem möglichen Mangel ausgehen hätte können.. der andere aber: Da nicht definitiv drin steht, dass es einen Mangel hat.. ist diese Annahme nicht direkt schlüssig -> hinfällig! Im allg. Gebrauch darf man von einer mangelfreien Ware ausgehen ... auch wenns zwei Minuten nach Ende der Gewaehrleistung aufgrd. eines Konstruktionsfehlers zambricht :)

Willst Dich wirklich mit Juristen rumstreiten - Wegen WELCHEM Betrag .. soviel kann es garnicht kosten! ;)

mcs_ 26.05.2004 07:34

gibts da nicht auch die möglichkeit, dass der bieter, der das zweithöchste gebot abgegeben hat, den artikel bekommt, wenn der erste abspringt?

kikakater 26.05.2004 09:54

Blöd ist es nur wenn der zweite auch nicht will. Grundsätzlich sollte man den ersten schon ins Gebet nehmen, bevor man sich dem zweiten zuwendet und wenn es nur ein entsprechender ebay Bewertungskommentar ist, der der Gerechtigkeit und nicht der Gerichtsbarkeit dient :tux:


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