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wird wohl so sein, sonst würde er ja den Händler nennen, nur um nicht wieder so antworten wie: wir habens ja schon immer gesagt und so... zu bekommen. :p |
ich glaube nicht, daß ein sofortaustausch teil der gesetzlichen gewährleistung ist. (ist auslegungssache, soweit ich mich an die diskussionen dazu erinnere, denn das gesetz ist leider nicht 100%ig eindeutig formuliert) da geht es rein darum, daß dem kunden keine kosten entstehen dürfen. aber eine reparatur kann man nicht so einfach ablehnen. also wenn der händler oder hersteller von sich aus eine sofortaustausch-garantie anbieten, dann muss man sich auch den bedingungen dieser garantie unterwerfen, die ebendieser für den sofortaustausch stellt.
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Klar wenn das gültig ist kann sich der Hersteller lange Zeit lassen und braucht mir nicht mal zu sagen ob ein Tauschgerät verfügbar ist. Das kann doch nicht sein da muß es doch Fristen geben, wie lange können die sich Zeitlassen. :mad: Zitat:
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Sowas ist doch keine Drohung. So ne Plauderei vor dem Richter ist doch ein Spaß. Ausserdem wird nur gedroht wenn man das schlimmste vermeiden möchte. Ich kauf wieder in DE ein, dann passiert sowas nicht. |
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wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du in DEUTSCHLAND. also gilt die garantie für dich nicht. was ist da so schwer daran zu verstehen ? garantien sind freiwillige leistungen des herstellers. also hast du dich den bedingungen des herstellers zu unterwerfen, und damit hat sich die sache. ist doch dein problem, wenn du dir die garantiebedingungen nicht vor dem kauf anschaust. ich weiß, das klingt alles hart und herzlos. aber es ist die realität. und je schneller du daraus lernst, desto besser ist es für dich. nochmals, wenn das noch immer nicht klar sein sollte. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG sind deine GESETZLICHEN ansprüche gegenüber dem HÄNDLER. GARANTIE ist eine FREIWILLIGE LEISTUNG des HERSTELLERS. das sind zwei dinge, die haben überhaupt nichts miteinander zu tun. es steht dir frei, deine ansprüche gegenüber jedem von beiden geltend zu machen. je nachdem, was dir lieber ist. aber dem hersteller kann es wurscht sein, was der händler sagt. und dem händler kann es wurscht sein, was der hersteller sagt. da der vorort-service des herstellers für dich nicht gilt, musst du das gerät selbst zum hersteller bringen oder schicken. abholen werden ihn die von dir wahrscheinlich nicht. und wenn ja, dann solltest du SEHR DANKBAR dafür sein. wenn du lieber die gesetzliche gewährleistung des händlers in anspruch nehmen willst, dann musst du dem händler sein gesetzliches recht auf reparatur zugestehen. wenn du den monitor nicht aus der hand gibst, wird das schwer möglich sein. ein gesetzliches recht aus SOFORTAUSTAUSCH gibts meines wissens nicht. sollte der händler das doch machen, solltest du SEHR dankbar dafür sein. in jedem fall wirst du dich mit einem von den beiden einigen müssen und kooperativ sein. mit dem kopf durch die wand ist glaube ich keine gute lösung. |
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Da hast mich falsch verstanden. Wenn ich in DE einen Monitor kaufe und dem Support dann sage ich bin nach Österreich gezogen dann hatte ich bisher keine Probs damit das der Support aus DE nach Österreich gekommen ist. Mag sein die Zeiten haben sich geändert. Wäre aber schon blöd weil man als EU-Bürger ja arbeiten kann wo man will und daher auch den PC dort mithaben werde. Was ich aber genua gemeint habe ist das die Teile in DE einen höhere Quali haben und ich weniger Ausfälle habe mit Teilen aus De. Daher wäre der Monitor in DE gekauft gar nicht defekt geworden. Ich nehme an es kommt daher, die Händler in DE haben eine besser Quali-Kontrolle und lassen sich keinen Schrott andrehen. Mitlerweile ist es mir gelungen von der der "A" Firma eine "Vor Ort Austauch" Zusage zu bekommen. Werd noch posten obs was geworden ist. Zitat:
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ich lach mich schief...
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Die Hersteller werden für Österreich nur wegen Dir extra schlechtere Ware produzieren... :lol: |
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d.h. bei auftritt des mangels nach 2 monaten stehen dem käufer sehr wohl noch alle gewährleistungsbehelfe offen. der mögliche gegenbeweis des händlers wird aufgrund der hohen kosten regelmäßig unterbleiben. wieviele versuche der käufer über sich "ergehen" lassen muss ist auch von fall zu fall verschieden. drei sind auf jeden fall schon an der oberen grenze. wenn sich der händler generell weigert den mangel zu beheben oder die ware auszutauschen, tritt sog. verbesserungsverzug ein und der käufer kann (nach bisheriger rechtsprechung) sofort wandlung verlangen. in der praxis wird man dann auch bei dieser forderung beim händler auf taube ohren stoßen und muss sich halt auf den gerichtweg begeben. lg woodz |
Sagst uns dann halt, ob die Firma ACER den TFT getauscht hat oder nicht und wie lange es gedauert hat.
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