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Das ist ganz gewaltiger Beschiss. Und bei solchem würd ich nicht nur privat Anzeige erstatten, mit Ausstellung einer gefälschten Rechnung kann er auch vom Finanzamt "fertig" gemacht werden. Denn die werden wissen wollen wie lange seine "imaginäre" Firma schon existiert. Solch eine Anschuldigung hat ein Bekannter schon durchgemacht der ähnliches angestellt hat (Hat viele Teile einzeln gekauft (verschiedene Händler) und als Komplettsys selbst zusammengebaut -> dafür eine Rechnung geschrieben).
Ist es nicht auch so dass jeder Käufer einer Elektrohardware ein Geld-Zurückgabe Recht hat? Glaub so mind. 2 Wochen. |
...aber kaum bei einem "privaten" Kauf. So leicht wird das nicht, da auch ein Zusatzverdienst (früher mal ATS 10.000.- pro Jahr) vom Finanzamt akzeptiert wird. Bleibt allerdings noch der Beschiss der Überteuerung bzw. Betrug da er selbst ja offiziell keine Rechnung ausgestellt hat. Na mal sehen was da noch kommt.
mfg Mani |
Zitat:
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Bevor hier mal alle über vermeintlichen Betrug herziehen.
Wenn es ein Privatverkauf war, kann er verlangen was er will. Wenn er es verkaufen kann ist es ok für ihn. Das das ganze mehr als überteuert ist, steht dabei ausser Frage. |
aber darf nicht vorgeben dass er es aus d für sie bestellt hat was somit ein neukauf ist und rechnung darf er sowieos keine ausstellen wenn er keinen gewerbeschein hat und dann muss auch sein name auf der rechnung stehen.
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er kann zwar verlangen was er will, aber nicht gebrauchtware als neuware verkaufen, und vor allem kein Windows und Office OHNE lizenz verkaufen, egal um welchen preis.
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Was solls sonst sein?
Zitat:
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sie braucht ja nur die originalbelege wg. der garantie von ihm verlangen. wenn er die nicht hat, weiss sie, dass ihr der typ seinen alten schrott angedreht hat. ich glaube zu wissen, dass es ein gesetz gegen "wucher" gibt.
der typ sitzt - meiner meinung nach - tief im "braunen häufchen" :) |
"wucher" ist es erst, wenn er für die sachen mehr als die hälfte verlangt.
betrug (eventuell sog. gewerbsmäßig) wird eher schwer nachzuweisen sein. man kann sich auf die gewährleistung stützen, wenn gebrauchte sachen als neu verkauft wurden. hier liegt eindeutig ein mangel vor. soweit zu theorie ;) sie soll den "bekannten" mal eindringlich drauf hinweisen, dass sie sich das nicht gefallen lässt. weiters mal ein vorsprechen beim finanzamt, arbeitgeber, arbeiterkammer anklingen lassen. gerne auch mit betrugsanzeige drohen. wenn der bekannte gar nicht mit sich reden lässt, dass ganze mal in einem eingeschrieben brief formulieren und eine 14-tägige frist zur rückabwicklung des kaufs setzen. lg woodz |
Siehe Fußnote :D
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