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Übrigens braucht er ja nicht zu bestreiten, falsch geparkt zu haben. Er bestreitet ja nur, bei dieser Adresse falsch geparkt zu haben. Und einen leichten Mangel gibts im Verwaltungsstrafverfahren ned....
Guru |
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http://members.blizznet.at/maxb/tippfehler.JPG wie würdest dann das bezeichnen? :p ich hab' damals einspruch erhoben wegen der strafhöhe, waren so 1000 ATS, man sieht's noch :lol: |
Der Beamte kann ned Deutsch... - oder die Beamtin ned maschinschreiben
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es wird wohl ein leihkraft hier tätig gewesen sein:D mfg.morph:tux: |
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allerdings sehe ich gerade, das KZ für Kennzeichen ist ja richtig :o zum Thema zurück. da es keine Hamburgerstrasse 47 gibt und an dieser Stelle die Verwechslungsgefahr zwischen Wienzeile und Hamburgerstrasse relativ groß ist, kann ich mir schon gut vorstellen, dass die Anzeige nach Befragung des Organs "richtiggestellt" wird. ist halt meine Meinung, ich würd's nicht wagen. genauso nicht, wenn die uhrzeit nur 5-10min falsch ist. btw - ich kann auch nicht tippen und ned deutsch :verwirrt: |
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hmmm, da hab ich noch zwei interessante VwGH Sprüche dazu gefunden Zitat:
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erkennbar war es zumindest, sonst wär's ja hier nicht gepostet worden. ein einspruch bleibt ein hazardspiel in diesem fall ;) |
No risk no fun :D
Guru |
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seids froh daß i ned länger zhaus war, sonst hätte ich vielleicht jeden Off-Topic Thread zugemüllt.. :lol: btw: sorry, aber am Samstag hielt ichs für witzig.. :D |
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