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al T 20.08.2003 12:01

Zitat:

Was bringt eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
KFZ Rechtschutz:

1.) Die Vertretung bei Schadenersatzforderungen, weil generell und prinzipiell sam ma alle super Autofahrer und nie selber schuld. Das weiss aber auch dein Unfallgegner von sich selbst und um eine durch die Malusumreihung teurere Prämie zu vermeiden wird er prinzipiell alle Schuld von sich weisen.

2.) Ein weiterer wichtiger Punkt: Verteidigung in Strafverfahren. Du bist in einen Unfall verwickelt, dein Beifahrer hat einen Beinbruch, kommt ins Spital, Spital macht Anzeige, Polizei ermittelt, du bekommst Verfharen wegen Körperverletzung und bekommst die Anrede "Angeklagter der Republik Österr." verpasst. Nachdem Österreich ein sparsames Land ist und selber nix zahlt, blechst du das gesamte Verfahren, selbst bei Freispruch! Auch diese Verfahren sind von der Rechtschutzversicherung umfast.

3.) Wiedererlangung des Führerscheines (Prost :D )

4.) Optional: Vertragsstreitigkeiten
Wenn dir die Werkstatt beim Pickerl arbeiten unterjubelt, die nicht vereinbart wurden und du nicht informiert wurdest. Bei Gleichzeitigen Abschluss mit der KFZ ANmeldung ist auch der Kauf des neuen KFZ versichert ( z.B. Wertminderung wg. verheimlichter Vorschäden)

Da dir Punkt 1, 2 und 4 auch so passieren kann (du wirst als Fussgänger von Auto niedergestossen -> Schmerzensgeld fordern / Du stösst ein Kind beim Schifahren / Snowboarden etc. nieder, es ist verletzt, usw) sollte wie schon vorher erwähnt wurde unbedingt auch der Privatbereich vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Wie jede Versicherung deckt auch eine Rechtschutzversicherung nicht alles! Vorsätzliche Handlungen usw. sind natürlich nicht Gegenstand des Vers. Schutzes. Selbstverständlich sind auch Schadenfälle, die vor Abschluss des Vers. Vertrages eingetreten sind nicht versichert ( Ausnahme Vertrag KFZ, s.o.) usw,usw.

Theoden 20.08.2003 12:20

Thx! :)

Aber kann das Spital wirklich ohne Zustimmung/gegen den Willen des Beifahrers Anzeige erstatten? Das wär ja a Frechheit...

pc.net 20.08.2003 12:33

Zitat:

Original geschrieben von al T
2.) Ein weiterer wichtiger Punkt: Verteidigung in Strafverfahren. Du bist in einen Unfall verwickelt, dein Beifahrer hat einen Beinbruch, kommt ins Spital, Spital macht Anzeige, Polizei ermittelt, du bekommst Verfharen wegen Körperverletzung und bekommst die Anrede "Angeklagter der Republik Österr." verpasst. Nachdem Österreich ein sparsames Land ist und selber nix zahlt, blechst du das gesamte Verfahren, selbst bei Freispruch! Auch diese Verfahren sind von der Rechtschutzversicherung umfast.
das ist so nicht ganz richtig ... richtig ist:
Zitat:

Im Strafprozess erhält der Angeklagte bei Einstellung des Verfahrens oder bei einem Freispruch einen Kostenbeitrag von der Republik Österreich, der aber selten die vollen Rechtsanwaltskosten abdeckt.

TeeKiller 20.08.2003 12:34

Das Spital MUSS Anzeige erstatten...

Wenn an einer Verletzung die Person selbst nicht schuld trägt, dürfens gar nicht anders - da kann die Person sagen was sie will...

Es kann dann nur ein Verfahren unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden (u.a. Deiner Einwilligung).

al T 20.08.2003 12:35

@ Theoden: Spital ist verpflichtet
@ pc.net: danke für die Präzisierung. Leider ist der Kostenersatz nur ein Bruchteil (ich habs bei einem Freund live miterlebt)

zed 20.08.2003 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Thx! :)

Aber kann das Spital wirklich ohne Zustimmung/gegen den Willen des Beifahrers Anzeige erstatten? Das wär ja a Frechheit...

wenn du jemanden eine körperverletzung zugefügt hast und der begiebt sich ins spital wird automatisch eine anzeige erstattet.

selbst wenn der geschädigte sich DAGEGEN ausspricht.

The_Lord_of_Midnight 20.08.2003 23:17

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-


weil ichs auf leasing nehmen muss und leasing => vollkasko :(

9er stufe...

niemand kann dich zwingen ein auto auf leasing zu nehmen. leasing ist immer teurer !

also wenn du das geld nicht hast, musst du halt einen kredit aufnehmen. kommt dir sicher billiger als leasing und vollkasko-prämie.

wenns auf kredit nicht geht oder wenn du kein geld selbst für einen billigen gebrauchten hast, lass es lieber. wurde zwar schon gesagt, aber vielleicht hilft eine zweite empfehlung.

-=[n0t mY daY]=- 21.08.2003 09:31

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight


niemand kann dich zwingen ein auto auf leasing zu nehmen. leasing ist immer teurer !

also wenn du das geld nicht hast, musst du halt einen kredit aufnehmen. kommt dir sicher billiger als leasing und vollkasko-prämie.

wenns auf kredit nicht geht oder wenn du kein geld selbst für einen billigen gebrauchten hast, lass es lieber. wurde zwar schon gesagt, aber vielleicht hilft eine zweite empfehlung.

wird aber heute gekauft ;)
das leasing hat sich darauf bezogen das ich keine 6000€ hab, also leas' ichs mir. vollkasko brauch ich nicht - nur teilkasko. und kredit bekomm ich kan weil i erst 17 bin..

pc.net 21.08.2003 09:43

gelten für leasing und kredit nicht mal die gleichen vorraussetzungen :eek: ...

hm ... wobei - mit 17 bist eigentlich noch nicht voll geschäftsfähig -> papa oder mama muß unterschreiben - somit kanns dir eh egal sein, weil dich die zahlungen dann eigentlich auch nichts angehen :ms: ...

miezekatze 21.08.2003 09:48

blöd wärs wenn keiner von denen untaschreibt fg


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