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1.) Die Vertretung bei Schadenersatzforderungen, weil generell und prinzipiell sam ma alle super Autofahrer und nie selber schuld. Das weiss aber auch dein Unfallgegner von sich selbst und um eine durch die Malusumreihung teurere Prämie zu vermeiden wird er prinzipiell alle Schuld von sich weisen. 2.) Ein weiterer wichtiger Punkt: Verteidigung in Strafverfahren. Du bist in einen Unfall verwickelt, dein Beifahrer hat einen Beinbruch, kommt ins Spital, Spital macht Anzeige, Polizei ermittelt, du bekommst Verfharen wegen Körperverletzung und bekommst die Anrede "Angeklagter der Republik Österr." verpasst. Nachdem Österreich ein sparsames Land ist und selber nix zahlt, blechst du das gesamte Verfahren, selbst bei Freispruch! Auch diese Verfahren sind von der Rechtschutzversicherung umfast. 3.) Wiedererlangung des Führerscheines (Prost :D ) 4.) Optional: Vertragsstreitigkeiten Wenn dir die Werkstatt beim Pickerl arbeiten unterjubelt, die nicht vereinbart wurden und du nicht informiert wurdest. Bei Gleichzeitigen Abschluss mit der KFZ ANmeldung ist auch der Kauf des neuen KFZ versichert ( z.B. Wertminderung wg. verheimlichter Vorschäden) Da dir Punkt 1, 2 und 4 auch so passieren kann (du wirst als Fussgänger von Auto niedergestossen -> Schmerzensgeld fordern / Du stösst ein Kind beim Schifahren / Snowboarden etc. nieder, es ist verletzt, usw) sollte wie schon vorher erwähnt wurde unbedingt auch der Privatbereich vom Versicherungsschutz umfasst sein. Wie jede Versicherung deckt auch eine Rechtschutzversicherung nicht alles! Vorsätzliche Handlungen usw. sind natürlich nicht Gegenstand des Vers. Schutzes. Selbstverständlich sind auch Schadenfälle, die vor Abschluss des Vers. Vertrages eingetreten sind nicht versichert ( Ausnahme Vertrag KFZ, s.o.) usw,usw. |
Thx! :)
Aber kann das Spital wirklich ohne Zustimmung/gegen den Willen des Beifahrers Anzeige erstatten? Das wär ja a Frechheit... |
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Das Spital MUSS Anzeige erstatten...
Wenn an einer Verletzung die Person selbst nicht schuld trägt, dürfens gar nicht anders - da kann die Person sagen was sie will... Es kann dann nur ein Verfahren unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden (u.a. Deiner Einwilligung). |
@ Theoden: Spital ist verpflichtet
@ pc.net: danke für die Präzisierung. Leider ist der Kostenersatz nur ein Bruchteil (ich habs bei einem Freund live miterlebt) |
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selbst wenn der geschädigte sich DAGEGEN ausspricht. |
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also wenn du das geld nicht hast, musst du halt einen kredit aufnehmen. kommt dir sicher billiger als leasing und vollkasko-prämie. wenns auf kredit nicht geht oder wenn du kein geld selbst für einen billigen gebrauchten hast, lass es lieber. wurde zwar schon gesagt, aber vielleicht hilft eine zweite empfehlung. |
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das leasing hat sich darauf bezogen das ich keine 6000€ hab, also leas' ichs mir. vollkasko brauch ich nicht - nur teilkasko. und kredit bekomm ich kan weil i erst 17 bin.. |
gelten für leasing und kredit nicht mal die gleichen vorraussetzungen :eek: ...
hm ... wobei - mit 17 bist eigentlich noch nicht voll geschäftsfähig -> papa oder mama muß unterschreiben - somit kanns dir eh egal sein, weil dich die zahlungen dann eigentlich auch nichts angehen :ms: ... |
blöd wärs wenn keiner von denen untaschreibt fg
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