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Hab mir selbst mal die Rechtsgrundlagen angesehen, da ich ebenfalls mal so einen Wisch erhalten habe:
§ 4 Abs. 3 des Rundfunkgebührengesetzes lautet: "Die Gesellschaft (GIS) hat alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die Meldebehörden auf Verlangen der Gesellschaft dieser Namen (Vor- und Familiennamen), Geschlecht, Geburtsdatum und Unterkünfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu übermitteln. Die Gesellschaft darf die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der Vollziehung dieses Bundesgesetzes verwenden; sie hat dafür Sorge zu tragen, daß die Daten nur im zulässigen Umfang verwendet werden und hat Vorkehrungen gegen Mißbrauch zu treffen. Von den Meldebehörden übermittelte Daten sind längstens mit Ablauf des dem Einlangen folgenden Kalenderjahres zu löschen; nicht zu löschen sind die Daten jener gemeldeten Personen, die trotz Aufforderung die Mitteilung nach § 2 Abs. 5 unterlassen habe." Daraus ergibt sich zunächst folgender, logischer Schluß: Keine Meldung nach dem Meldegesetz-> die GIS weiss nicht, wer in der Wohnung ist. Zu beachten ist, dass die GIS über das ZMR (zentrale Melderegister) des BMI Zugriff auf die Meldedaten hat. Wen man sich aber nicht nach dem Meldegesetz für die Wohnung/Haus anmeldet macht man sich nach dem Meldegesetz strafbar! § 2 Abs. 5 lautet: "Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen." Wichtig ist nun § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes: "Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß anzuwenden hat." Nach dem Telekommunikationsgesetz gibt die Möglichkeit, dass die Bezirksverwaltungsbehörde oder Bundespolizeidirektion nach § 83 Abs. 6 und 7 im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolizeigesetz eine behördliche Durchsuchung anordnet. Natürlich gibts auch die Möglichkeit, eine saftige Verwaltungsstrafe zu verhängen: " § 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert. Nicht zu bestrafen ist, wer die Meldung nach § 2 Abs. 3 zwar unterlassen hat, die Angaben nach § 2 Abs. 5 jedoch wahrheitsgemäß macht." Wichtig ist in diesem Zusammenhang die im Gesetz erwähnte Mahnung: Diese muss wohl persönlich adressiert und mit Rückschein (RSb oder Rsa) versehen sein, damit die GIS beweisen kann, dass eine Mahnung zugegangen ist. Solang keine derartige Mahnung zugestellt wurde, gibts auch keine Rechtsfolgen. Wer sich das Gesetz selbst durchlesen will: www.ris.bka.gv.at Damit sollte die Frage hinlänglich beantwortet sein. Greets Mynok |
Aussitzen ist nicht ...
... aber das ist eine moralische Frage, nicht die ethische Umdeutung vom gerechten Ungehorsam, der ja eigentlich nur Flucht vor dem Stellen ist. Raunz ned, versteh' daß Du Dein Einkommen wert bist, die Künstler und Journalisten auch, so sie nicht zur Kategorie Journaille zu zählen sind. Es gibt keinen Grund, den Künstlern das Brot selbst - nicht nur die Butter auf demselbigen - wegzunehmen, auch nicht argumentativ, vielleicht per Vorschlag: "Spielverderber, Spielverderber ..." Wer sich auf Spielchen mit dem GIS einlassen will, macht es sowieso. Also bitte ... Deswegen einen 'Befreiungsschein' von der Gebührenforderung anzufordern ist billige Anmache, recht ist es nicht :cool: |
:roflmao:
Du bist und bleibst mein Held. |
Zitat:
Da möchte ich noch ergänzen -> §6(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen... "Besteht der begründete Verdacht..." gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt. Also wenn nicht so ein begründeter Verdacht vorliegt, kommt mir keine Behörde in mein Haus/Wohnung/Schloss |
Zitat:
PHP-Code:
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Sag jetzt aber nicht, daß das NICHT SARKASTISCH gemeint war, sonst kommt gleich der m3 (wo isn der underscore geblieben, muß wohl an der Tastatur liegen).
Jedenfalls taxiere ich Dich nicht als UNFAIREN Bundesheerspiess, ich wünsche (hätt' er wünsch' geschrieben, wär er jetzt ein Haßobjekt) Dir einen schönen Abend, auf ein menschliches Miteinander Posten auch in Hinkunft. ;) :roflmao: oder doch nur *Wohlfühl-bida-debade-gefühl* Fühle mich menschlich angenommen ... wie gesagt von meiner Seite ist es immer dasselbe: lapidar und sympathisierend. Kann es auch humorvoll und sinnlos oder doppeldeutig, nur liegt mehr Effee in direkter Ehrlichkeit. mfg Kikakater :Edit : @Moose, nur für die Annalen |
@TNC.Phil: Sowas kann - und soll - neu novelliert werden. Denn das Internet ist kein Rundfunk. Was meinst Du, was das für eine Kostenlawine nach sich zieht ? Denke darüber nach, welche Verdienstmöglichkeiten durch den Terminus Rundfunk aufgeworfen werden.
Streaming MIT Ablaufdatum, Kassieren PRO Ausstrahlung, beim Dateitauschen - neudeutschenglischkauderwelsch - Wales-oder doch laizistisch ? - Filesharing genannt: WMA Datei ebenso mit Sterbenswörtchen TagTag.MonatMonat.JahrJahrJahrJahr vielleicht noch um das 64bit Präzisifikat der Hundertstelzeit angedient, vergiß die Verdienstmöglichkeit nicht :D |
Zitat:
was für eine kostenlawine? für leute die keinen fernseher aber internetanschluss haben? huh? verdienstmöglichkeiten??? für den orf - ja, für sonst wen - NEIN. |
Zitat:
Ob Website, Internetseite oder "Internet" als Schlagwort, Überbegriff oder sonstwas, versteige Dich bitte nicht in Worte, was gemeint ist, ist klar: Daten von a nach b in Form eines Vilms. (ja Film, Kunstwort aus Video und Film ist gemeint wenn ein Rosamund Pilcher MAZ Band vom ORF auf 20:15 angesetzt ist) - DEM, was Rundfunk noch am ehesten entspricht: Der Verfügbarkeit nach Plan (vorgegebener Zeitpunkt) und nicht nach Belieben (on demand). Kostenlawine durch Immer wieder abkassieren durch Ablaufdatum in der Datei und im Stream. Verdienstmöglichkeiten: für Microsoft, Real, Apple, Sony, blablabla was soll's, die Konzerne freuen sich über so brave Poster, wie Du einer bist ! Bis sie merken, daß auch Du die Sache durchdrückst ... |
kikakater, ich gebs auf, du hast einen fehler in deiner (fuzzy? :P) logic...
rofl |
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