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Ottwald 02.05.2004 19:45

das Gesicht zu verlieren tut manchmal wesentlich mehr weh als eine Tracht Prügel:hammer: wo sind wir denn?

daher vor den Vorhang und an den Pranger mit Hr. D.
Warum sollte man nicht seinen Namen veröffentlichen:D
Hat er doch selbigen auch auf die vermeintliche Rechnung gesetzt:eek:

DCS 02.05.2004 21:13

Recht so...!

mani 03.05.2004 14:00

@slaal
..keine Ahnung warum es ein Geheimniss ist was der Typ ihr abgezogen/vorgeschlagen hat. Ich weis es ja aber ich finde man kann es hier ruhig posten. Was spricht dagegen? Den Namen posten..naja da bin ich mir nicht sicher ob das gut ist (für ihn). :hammer:
LG Mani

Juro 03.05.2004 15:31

Bin erst heute auf diesen Thread gestoßen. Sehr interessant. Wenn die Kollegin zufrieden ist, sollten wir es doch auch sein - immerhin ist es Ihr Leben/Geld. Ich hätte den auch gleich 1. verklagt, 2. ein Mail an MS geschickt und 3. gemobbed .... aber ich hätte mir so einen PC auch nicht andrehen lassen...

Ob sie vor Gericht recht bekommen hätte ist auch so eine Sache. Als Klägerin muß sie alle Kosten vorstrecken (Gutachter, Klagsgebühren, usw) und das kann schnell ins Geld gehen. So hat sie sich viel Zeit und Leid erspart und kann ihrem Sohn einen ordentlich PC kaufen (ja nicht vom Goldadler ;) ... vom Regen in die Traufe!).

Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.

Naja, zumindest hat das ganze ein gutes (wenn auch für mich unbefriedigendes) Ende.

lg
juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

route66 03.05.2004 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Juro
Bin erst heute auf diesen Thread gestoßen. Sehr interessant. Wenn die Kollegin zufrieden ist, sollten wir es doch auch sein - immerhin ist es Ihr Leben/Geld. Ich hätte den auch gleich 1. verklagt, 2. ein Mail an MS geschickt und 3. gemobbed .... aber ich hätte mir so einen PC auch nicht andrehen lassen...

Ob sie vor Gericht recht bekommen hätte ist auch so eine Sache. Als Klägerin muß sie alle Kosten vorstrecken (Gutachter, Klagsgebühren, usw) und das kann schnell ins Geld gehen. So hat sie sich viel Zeit und Leid erspart und kann ihrem Sohn einen ordentlich PC kaufen (ja nicht vom Goldadler ;) ... vom Regen in die Traufe!).

Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.

Naja, zumindest hat das ganze ein gutes (wenn auch für mich unbefriedigendes) Ende.

lg
juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

Hallo,

das mit dem Gericht und den Kosten wurde alles schon gepostet und im Vorfeld abgeklärt, das wäre nicht das Problem.
Auch die Erfolgschance vor Gericht wäre mit den "Beweisen" und unserer geplanten Vorgehensweise auch seeeehr groß.

Ich habe von dem "DING" einige Fotos gemacht, obwohl die Sache offiziell abgeschlossen sein sollte, werde ich bei Gelegenheit einige hier reinstellen, wegen der "Neuware". :lol:

Bezüglich Deiner Frage zur Rechtschutzversicherung, schicke mir PM mit Tel. Nr.

Gruß AL

DCS 03.05.2004 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Juro
Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.
Wie soll das denn gehen ???
Woher soll ich denn wissen, wieviel ich verdiene, und das im Januar...Sprich: Glaube ich, ich verdiene nicht soviel, kann ich Keine Steuern verlangen ?? Dann müsste man ja die kleinsten bevorzugen, da die nicht 1200,- für den PC verlangen, sondern für den gleichen Preis 1000,- (20% sind's bei euch ?!!!?).
Das wiederum müsste heissen, ich könnte immer glauben, ich verdiene nie über 200000 und kann somit meine Preise um 20% billiger anbieten als andere Mitbewerber ??? ("'Graka statt 360,- Euro, bei mir für 300,- Euro??'")

Also hier in Deutschland hast du Rechnung + Mwst, egal wieviel. und egal wieviel man insgesamt verdient, also 200.000 oder 100.000 oder auch nur 1.000 im Jahr.
Am Ende des Jahres wird aus dem Umsatz errechnet, wieviel (persönliches) Einkommen du erwirtschaftest hattest, und daraus resultierend: wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind, und da gelten dann Grenzen, also erst ab 20000 Euro, z.B.

Mfg, DCS

Juro 03.05.2004 17:03

Stimmt. So lauft es auch in Österreich. Mit der Einkommenssteuer. Da ich aber von der MwSt gesprochen habe, hat das immer noch Geltung!

Juro 03.05.2004 17:07

Zitat:

Original geschrieben von route66
[b]Hallo,

das mit dem Gericht und den Kosten wurde alles schon gepostet und im Vorfeld abgeklärt, das wäre nicht das Problem.
Auch die Erfolgschance vor Gericht wäre mit den "Beweisen" und unserer geplanten Vorgehensweise auch seeeehr groß.

Ich habe von dem "DING" einige Fotos gemacht, obwohl die Sache offiziell abgeschlossen sein sollte, werde ich bei Gelegenheit einige hier reinstellen, wegen der "Neuware". :lol:
Auch gut. Nur leider kann man in dieser Sache nie 100% sicher sein!

DCS 03.05.2004 17:12

Sprich: ich vermute im Januar einen Jahresumsatz von weniger als 200.000, und kann deshalb alle Produkte ohne Mwst verkaufen ?? Und somit, wie gesagt, billiger als alle anderen sein ?? und wenn ich dann 199.990 erreicht habe, tilge ich die Firma ?? Wie wäre es so: 5 Leute, eine Firma, jeder auf eigene Rechnung in einem Haus ?? das wäre eine verfünffachung des Limits....weil man im Ernstfall immer auf die kleinste Anhäufung des Umsatzes weiterrechnen kann.
Stell dir das mal vor: 5 Leute verkaufen im Laden abwechselnd die gleichen Produkte...Montags der, Dienstag der, Mitwochs der, und so weiter....so kommt man ja nie in verlegenheit Steuern zu zahlen....

Lucky333 03.05.2004 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

ja ich bin beim ÖAMTC, hab sie aber zum Glück noch nie gebraucht. Kann dir also leider nicht sagen wie kompetent die sind.


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