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TONI_B 19.01.2010 22:09

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399722)
Das trifft dann zu, wenn ein anderer nicht schnell genug fährt sonder sich nicht verkehrsgerecht verhält. Meistens ist es nicht angepasste Geschwindigkeit aber im Sinne von zu langsam.

Wer kennt das nicht, wenn man einen Schleicher KM weit mit 70kmh nachzottelt, bei besten Verhältnissen und 100kmh erlaubt. Und wenn man sich da nicht in der Gewalt hat, probiert man halt ein Überholmanöver was eben nicht so 100% abgesichert ist.

Zugegebenermaßen kenne ich diese Situationen auch und ärgere mich durchaus auch über zu langsam fahrende Fahrzeuge. Trotzdem kann und darf es mMn nicht sein, dass man daraus ein Recht ableiten könnte, dass der andere mitschuld ist. Wie du schreibst:"..nicht 100% abgesichert"==>eigenes Fehlverhalten! Dem Nebel, dem Glatteis, der schlechten Sicht kannst du auch keine Mitschuld geben, wenn du etwas machst, das in so einer Situation "nicht 100%" abgesichert ist

barns 20.01.2010 08:48

Du magst der Meinung sein, Karl, aber zum Glück ist das nicht so (wenn mir solche Schleicher natürlich auch manchmal auf den Wecker gehen).

Beispiel:
Ältere Leute. Da ist mir immer noch lieber, wenn jemand aufgrund seiner verminderten Reaktionsfähigkeit 70-80 sicher fährt, als 100 und vieles nicht rechtzeitig wahrnimmt.

Es steht ja nirgends, dass man 100 fahren muss.

Wenn jemand auf so einen Verkehrsteilnehmer nicht angemessen reagiert ist das aber schon zu 100% dessen eigene Schuld.
Das dann zu verdrehen ist bedenklich.

Baron 20.01.2010 09:16

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2399760)
Das dann zu verdrehen ist bedenklich.

Net bedenklich-symptomathisch! Es sind doch immer die anderen (bäume,schleicher,träumer, milchsammelstellen....) schuld!
Selbst kann ma ja nix dafür :engel:!

Karl 20.01.2010 11:06

Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

barns 20.01.2010 12:36

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Wieso? Angepasst bedeutet doch nicht, dass ich bei optimalen Verhältnissen die Maximalgeschwindigkeit fahren muss. Ich kann.
Aber wenn es mich gelüstet stell' ich genauso gut den Tempomat auf z.B. 80 bei erlaubten 100 und tuckere durch die Gegend.

Die Fahrgeschwindigkeit muss so gewählt werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nur wo ist die Grenze? Um wieviel langsamer darf ich fahren?
Das steht nirgends.



Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

Meiner Meinung nach ist der in auch in Frage zu stellen. Vor allem in Bezug auf die von mir genannte Gruppe von Autolenkern/innen.

Da müsste man sich seitens des Gesetzgebers sowieso etwas einfallen lassen. Z.B. wiederkehrende ärztliche Untersuchung ab einem gewissen Alter.

Aber da das ein brisantes Thema ist, traut sich da politisch keiner drüber. Könnte ja sehr viele Wählerstimmen kosten.

Klar kann ich das mit 29 leicht Vertreten. Es ist bestimmt auch nicht einfach sich selbst einzugestehen, dass man mit dem Verkehrsgeschehen überfordert ist. Aber gerade deshalb muss hier Vorsorge getroffen werden.

TONI_B 20.01.2010 16:05

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

Da hast du was falsch verstanden in der Fahrschule! Ich kann darauf vertrauen, dass sich der andere an die Gesetze hält! Und das bedeutet, dass er bei Schneefahrbahn nicht die (unter optimalen Bedingungen erlaubten) 100km/h fährt, sondern so, dass er NICHT ins Schleudern gerät.

Weini 20.01.2010 18:05

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399814)
Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Und wie sagst du zu diesen Autofahrern? Grundsätzlich wenig Verkehr - würden sich alle auf die vorhandene Straßenfläche verteilen -, bestes Wetter, freie Sicht. Mich wundert nicht, dass manche nachkommenden Autofahrer auf die rechten Spuren "ausweichen".

TONI_B 20.01.2010 18:13

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2399828)
Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Davon war doch nicht die Rede! Wir haben ein Rechtsfahrgebot und einer, der mit 90km/h auf der linken Spur fährt, kann und sollte auch dafür bestraft werden! gar keine Frage. Ob der jedoch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht? Denn darum ging es.

Karl 20.01.2010 20:35

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2399828)
Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Ergänzend noch. Und das bei Dunkelheit. Und einige Kilometer weiter, wenns ein bisserl bergauf geht, vergessens aufs Gas geben.

Krasser Fall neulich bei Dunkelheit. Von einem Kilometer weit sah man schon die Bremslichter aufblitzen. Da war einer in der dritten Spur unterwegs, aber mit nicht mal 80kmh. Links und rechts haben sich die Autos noch vorbeigezwickt. Gerade so das niemand aufgefahren ist.

Und wenn dadurch ein Unfall entsteht, soll so einer keine Mitschuld haben?

Karl 20.01.2010 20:50

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399814)
Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Da hast du was falsch verstanden in der Fahrschule! Ich kann darauf vertrauen, dass sich der andere an die Gesetze hält! Und das bedeutet, dass er bei Schneefahrbahn nicht die (unter optimalen Bedingungen erlaubten) 100km/h fährt, sondern so, dass er NICHT ins Schleudern gerät.

Ich darf z.B. vertrauen, dass sich ein Auto in der dritten Spur mit der entsprechenden Geschwindigkeit bewegt. Und wenn der einfach dahinzottelt, nur weil es ihm gerade Spass macht, macht er sich strafbar. Er bewegt sich nicht verkehrsgerecht(Vertrauensgrundsatz) und behindert und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.

Und es geht hier um keine Schneefahrbahn, sondern normale Sicht und Wetterverhältnisse.



§3 VERTRAUENSGRUNDSATZ


(1) Jeder Straßenbenützer darf darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren auffälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Absatz 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:07 Uhr.

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