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Du magst der Meinung sein, Karl, aber zum Glück ist das nicht so (wenn mir solche Schleicher natürlich auch manchmal auf den Wecker gehen).
Beispiel: Ältere Leute. Da ist mir immer noch lieber, wenn jemand aufgrund seiner verminderten Reaktionsfähigkeit 70-80 sicher fährt, als 100 und vieles nicht rechtzeitig wahrnimmt. Es steht ja nirgends, dass man 100 fahren muss. Wenn jemand auf so einen Verkehrsteilnehmer nicht angemessen reagiert ist das aber schon zu 100% dessen eigene Schuld. Das dann zu verdrehen ist bedenklich. |
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Selbst kann ma ja nix dafür :engel:! |
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.
Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage. |
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Aber wenn es mich gelüstet stell' ich genauso gut den Tempomat auf z.B. 80 bei erlaubten 100 und tuckere durch die Gegend. Die Fahrgeschwindigkeit muss so gewählt werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nur wo ist die Grenze? Um wieviel langsamer darf ich fahren? Das steht nirgends. Zitat:
Da müsste man sich seitens des Gesetzgebers sowieso etwas einfallen lassen. Z.B. wiederkehrende ärztliche Untersuchung ab einem gewissen Alter. Aber da das ein brisantes Thema ist, traut sich da politisch keiner drüber. Könnte ja sehr viele Wählerstimmen kosten. Klar kann ich das mit 29 leicht Vertreten. Es ist bestimmt auch nicht einfach sich selbst einzugestehen, dass man mit dem Verkehrsgeschehen überfordert ist. Aber gerade deshalb muss hier Vorsorge getroffen werden. |
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Und wie sagst du zu diesen Autofahrern? Grundsätzlich wenig Verkehr - würden sich alle auf die vorhandene Straßenfläche verteilen -, bestes Wetter, freie Sicht. Mich wundert nicht, dass manche nachkommenden Autofahrer auf die rechten Spuren "ausweichen". |
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Krasser Fall neulich bei Dunkelheit. Von einem Kilometer weit sah man schon die Bremslichter aufblitzen. Da war einer in der dritten Spur unterwegs, aber mit nicht mal 80kmh. Links und rechts haben sich die Autos noch vorbeigezwickt. Gerade so das niemand aufgefahren ist. Und wenn dadurch ein Unfall entsteht, soll so einer keine Mitschuld haben? |
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Und es geht hier um keine Schneefahrbahn, sondern normale Sicht und Wetterverhältnisse. §3 VERTRAUENSGRUNDSATZ (1) Jeder Straßenbenützer darf darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren auffälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. (2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Absatz 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist. |
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