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Fetznschedl 12.11.2008 15:04

Zitat:

Zitat von Erny (Beitrag 2323690)
für den privaten gebrauch ist der reine download legal.
lediglich das knacken einen kopierschutzes sowie das verbreiten oder gewerbliche nutzen solcher dinge ist strafbar.

Soll jetzt nicht anmaßend klingen, aber steht das auch wo schwarz auf weiß, in einem österreichischen Gesetzestext oder gibt's dafür bis jetzt eben noch kein Gesetz und das ist nur die gängige Praxis?

Weil, was ich mir jetzt aus den Antworten herauslese, ist es quasi legal sich illegal verbreitete Daten (jeglicher Art - Filme, Software, etc.) in Österreich aus dem Internet runterzuladen - solange man sie dadurch und/oder danach nicht wieder verbreitet.

Das kann ich mir ja auch irgendwie nicht vorstellen. :confused:

Satan_666 13.11.2008 08:39

Zitat:

Zitat von Fetznschedl (Beitrag 2323703)
Soll jetzt nicht anmaßend klingen, aber steht das auch wo schwarz auf weiß, in einem österreichischen Gesetzestext oder gibt's dafür bis jetzt eben noch kein Gesetz und das ist nur die gängige Praxis?

Weil, was ich mir jetzt aus den Antworten herauslese, ist es quasi legal sich illegal verbreitete Daten (jeglicher Art - Filme, Software, etc.) in Österreich aus dem Internet runterzuladen - solange man sie dadurch und/oder danach nicht wieder verbreitet.

Das kann ich mir ja auch irgendwie nicht vorstellen. :confused:

Ich bin ja kein Jurist - aber soweit ich informiert bin, steht üblicherweise in den Gesetzen drin, was man NICHT darf ... und nicht das, WAS man darf. Wäre auch relativ schwer, all das anzuführen, was man darf. Somit sollte eigentlich all das erlaubt sein, was nicht dezidiert oder durch Schlussfolgerung verboten ist. Und verboten ist nun mal bei uns, Kopierschutzmechanismen zu umgehen und rechtlich geschützte Werke jedweder Art im Umlauf zu bringen.

Der Wermutstropfen wird im Falle des Falles wohl eher darin liegen, zu sagen, woher ich die nach österreichischen Gesetzen illegalen Kopien bezogen habe. Wenn ich sie eben über ein Tauschnetzwerk habe, dann wird es mir schwer fallen, zu beweisen, dass ich sie NICHT auch angeboten habe (denn davon leben solche Netzwerke ja) - also kann ich in diesen Fällen wohl wegen dem Vergehen des Verbreitens von geschützten Werken belangt werden. Und genau DARUM geht es ja in den gegenständlichen Fällen: man hat ja nicht nur gesaugt, sondern man hat es auch angeboten! Genau DAS ist strafbar!

Fetznschedl 13.11.2008 12:38

Danke für die Erklärung!

garfield36 13.11.2008 13:00

Es gibt auch "kommentierte" Gesetesausgaben. Da kann man dann nicht nur entnehmen was verboten ist.

Satan_666 13.11.2008 14:17

Zitat:

Zitat von garfield36 (Beitrag 2323906)
Es gibt auch "kommentierte" Gesetesausgaben. Da kann man dann nicht nur entnehmen was verboten ist.

Das habe ich der Einfachheit unter dem allgemeinen Begriff "Schlussfolgerung" zusammen gefasst. Denn mehr als Schlussfolgerungen bzw Erklärungen zu den manchesmal trockenen, dem einfachen Volk nicht immer wirklich verständlichen, Formulierungen sollten in derartigen Kommentaren ja nicht vorkommen.

Yahzee 15.11.2008 20:21

Zitat aus dem Positionspapier zur Beauskunftung des
Verbands der österrreichischen Internet Service Provider (ISPA)
Stand November 2008:

Die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten der EU, die dazu vorliegenden EuGH-
Entscheidung, das Vorlageverfahren des OGH sowie die aktuellen
Entwicklungen (vgl den Zusatz 138 zum Telekompaket, mit dem sich das EU-
Parlament mit überwältigender Mehrheit dafür ausspricht, dass kein Internet-
Nutzer ohne richterliche Kontrolle verfolgt werden darf) werfen gravierende
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beauskunftung an Privatpersonen auf.

Da insofern eine Herausgabe der genannten Daten ohne richterliche Kontrolle
möglicherweise nicht EU-rechtskonform ist, wird empfohlen, bis zu einer
endgültigen Entscheidung des EuGH und/oder einer (zu begrüßenden)
gesetzlichen Klarstellung bei Anfragen von Privatpersonen auf der Grundlage
von §87 Abs 3 UrhG nicht zu beauskunften.

Im Klartext:
sollten sich wieder Anwälte finden und meinen mit dem Massenabmahnwahn nach
deutschem Vorbild in Österreich abzocken zu können, können die vorerst mal
Brausen gehen :lol:

Mir tun nur die Abgemahnten leid, die sich haben einschüchtern lassen
und den Blutsaugern das Geld schon in den Rachen geworfen haben...

LDIR 03.04.2010 21:57

Wer hat denn da so tief gegraben? Der Thread ist von 2008!

hans friedmann 03.04.2010 23:57

internetsobudsmann
bzw einfach totstellen, müssen die dir im rechtsteit vor gericht beweisen

Ottwald 04.04.2010 00:31

Zitat:

Zitat von hans friedmann (Beitrag 2409763)
internetsobudsmann
bzw einfach totstellen, müssen die dir im rechtsteit vor gericht beweisen

kann man das bitte übersetzen


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