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Moin Thorsten,
also ein Verkauf über ebay dürfte bei Download-Software ausscheiden. Nicht wegen der deutschen Rechtslage, sondern wegen der eBay Regeln. Was den sonstigen Verkauf angeht sollte es möglich sein. Ob der neue Käufer natürlich auf die Dauer überhaupt was davon hat ist eine ganz andere Sache. Denn wenn der Softwarehersteller die Lizenz (bitte jetzt nicht über die rechtliche Bedeutung des Begriffes diskutieren) nicht umschreibt, dann schaut Dein Käufer ggf. bei der nächsten Neuinstallation in die Röhre. |
Zitat:
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Nein, du kannst keine online gekaufte Software weiterverkaufen.
Meine Beschreibung zu der Frage steht in dem verlinkten Thread etwas verklausuliert; in einem anderen Ordner irgendwo hatte ich es aber deutlicher geschrieben. Ob du bloß unkörperlich, also online, erworbene Software verkaufen kannst, ist unter Juristen umstritten. Die große Mehrheit der Juristen geht davon aus, dass es nicht möglich ist. Als Bezugsobjekt der Erschöpfungswirkung für § 69c Nr.3 Satz 2 UrhG fehlt ein körperlicher Träger. Also tritt keine Erschöpfungswirkung eine; also kannst du nicht selbstständig, ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Software weiter verkaufen. Anders als bei der Beurteilung als Sachkauf kommt es hier also sehr wohl auf einen körperlichen Träger an. |
Hallo,
das ganze Problem mit dem Trojaner und dessen Fehlverhalten , die Installation zu verhindern , könnte mit einem Entgegenkommen von FSD beseitigt werden. FSD hat ein Tool , daß den Trojaner entfernt und somit Neuinstallationen der erworbenen Lizensen ermöglicht. Ich weiß nicht , ob es überhaupt rechtens ist , nach deutschem Recht und EU Recht , einen Trojaner auf einen Rechner zu laden , daß ist das gleiche wie Spyware oder ein Virus . Das erlaubt bei einer Installation eines Aircraft von FSD , daß diese Zugriff auf meinen Rechner haben . Daher ist es auch möglich , auf andere Anwendungen zuzugreifen. FSD macht mit dem Trojaner eventuell aus meinem Rechner einen gläsernen Rechner. Ich habe meine Lizensen erworben und bezahlt , FSD hat meinen Account eingefroren bzw. gelöscht , aber ich habe die Lizensen bezahlt , also sind diese mein Eigentum und nicht wie FSD meint , ich habe eine Leihgebür bezahlt , die sie jederzeit löschen können. Auch dieses sollte in Flightxpress geschrieben werden , endweder FSD veröffentlicht das Tool zur Beseitigung des Trojaners , oder man sollte sie wegen ihrer Machenschaften Geschäftlich aus Europa rausschmeißen. |
Das klingt mir sehr...
... nach einer völlig unsicheren, ungeklärten Rechtslage und nicht nach einer Rechtslage, die auf einer Basis von Präzedenzfällen, die auch bis in die letzte Instanz durchgefochten wurden.
Zudem geht dieses rechtliche Interpretation massiv an jeder Realität vorbei. Jeder Datenträger als Verkörperlichung von Software kann heutzutage von jedem Ottonormalverbraucher vervielfältigt. Ganz so realitätsfern sich auch Gerichte und Juristen nicht. Die oben genannten realen Bedenken, die letztendlich aus den potenziellen Quärelen mit dem Hersteller der Software, der den Weiterkauf auf Grund einer derartigen realitätsfernen Interpretation und einer nicht final durch den Gesetzgeber und die Gerichte geklärten Rechtslage nicht anerkennt, erscheinen mir dagegen viel abschreckender. Das sind mir ein paar Euro Ersparnis beim gebrauchten Kauf eine FS-Addons dann doch nicht wert. |
Hallo Ralf,
Zitat:
Sorry, wenn ich irgendwo was übersehen habe. Ciao, Rainer. |
Hallo Rainer,
das ist ja auch mein Problem , ich finde den Trojaner nicht , auch nicht Ad-aware. Rainer , ich schicke Dir eine Weiterleitung , ich will meine Korrespondenz nicht hier veröffentlichen , wenn Du es gelesen hast , entscheide Du ob man es hier rein setzen kann. |
Ich nochmal, hat mir keine Ruhe gelassen. Gerade nochmal den Anfang durchgelesen. Sogar Martin frage auf Seite 2 völlig richtig:
Zitat:
Ich würde nämlich gerne meinem Antivirus-Hersteller einen Tipp geben, was sie an Spyware übersehen (wenn es solche ist). Irgendwas muß ja "Mr. Rogers" bei mir richtig machen. Und genau das würde mich brennend interessieren. EDIT: aha... 2 Posts zur gleichen Zeit. Alles klar, Ralf. Mal schauen. Aber E-Mails werde ich sowieso niemals veröffentlichen, dies verbietet mir meine Einstellung dazu. Ciao, Rainer. |
Offensichtlich findet doch diese Überprüfung nur während der Installation statt. Am besten verabschiedet Ihr Euch mal von dem Gedanken, dass da wirklich was dauerhaft installiert wird.
Wenn Mr. Rogers wirklich als Datei existiert, dann würde ich als erstes während in meinem Temp-Ordner (Dokumente und Einstellungen\<Name>\Lokale Einstellungen\Temp) nachsehen, ob sich da irgendwelche verdächtigen EXEs, DLLs oder ähnliches befinden. Mal davon ausgehend, dass Mr. Rogers wirklich existiert: Da während der Installation keine besonderen Verzögerungen auffallen (Suche nach Files), ist wohl davon auszugehen, dass gezielt bestimmte Files überprüft werden. Welche das sind, sollte sich mit Programmen wie FileMon (http://www.sysinternals.com/ntw2k/source/filemon.shtml - Vorsicht! Dadurch dauert die Installation sehr viel länger!) herausfinden lassen. Mit dem PMon von der gleichen Seite sollte sich herausfinden lassen, welcher Prozeß den Zugriff macht - und das ist dann mit einiger Wahrscheinlichkeit besagter Mr. Rogers. |
Hallo Hans ,
mein English ist nicht das Beste , aber Rainer hat meine Mails von FSD. Wie ich herausgelesen habe , ist es ein Data Miner , wo bei angeblichen Keygen Spuren hinterlassen werden , die bei einer Installation von FSD Plane die Installation " corrupted " . Das heißt soviel wie , in der Registry ist ein Eintrag . Nur muß der Data Miner auch auf andere Einflüsse reagieren , und dem Miner einen Keygen vorgaukeln , und schon ist Feierabend mit FSD Installationen. |
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