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zonediver 19.02.2014 15:42

Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?" :lol:

Lowrider20 19.02.2014 16:42

Wars Lionel Hutz? :D

Gottseidank entscheiden Rechtsanwälte noch nicht, was erlaubt ist und was nicht...

Und wenn die Gegenpartei auch so einen gescheiten Rechtsanwalt hat, dann wird dieser ein Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzrechtes anstreben bzw. versuchen dadurch das Beweismittel für nichtig erklären zu lassen.

barns 19.02.2014 16:49

Zitat:

Zitat von zonediver (Beitrag 2494171)
Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?" :lol:

Im Verwaltungsverfahren gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (§45 AVG).
Im Übrigen gibt es im Verwaltungsverfahren keinen Kläger und Beklagten.

Baron 19.02.2014 17:06

@Zoni
Hast den Post 1 gelesen? Schaut net so aus es geht nicht um verkehrsituationen sonder um die Überwachung des Autos um es vor Sachbeschädigung zu schützen -auf öffentlichen Verkehrsflächen- "laterndlgarage"!
Du bist der nächste Äpfel mit Birnen vergleicher....:rolleyes:

FendiMan 20.02.2014 01:10

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494158)
Von meiner Seite wurde nichts anderes behauptet.

Du schreibst:
Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum.
Da darf trotzdem nicht gefilmt werden, darum meine Antwort.

Lowrider20 20.02.2014 05:13

Weiterlesen bitte:
Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt...

FendiMan 20.02.2014 12:09

Die Aufnahmen wurden in dem Prozess thematisiert und stellen keine Übertretung des Datenschutzgesetzes dar.
Es wurden keine Videos, sondern Fotos als Beweis vorgelegt. Und das ist anscheinend legal.

Lowrider20 20.02.2014 15:48

Und du schriebst, daß die Fotos von einem Video (leite ich von deinem Post so ab) stammten. Und es gibt nicht nur ein Gericht und einen Richter.

FendiMan 20.02.2014 16:28

Es wurden nur Fotos vorgelegt und ich habe von Aufnahmen geschrieben, nicht von Videos.
Damit gibt es keinen Angriffspunkt, und der in diesem Fall Beklagte müsste das Gegenteil beweisen.

Lowrider20 20.02.2014 17:22

Also wurden Fotos mit einem Fotoapparat gemacht. Ich dachte jetzt an Fotos aus einer Videoaufzeichnung. Hat sich so gelesen. Hier gehts aber um Videoaufzeichnung.

Christoph 20.02.2014 18:10

Zur Rechtslage bzgl. Fotos siehe:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm
http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto

Zitat:

Personenfotos liegen in einem rechtlichen Minenfeld.
Sehr schön formuliert.

FendiMan 20.02.2014 22:29

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494226)
Also wurden Fotos mit einem Fotoapparat gemacht.

Nein, ich war anscheinend nicht eindeutig genug.
Ich hab von einer fix montierten Kamera geschrieben, die genauso aussieht, wie halt eine normale Videokamera ausschaut.
Präsentiert wurden dann Fotos und kein Video.
Man kann ja auch aus einer Aufzeichnung heraus Fotos machen, und es lässt sich dann auch nicht feststellen, ob es eine Aufzeichnung gegeben hat.
Außerdem kann man ja immer noch analog aufzeichnen, und das ist legal.

Baron 21.02.2014 00:51

Aha analog einen öffentlichen grund zu überwachen ist legal- digital ist illegal? Der Schwachsinn kennt keine grenzen im Gesetz so scheints mir! Oder ist der nicht im Gesetz?

Lowrider20 21.02.2014 05:01

Es wird einfach absurd.

Baron 21.02.2014 05:18

DAS stimmt!
Ich beantrage Schließung des Threads!!

Christoph 21.02.2014 08:47

So einfach auf Zuruf geht´s nicht. ;)

FendiMan 21.02.2014 11:08

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2494245)
Aha analog einen öffentlichen grund zu überwachen ist legal- digital ist illegal?

So ist es.
Du solltest dich halt informieren, bevor du mitredest.... ;)

Lowrider20 21.02.2014 18:26

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2494236)
Außerdem kann man ja immer noch analog aufzeichnen, und das ist legal.

Woher hast du diese Behauptung?

FendiMan 21.02.2014 22:30

Das weiß man. ;)
Auch Anlagen zum nur Rausschauen sind legal, also nicht genehmigungspflichtig.

https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx


8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
  • In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
  • wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

Lowrider20 21.02.2014 22:49

Zitat:

9. Darf ich öffentlichen Grund filmen?

Zum Zweck des Eigentumsschutzes darf öffentlicher Raum nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig (und entspräche auch nicht mehr dem Zweck "EIGENTUMsschutz").
...

Baron 21.02.2014 22:56

Ist also in diesem falle auch nicht anwendbar weil ich dürfte ja noch gerade knapp meinen Gartenzaun aufnehmen aber nicht mehr den Kompletten Gehsteig -und dahinter fängt ja erst die Fahrbahn an auf der das Auto steht.

FendiMan 21.02.2014 23:50

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:



Baron 21.02.2014 23:57

Die da wären? Ich will keine Kratzer am meinen Panda? Glaub ich nicht wirklich!

FendiMan 22.02.2014 00:24

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2494283)
Die da wären?

Was verstehst da am Wort überhaupt nicht?
Analoge Aufzeichnung: Keine Meldepflicht in allen Fällen (soferne man die maximale Aufzeichnungsdauer von 72 Stunden einhält)
Echtzeitüberwachung: Keine Meldepflicht
Private Anlage inklusive Aufzeichnung im rein privatem Bereich: Keine Meldepflicht.

Bitte lies den Beitrag Nummer 59, ansonsten steht alles auf der verlinkten Seite in diesem Beitrag.

Lowrider20 22.02.2014 06:52

Der Titel deines Links lautet:
Zitat:

Videoüberwachung im privaten Bereich


Und in diesem geht es um unverrückbare Bereiche (Gebäude bzw. Grundstücke) aber nicht um Laternenparker.

FendiMan 22.02.2014 07:08

Ist dein Auto nicht privat?

Schön langsam wird es skurril...

Natürlich geht es in dem Link um private Überwachung und deren Einschränkungen.

Lowrider20 22.02.2014 07:12

Sicher ist das Fahrzeug auch Privat, aber es hindert keinen daran, dieses auf privaten Grund abzustellen. Was bei einem Haus nach der Errichtung an einem Gehsteig schwer möglich sein wird.

Christoph 22.02.2014 11:18

Hier eine kleine(!) Aufstellung von Infoseiten, damit sich die Diskussion nicht weiter im Kreis dreht:
https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
http://www.argedaten.at/php-generier...erwachung.html
http://www.staedtebund.gv.at/de/oegz...rundlagen.html

Die Rechtslage ist nicht eindeutig und abhängig vom Anlaßfall, so ist das leider.

fredf 22.02.2014 12:40

und eine weitere Info:
Jeder hat das Recht (ob erfüllt wird ist eine andere Sache) dort wo eine Überwachungskamera hängt Auskunft zu begehren und das Videomaterial zu erhalten

Weitere Infos in folgendem Bericht :
http://futurezone.at/netzpolitik/vid...ction-52416973

FendiMan 22.02.2014 14:01

@Christoph:
Lowrider dürfte den Link zum Gesetz noch nicht entdeckt haben - aber jetzt steht er schon doppelt hier im Thread, vielleicht hilft das.
@fredf:
Auch das steht auf der Seite der österreichischen Datenschutzbehörde.

Grundsätzliches:
Private Videoüberwachung mit digitaler Aufzeichnung ist im privaten Bereich erlaubt.
Alles, was darüber hinaus geht, ist genehmigungspflichtig.

Christoph 22.02.2014 19:48

Ich würde sagen, daß damit alles mehrfach(!!) geschrieben wurde, da es sich hier um kein Jus-Forum handelt wird keine allgemeingültige Aussage rauskommen (können).


Bevor es in einen Streit ausartet, der nicht erwünscht ist, würde ich das Thema schließen.

Lowrider20 22.02.2014 19:50

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2494294)
Bevor es in einen Streit ausartet, der nicht erwünscht ist, würde ich das Thema schließen.

Würde ich unterschreiben, bevor hier noch mehr Unterstellungen kommen.

Baron 22.02.2014 23:11

Habe ich ja schon angeregt bin sehr dafür!

FendiMan 22.02.2014 23:47

Ich kann nicht erkennen, wo das Verständnisproblem liegt.
Was erlaubt und was genehmigungspflichtig ist, ist recht eindeutig.
Da gibt es keinen Spielraum und es steht auch so auf der Webseite der Datenschutzkommission.

Lowrider20 23.02.2014 07:02

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2494299)
Was erlaubt und was genehmigungspflichtig ist, ist recht eindeutig.

Scheinbar nicht.
Zitat:

Da gibt es keinen Spielraum und es steht auch so auf der Webseite der Datenschutzkommission.
Scheinbar schon.

Christoph 23.02.2014 10:18

Da es wieder losgeht, ob klar oder nicht, wird geschlossen.


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