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Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?" :lol: |
Wars Lionel Hutz? :D
Gottseidank entscheiden Rechtsanwälte noch nicht, was erlaubt ist und was nicht... Und wenn die Gegenpartei auch so einen gescheiten Rechtsanwalt hat, dann wird dieser ein Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzrechtes anstreben bzw. versuchen dadurch das Beweismittel für nichtig erklären zu lassen. |
Zitat:
Im Übrigen gibt es im Verwaltungsverfahren keinen Kläger und Beklagten. |
@Zoni
Hast den Post 1 gelesen? Schaut net so aus es geht nicht um verkehrsituationen sonder um die Überwachung des Autos um es vor Sachbeschädigung zu schützen -auf öffentlichen Verkehrsflächen- "laterndlgarage"! Du bist der nächste Äpfel mit Birnen vergleicher....:rolleyes: |
Zitat:
Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum. Da darf trotzdem nicht gefilmt werden, darum meine Antwort. |
Weiterlesen bitte:
Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt... |
Die Aufnahmen wurden in dem Prozess thematisiert und stellen keine Übertretung des Datenschutzgesetzes dar.
Es wurden keine Videos, sondern Fotos als Beweis vorgelegt. Und das ist anscheinend legal. |
Und du schriebst, daß die Fotos von einem Video (leite ich von deinem Post so ab) stammten. Und es gibt nicht nur ein Gericht und einen Richter.
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Es wurden nur Fotos vorgelegt und ich habe von Aufnahmen geschrieben, nicht von Videos.
Damit gibt es keinen Angriffspunkt, und der in diesem Fall Beklagte müsste das Gegenteil beweisen. |
Also wurden Fotos mit einem Fotoapparat gemacht. Ich dachte jetzt an Fotos aus einer Videoaufzeichnung. Hat sich so gelesen. Hier gehts aber um Videoaufzeichnung.
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Zur Rechtslage bzgl. Fotos siehe:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto Zitat:
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Zitat:
Ich hab von einer fix montierten Kamera geschrieben, die genauso aussieht, wie halt eine normale Videokamera ausschaut. Präsentiert wurden dann Fotos und kein Video. Man kann ja auch aus einer Aufzeichnung heraus Fotos machen, und es lässt sich dann auch nicht feststellen, ob es eine Aufzeichnung gegeben hat. Außerdem kann man ja immer noch analog aufzeichnen, und das ist legal. |
Aha analog einen öffentlichen grund zu überwachen ist legal- digital ist illegal? Der Schwachsinn kennt keine grenzen im Gesetz so scheints mir! Oder ist der nicht im Gesetz?
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Es wird einfach absurd.
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DAS stimmt!
Ich beantrage Schließung des Threads!! |
So einfach auf Zuruf geht´s nicht. ;)
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Zitat:
Du solltest dich halt informieren, bevor du mitredest.... ;) |
Zitat:
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Das weiß man. ;)
Auch Anlagen zum nur Rausschauen sind legal, also nicht genehmigungspflichtig. https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx 8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht? A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
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Zitat:
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Ist also in diesem falle auch nicht anwendbar weil ich dürfte ja noch gerade knapp meinen Gartenzaun aufnehmen aber nicht mehr den Kompletten Gehsteig -und dahinter fängt ja erst die Fahrbahn an auf der das Auto steht.
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A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
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Die da wären? Ich will keine Kratzer am meinen Panda? Glaub ich nicht wirklich!
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Zitat:
Analoge Aufzeichnung: Keine Meldepflicht in allen Fällen (soferne man die maximale Aufzeichnungsdauer von 72 Stunden einhält) Echtzeitüberwachung: Keine Meldepflicht Private Anlage inklusive Aufzeichnung im rein privatem Bereich: Keine Meldepflicht. Bitte lies den Beitrag Nummer 59, ansonsten steht alles auf der verlinkten Seite in diesem Beitrag. |
Der Titel deines Links lautet:
Zitat:
Und in diesem geht es um unverrückbare Bereiche (Gebäude bzw. Grundstücke) aber nicht um Laternenparker. |
Ist dein Auto nicht privat?
Schön langsam wird es skurril... Natürlich geht es in dem Link um private Überwachung und deren Einschränkungen. |
Sicher ist das Fahrzeug auch Privat, aber es hindert keinen daran, dieses auf privaten Grund abzustellen. Was bei einem Haus nach der Errichtung an einem Gehsteig schwer möglich sein wird.
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Hier eine kleine(!) Aufstellung von Infoseiten, damit sich die Diskussion nicht weiter im Kreis dreht:
https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx http://www.argedaten.at/php-generier...erwachung.html http://www.staedtebund.gv.at/de/oegz...rundlagen.html Die Rechtslage ist nicht eindeutig und abhängig vom Anlaßfall, so ist das leider. |
und eine weitere Info:
Jeder hat das Recht (ob erfüllt wird ist eine andere Sache) dort wo eine Überwachungskamera hängt Auskunft zu begehren und das Videomaterial zu erhalten Weitere Infos in folgendem Bericht : http://futurezone.at/netzpolitik/vid...ction-52416973 |
@Christoph:
Lowrider dürfte den Link zum Gesetz noch nicht entdeckt haben - aber jetzt steht er schon doppelt hier im Thread, vielleicht hilft das. @fredf: Auch das steht auf der Seite der österreichischen Datenschutzbehörde. Grundsätzliches: Private Videoüberwachung mit digitaler Aufzeichnung ist im privaten Bereich erlaubt. Alles, was darüber hinaus geht, ist genehmigungspflichtig. |
Ich würde sagen, daß damit alles mehrfach(!!) geschrieben wurde, da es sich hier um kein Jus-Forum handelt wird keine allgemeingültige Aussage rauskommen (können).
Bevor es in einen Streit ausartet, der nicht erwünscht ist, würde ich das Thema schließen. |
Zitat:
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Habe ich ja schon angeregt bin sehr dafür!
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Ich kann nicht erkennen, wo das Verständnisproblem liegt.
Was erlaubt und was genehmigungspflichtig ist, ist recht eindeutig. Da gibt es keinen Spielraum und es steht auch so auf der Webseite der Datenschutzkommission. |
Zitat:
Zitat:
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Da es wieder losgeht, ob klar oder nicht, wird geschlossen.
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