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oitt 01.08.2009 08:27

Gibt nur zwei Probleme dabei:
1.) Ich will keine Werbung in Filmen
2.) GIS Gebühren sichern die Unabhängikeit von Lobby und Parteiwirtschaft (nicht lachen! Ok zumindest in der Theorie :D )
Ein bisschen Fairness wärs schonmal. Ein Verständnis für den Kunden aufbringen und ein Entgegenkommen (dem österreichischen Staatsbürger gegenüber).
Privatisiern is für mich nicht drin...
Eher ein volksnäherer Sender endlich wieder; denn Bildung udgl kommt wirklich kurz (Türkisch für Anfänger ist da eher nicht einzuordnen, imho)...

@Unwissenheitsproblematik: Man kann leider nicht alles wissen. Gesetze müßte man regelrecht studieren um sich damit auszukennen. Leider klärt höchstens "Konkret" auf und im WCM-Forum fehlt uns ein unabhängiger Anwalt ;)

pc.net 01.08.2009 11:03

Zitat:

Zitat von oitt (Beitrag 2373699)
... und im WCM-Forum fehlt uns ein unabhängiger Anwalt ;)

... der sein Wissen auch noch kostenlos mit uns teilt.

Wobei, du weißt ja eh: Zwei Anwälte -> drei Rechtsmeinungen ;)

BrittaNagel 01.08.2009 14:46

@Holzi
Die Heise-Seite ist gut. Allerdings wäre ich nicht auf die Idee gekommen, daß ich eine "freiwillige Meldung" unterschrieben habe. Der Typ erklärte die Zahlung für notwendig und drängte zur Unterschrift. Daß man dann keinen Einspruch erheben könnte, wäre unmöglich!
Baron
Ich habe die beiden Links probiert. Beim ersten ("energy)kam gleich ein entsetzliches Gedudel, das ich bei der PC-Arbeit sicher nicht brauchen könnte.
Beim 2., Windows media, ein Internetradio könnte man sich irgendeine Musik anklicken. Brauche ich auch nicht. Rechtfertigt "energy" und "windows media" den ORF, etwas zu kassieren?
Ein Freund in Deutschland hat gesagt, er hört immer Radio bei der PC-Arbeit. Er gab mir einen Link des SWR, da ginge das normale Radioprogramm (war eine Doku, also Sprache) und die Tagesschau der ARD als "Stream". Rechtfertigen ausländische Sender den Orf bei mir abzukassieren?

pong 01.08.2009 15:00

Zitat:

Der Typ erklärte die Zahlung für notwendig und drängte zur Unterschrift.
Das haben Keiler so an sich, egal ob sie sich AWD, OVB, WWF, Global2000 oder GIS schimpfen.

Zitat:

Daß man dann keinen Einspruch erheben könnte, wäre unmöglich!
Noch lässt sich so ziemlich gegen alles was dir angelastet wird eine Beeinspruchung erheben.....

pong

Don Manuel 02.08.2009 07:01

Zitat:

Zitat von cenus (Beitrag 2373697)
... Da bieten die deutschen öffentlich rechtlichen Sender wesentlich mehr.

Da hast Du leider vollkommen recht. Selbst die ZiB erscheint mir zunehmend als älplerisches Regionalfernsehen. Gemessen an meiner persönlichen Einschaltquote stünden den Deutschen schon mindestens 2/3 meiner Gebühr zu.

Don Manuel 02.08.2009 07:28

Zitat:

Zitat von oitt (Beitrag 2373699)
...
Eher ein volksnäherer Sender endlich wieder; denn Bildung udgl kommt wirklich kurz (Türkisch für Anfänger ist da eher nicht einzuordnen, imho)......

Da schon seit der Zeit, als wir sie nur zu gerne als billige Arbeiter importiert haben, sehr viele bei uns wohnen, sowie das Land wohl irgendwann auch in die EU kommen wird, ist das gar nicht so volksfern. Sprache fördert Verständnis, und davon gibt es gegenseitig mit den Türken noch zu wenig. Außerdem ist es, verglichen mit Deutsch, eine sehr einfache Sprache und Türken wird es wohl immer erheblich mehr als Österreicher geben.
Jaja, ich weiß schon: Feindbild Kopftuch, unangepasste Einwanderer und Ausländerkriminalität. Aber: es wird dabei völlig vergessen, dass der hohe Ausländerhass unseres Landes ein Selektionskriterium für vor allem ungebildete Landpomeranzen aus dem streng gläubigen Kurdistan darstellt. Es kommen kaum die gebildeten Türken aus Istanbul zu uns, denn die wissen, was sie erwartet. Und wenn, dann erkennt man sie oft gar nicht als Türken. Kaum einer bei uns schnallt, dass die Türkei eine strengere Trennung von Kirche und Staat realisiert hat als wir. Die können bei uns ihre Frauen besser in Kopftücher hüllen und religiösem Schwachsinn intensiver frönen als daheim. Das verschont uns zwar etwas vor PKK-Terror, aber bringt uns vor allem ungebildete Fanatiker ins Land.
Wer nun aber Türkisch kann, hat überhaupt erst die Möglichkeit, Fundi von Normalo zu unterscheiden. Bildung auf beiden Seiten und Lernen von der Türkei, was Laizismus wirklich bedeutet, könnte doch einige Probleme lösen.

argos 02.08.2009 08:21

Du hast recht DM. Eine super Formulierung !
Habe selbst zwei türkischstämmige Freunde, die so manchem Österreicher als leuchtendes Beispiel dienen könnten. Was die türkische Sprache anlangt finde ich sie gar nicht einfach, fast alles über Endungen naja für mich halt sehr ungewohnt.
argos

oitt 02.08.2009 08:59

eine diskussion über eu-türkei-"kurdistan"-ausländerhass geht mir in einem gis thread zu weit ;)
englisch kurs hätten viele lieber denke ich, besonders die derzeit ältere bevölkerung.
wird aber wohl an der konkurenz in deutschland liegen daß so eine sendung überflüssig ist in unserem land. es hat eh jeder sat oder kabel.
man muß aber auch das programm im orf derzeit etwas loben: weniger billigproduktionen aus japan welche die kinder verdummen, und mehr echte kindersendungen wieder.

garfield36 02.08.2009 12:14

Wenn ich mich an meine Jugendzeit erinnere, fällt mir auf, dass es da wesentlich mehr Sprachkurse im TV-Programm des ORF gab.

Baron 02.08.2009 15:17

Zitat:

Zitat von BrittaNagel (Beitrag 2373754)
Baron
Ich habe die beiden Links probiert. Beim ersten ("energy)kam gleich ein entsetzliches Gedudel, das ich bei der PC-Arbeit sicher nicht brauchen könnte.
Beim 2., Windows media, ein Internetradio könnte man sich irgendeine Musik anklicken. Brauche ich auch nicht. Rechtfertigt "energy" und "windows media" den ORF, etwas zu kassieren?
Ein Freund in Deutschland hat gesagt, er hört immer Radio bei der PC-Arbeit. Er gab mir einen Link des SWR, da ginge das normale Radioprogramm (war eine Doku, also Sprache) und die Tagesschau der ARD als "Stream". Rechtfertigen ausländische Sender den Orf bei mir abzukassieren?


JA -weil wie du siehst kannst ja auch inländische empfangen! Und die Grundvoraussetzung IST die empfangsMÖGLICHKEIT-damit bist gebührenpflichtig-ob das deine Persönlichen Musikgeschmack trifft-du das jemals in Anspruch nimmst-oder nicht ist denen Wurscht-du KÖNNTEST-das reicht-also zahlen!

BrittaNagel 02.08.2009 20:05

@Oitt und Don Manuel
Hab ich da irgendwas verpaßt. Ich denke "Türkisch für Anfänger" ist eine 08/15 -Serie, aber doch kein Sprachkurs?
@Baron
Eh klar, aber was hat der ORF mit "energy", Windows, der ARD und dem SWR zu tun?

oitt 02.08.2009 20:11

ooops :rofl: sorry!

Baron 02.08.2009 20:19

Zitat:

Zitat von BrittaNagel (Beitrag 2373944)
@Baron
Eh klar, aber was hat der ORF mit "energy", Windows, der ARD und dem SWR zu tun?

Nix!
Aber damit:

Zitat:

Zitat von BrittaNagel (Beitrag 2372925)
Wie kann ich selbst feststellen, ob ich über den PC Radio empfangen kann?

Übrigens wenns "eh klar" ist warum fragst dann!:rolleyes:

Don Manuel 03.08.2009 07:29

Zitat:

Zitat von BrittaNagel (Beitrag 2373944)
... Ich denke "Türkisch für Anfänger" ist eine 08/15 -Serie, aber doch kein Sprachkurs?..

Danke für Info, man sieht, wie wenig mancher Gebührenzahler vom ORF mitkriegt ;)

Lucky333 03.08.2009 08:26

die gis und die kirchensteuer müßen weg...wer sie sehen will soll zahlen die anderen nicht.
gis zahlen weil ich die möglichkeit habe etwas zu empfangen? die gis stellt mir die möglichkeit nicht zur verfügung, also warum muß ich denen dann was zahlen?

holzi 03.08.2009 08:30

bei der kirche kannst zumindest austreten...

(mit austreten ist hier natürlich das austreten aus der religionsgemeinschaft gemeint, und nicht, dass man während der messe aufs häusel geht :D )

maxb 03.08.2009 16:39

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2373591)
Natürlich ist ein Polizist (vormals auch: Gendarmeriebeamter) ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde.
Er versieht für diese den Exekutivdienst!

Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz

Ist aber interessant, das einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird...


Mag so sein, aber das RGG verweist in diesem Zusammenhang auf das TKG und die Zuständigkeit der Fernmeldebehörde, was ja auch logisch ist bei Rundfunkempfangseinrichtungen. Das SPG ist für vieles da, aber sicher nicht um versteckte Fernseher aufzuspüren. ;)

Zitat:

(6) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen
und Endgeräte, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes
und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu überprüfen. Den Organen
der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder
Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle
erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungs- und Konzessionsurkunden
sind auf Verlangen vorzuweisen.
(7) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros
vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten
Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an
Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder
des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.
Allerdings steht im RGG nur etwas von einer sinngemäßen Anwendung des TKG, kann vielleicht dann doch wieder von der Exekutive durchgeführt werden.

Glaub' nicht, dass es in diesem Zusammenhang schon mal eine "gewaltsame" Durchsuchung gegeben hat, den nur bei Gefahr im Verzug wäre das auch gerechtfertigt. Bei einem Fernseher ist aber höchsten das eingestellte Programm gefährlich. :D


Letztendlich wird die Behörde ein Verwaltungsstraferverfahren einleiten und das ist dann mühsam/schlimm genug. :rolleyes:

Baron 03.08.2009 17:03

Nö die Funküberwachung kann sich jederzeit auf Verdacht zutritt verschaffen! Hatte auch einmal das Vergnügen (CB funk zeiten) mit dem legendären Ing.Klein (IMHO) der sagte gleich "lassens uns rein oder mein Kollege holt die Polizei während ich eben vor der Türe warte!" Das hab ich mir erspart-habe ihnen das ganze damals illegale Festationsgraffelwerk in die Hände gedrückt und dafür auch ein nur eine Kulante verwaltungstrafe von 1500 ATS bekommen- der Gerätewert von über 15000 ATS hat mit da 1979 schon mehr geschmerzt:(:hammer:

oitt 03.08.2009 17:12

na Cheerio!

maxb 03.08.2009 17:40

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2374088)
Nö die Funküberwachung kann sich jederzeit auf Verdacht zutritt verschaffen! Hatte auch einmal das Vergnügen (CB funk zeiten) mit dem legendären Ing.Klein (IMHO) der sagte gleich "lassens uns rein oder mein Kollege holt die Polizei während ich eben vor der Türe warte!" Das hab ich mir erspart-habe ihnen das ganze damals illegale Festationsgraffelwerk in die Hände gedrückt und dafür auch ein nur eine Kulante verwaltungstrafe von 1500 ATS bekommen- der Gerätewert von über 15000 ATS hat mit da 1979 schon mehr geschmerzt:(:hammer:

Das glaub ich dir schon, aber eine Funksendeanlage kannst nicht mit einem Rundfunkempfänger vergleichen, weil von dem keine Gefahr ausgeht.

Dich habens' nach TKG §84 durchsuchen wollen, natürlich zurecht :ms:

Baron 03.08.2009 22:04

Nie das gegenteil behauptet!:rolleyes::ms:

BrittaNagel 04.08.2009 12:13

@Baron
Jetzt weiß ich also, daß ich grundsätzlich Radio empfangen kann. Aber wenn swr und energy... nichts mit dem ORF zu tun haben, warum soll ich dem ORF GIS zahlen?

Baron 04.08.2009 15:08

1.) hast das eh schon gefragt-also warum nocheinmal?:rolleyes:
2.) das mußt die GiS fragen!:(

pc.net 04.08.2009 15:12

... weil der gesetztgeber die rundfunk-gebühren-pflicht an die möglichkeit des rundfunk-empfangs gehängt hat, unabhängig davon, welches programm man hört/sieht oder hören/sehen will ...

Baron 04.08.2009 15:15

Habe ich eh schon im Post 58 gesagt!
Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2373893)
JA -weil wie du siehst kannst ja auch inländische empfangen! Und die Grundvoraussetzung IST die empfangsMÖGLICHKEIT-damit bist gebührenpflichtig-ob das deine Persönlichen Musikgeschmack trifft-du das jemals in Anspruch nimmst-oder nicht ist denen Wurscht-du KÖNNTEST-das reicht-also zahlen!


BrittaNagel 04.08.2009 18:39

Ich will aber an den ORF nur zahlen, wenn ich ORF empfangen kann am PC. Wie find ich das raus?

oitt 04.08.2009 18:41

http://orf.at/live_oe3/index.html <<<

barns 04.08.2009 19:30

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2374083)
Mag so sein, aber das RGG verweist in diesem Zusammenhang auf das TKG und die Zuständigkeit der Fernmeldebehörde, was ja auch logisch ist bei Rundfunkempfangseinrichtungen. Das SPG ist für vieles da, aber sicher nicht um versteckte Fernseher aufzuspüren. ;)

Das ist schon klar, dass da kein Zusammenhang zum SPG besteht. Ich habe lediglich in Zusammenhang mit dem Behördenaufbau und deren Organen darauf hingewiesen.

BrittaNagel 05.08.2009 20:00

Heute freute man sich, mir meine "persönliche GIS-SERVICEKARTE "für Ihre Radioempfangseinrichtung" schicken zu können. Heißt das, daß man mir künftig meinen PC repariert?

@Oitt
Danke, das Klump funktioniert wirklich - ich werd's nur nie verwenden. Find's einfach ungerecht, zahlen zu müssen, nur weil man mit dem Kastl noch was anderes tun könnte als schreiben....

argos 07.12.2009 18:48

ich wärme mal wieder auf.
Habe ich heute gefunden.
http://www.n-tv.de/technik/Keine-Gna...cle628771.html
Wird nicht lange dauern bis es auch bei uns aufgegriffen wird.

argos

LouCypher 07.12.2009 19:13

ich hab nur eine digisatanlage ohne orf karte und keinen dvbt empfänger. Ein paar tage nachdem ich meinen wohnsitz umgemeldet hab war auch schon ein brief von der gis da. Ich hab mich zwar angemeldet aber ohne orf gebühr zu bezahlen. Jetzt zahl ich im monat um die € 5,- das find ich ok.

resterbornios 07.12.2009 19:16

Zitat:

Zitat von federvieh (Beitrag 2372920)

Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt.

Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen."

Quelle:www.giskrepanz.at

jo und kurzum ist er gesetzlich dazu nicht berechtigt die wohnung zu betreten. im schlimmsten fall darf er sie inkl. polizei (mit vorankündigung) betreten, wo der alte computer natürlich schon entsorgt sein wird...

sprich, wer zahlt ist selber schuld

Baron 07.12.2009 20:04

Gibts auch was bei der CT dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...nt-878872.html

3of4 15.08.2011 13:47

Ich betätige mich einmal als Totengräber: Ich habe jetzt eine eigene Wohnung ein einem neuen Haus (bisher hatte ich eine 3-Zimmer-Wohnung im Haus meiner Eltern und lief sozusagen unter deren Schirm mit). Allerdings bin ich nicht bereit, GIS zu zahlen. Allerdings fehlen mir ein paar verifizierte Angaben: 1. Muss ich GIS Fernsehgebühr zahlen, wenn ich ORF nicht empfangen kann (SAT-Receiver ohne Smart-Card)? 2. Muss ich GIS Fernsehgebühr zahlen, wenn ich Laptop + Internet habe - da findet man beide Positionen, aber wurde das vor Gericht bereits ausjutiziert? 3. Muss ich auch dann zahlen, wenn ich es beruflich benötige - ich bin Telearbeiter... 4. Müsste ich für einen Beamer + DVD-Player zahlen, bzw. einen alten DVB-T unfähigen Fernseher? Ich suche jetzt schon seit Tage nach Quellen für dieses und jenes, was man so liest, habe aber noch keine eindeutigen Urteile gefunden - immer nur Meinungen seitens der GIS und anderen (GISKREPANZ). Ps: Ich habe wegen deren so verlässlicher Internetdaten jetzt mal eine Telefonmeldung gemacht für das Radio (das halte ich für legitim, da ich beim Autofahren auch ORF-Radio höre - vor allem, wegen des Verkehrsfunkes...). Fernseher habe ich verneint - momentan haben wir noch keinen stehen und wir wollen eigentlich auch nur DVD schauen mit einem alten Fernseher, bzw. vielleicht die Haus-DVB-S Anschluss hin und wieder für ausländische Sender verwenden - den ORF schalten wir sicher nicht mehr ein, weil er dank politischen Sumpfes weder unparteiisch ist, noch seinen Informationsauftrag erfüllt (Die Zib ist die reinste Parteiwerbesendung und 2x die Woche Universum kann nicht der Bildungsauftrag sein).

pc.net 15.08.2011 14:02

ein tipp: formatiere deinen beitrag mit absätzen und bei aufzählungen mit zeilenumbruch, dann ist dieser wesentlich besser lesbar ;)

Lowrider20 15.08.2011 14:44

So. Radio hat sich ja bei dir erledigt, da ja schon angemeldet.

Zum Thema Fernsehrundfunkgebühr:

Zitat:

Fragen zu den Gebühren
Wie setzen sich die Rundfunkgebühren zusammen?


Viele Personen glauben, dass die Rundfunkgebühren zur Gänze dem ORF zugute kommen. Doch das stimmt so nicht: Was so einfach als Rundfunkgebühr bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teilgebühren zusammen:
Radio- und Fernsehgebühr


(= Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen): ergeht an den Bund, konkret ans Bundesministerium für Finanzen.
Programmentgelt:

erhält der ORF; von dieser Summe muss der ORF die Umsatzsteuer und die Einhebungs- und Verfahrensverwaltungsvergütung (also die Kosten der GIS) zahlen.
Kunstförderungsbeitrag:

ergeht an den Bund und wird zwischen Bund und den Bundesländern aufgeteilt.
Landesabgabe:


ist je nach Bundesland unterschiedlich, ist zweckgebunden und fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.

Auf Grund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hohen Landesabgabe, ist damit verbunden auch die Höhe der Rundfunkgebühr von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Betrag für Radio und Fernsehen variiert deshalb zwischen 18,61 und 23,71 Euro pro Monat.
Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen bei einer Meldung von Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) monatlich EUR 14,50. Dies sind im Österreich-Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamtbetrages, womit Eigenproduktionen, Sendeanlagen, Landesstudios, technische Ausstattungen, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

Steht ein Rundfunkempfangsgerät bei dir rum (sofern ein Empfangsteil vorhanden), ist die Rundfunkgebühr dafür zu bezahlen. Punktum.
Was davon nun zu zahlen ist, ist mit Sicherheit alles bis auf das Programmentgelt. Denn solltest du keinen DVB-T-Empfänger (im Gerät oder Box), keinen DVB-S-Empfänger mit Karte oder Kabel-/AON-TV-Anschluß haben, fällt dieses weg. Denn nur diese Abgabe hat mit dem Empfang des ORF zu tun. Dies ist mittlerweile auf höchster Instanz auch schon durchgekaut worden.

Konkret: Beamer + DVD-Player keine Rundfunkgebühr, Beamer mit Empfänger Rundfunkgebühr. Fernseher alleine ohne DVB-T aber sonstigem integr. Empfangsteil (ohne Verwendung von Kabelanschluß) Rundfunkgebühr ohne Programmentgelt

Alufranz 15.08.2011 17:55

Beim Eingangspost ging es aber in erster Linie um die Gebührenpflicht für den PC, der am Breitband - Internet hängt.

Lowrider20 15.08.2011 18:12

Und weiter? Kennst dich jetzt nicht mehr aus?

3of4 16.08.2011 09:17

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2457657)
ein tipp: formatiere deinen beitrag mit absätzen und bei aufzählungen mit zeilenumbruch, dann ist dieser wesentlich besser lesbar ;)

Habe ich gemacht - nur habe ich das Forum nicht überall auf der No-Script-Whitelist!
Eigentlich beschämend, wenn ein Computer-Forum keine JS-freie Variante anbietet!

3of4 16.08.2011 09:19

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2457661)
So. Radio hat sich ja bei dir erledigt, da ja schon angemeldet.

Zum Thema Fernsehrundfunkgebühr:

Steht ein Rundfunkempfangsgerät bei dir rum (sofern ein Empfangsteil vorhanden), ist die Rundfunkgebühr dafür zu bezahlen. Punktum.
Was davon nun zu zahlen ist, ist mit Sicherheit alles bis auf das Programmentgelt. Denn solltest du keinen DVB-T-Empfänger (im Gerät oder Box), keinen DVB-S-Empfänger mit Karte oder Kabel-/AON-TV-Anschluß haben, fällt dieses weg. Denn nur diese Abgabe hat mit dem Empfang des ORF zu tun. Dies ist mittlerweile auf höchster Instanz auch schon durchgekaut worden.

Konkret: Beamer + DVD-Player keine Rundfunkgebühr, Beamer mit Empfänger Rundfunkgebühr. Fernseher alleine ohne DVB-T aber sonstigem integr. Empfangsteil (ohne Verwendung von Kabelanschluß) Rundfunkgebühr ohne Programmentgelt

Danke. Also ein alter gebrauchter Fernseher würde durchgehen :-)

Und wie schaut es jetzt mit dem Internet aus? Wurde das schon durchgestritten mit einem eindeutigen Urteil? Auch oder insbesondere für Arbeitsgeräte?


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