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sebastiano 19.02.2009 09:14

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2347167)
Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.

das seh ich auch so. hatte im dezember ein defektes mainboard gekauf. (e-tec, nicht ditech, aber eigentlich egal) der händler nimmt dann nur die daten und die fehlermeldung auf und schickt das kaputte teil an den hersteller, der es ihm dann wieder zurückschickt. mehr hat der händler mit dem prozedere nicht zu tun. bei mir hat es über weihnachten und neujahr fast 8 wochen gedauert, bis ich das teil wieder hatte.
ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf.

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich.

TONI_B 19.02.2009 11:23

Zitat:

Zitat von sebastiano (Beitrag 2347404)
...ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf...

Genau diese Überreglementierung (für alle Dinge alles ganz genau in ein Gesetz zu schreiben) wird doch der EU immer wieder vorgeworfen...

Boticelli 19.02.2009 18:11

Na bin da auch eher für Landesreglementierungen, das muss nicht durch EU Recht geregelt werden, aber es müssen sich halt mit wachsender Technologie uach mehr Gedanken rund um das Verbraucherrecht gemacht werden, wenn man bedenkt wie schnell die Branche wächst...

The_Lord_of_Midnight 19.02.2009 23:18

Der Vorteil einer Eu-weiten Regelung wäre, daß sich alle Hersteller weltweit darauf einstellen würden.
Die Auswirkungen wären wesentlich größer.
Ein einzelnes Land würde dann eventuell mit manchen Dingen gar nicht mehr beliefert werden, weil es sich nicht auszahlt, nur für uns eine Ausnahme zu machen.

3of4 20.02.2009 07:45

Hab mich jetzt vom VKI beraten lassen (8*0,68 €), es folgt ein eingeschriebener Brief mit einer letzten Frist, anschließend Wandlung (wie hier im Forum bereits empfohlen).

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 08:17

Die Frage ist wie gesagt, wie alt war die Ware als du sie zum Händler gebracht hast ?
Weniger als ein halbes Jahr oder älter als ein halbes Jahr ?

Denn wenn du eine Gewährleistungsfrist setzt, es sich aber in Wirklichkeit um einen Garantiefall handelt, könnte das ungut für dich ausgehen.
Denn wenn du solche Fristen setzt, musst du es auch durchziehen und vor Gericht gehen.
Das könnte teuer werden, wenn du nicht gut aufpasst.
Ich will jetzt dem VKI nichts unterstellen, aber ich hoffe sie haben dich sehr genau über den Unterschied zwischen Gewährleistung (nur 6 Monate !) beim Händler und Garantie (beim Hersteller) aufgeklärt.

Gehts in diesem Fall um ein Notebook ?
Und gibt der Händler zusätzlich zur Gewährleistung auch nochmal Garantie auf das Notebook ?
Denn normalerweise musst du die Garantie beim Hersteller einklagen.
Wie gesagt, du kannst beim Händler nur 6 Monate auf Gewährleistung klagen.
Danach wirds schwierig, weil du musst beweisen, daß das Teil schon beim Kauf defekt war.
Und das ist wohl sehr schwierig, du weisst ja selbst, daß es beim Kauf funktioniert hat.

Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall aber auch nicht, denn eventuell gilt der Händler in diesem Fall auch gleichzeitig als Hersteller, wenn er die Notebooks selbst zusammenbaut ?
Aber wie gesagt, man müsste erstmal eine schriftliche Garantiezusage vom Händler haben, wenn man ihn aufgrund der nicht erbrachten Garantieleistung verklagen will.
Ansonsten -> Gewährleistung, nur 6 Monate.

holzi 20.02.2009 08:25

Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).

btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.

Alex1 20.02.2009 08:29

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2347200)
Also: wann wurde das Notebook gekauft?

Wäre immer noch interessant.

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 09:03

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347576)
Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).

btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.

Ja, aber wie gesagt.
Klagen aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung sind nur innerhalb von 6 Monaten sinnvoll.

Danach sollte er es tunlichst vermeiden, denn das ist sehr riskant und eventuell sehr kostspielig.
Da kann er sich dann nur an den Hersteller der Barebones wenden, denn der ist für die Garantieleistung verantwortlich.

Wie das bei einer Eigenmarke geregelt ist, ist mir nicht ganz klar.
Ist aber auch egal, wenn es älter als 6 Monate ist.
Außer der Kunde hat eine schriftliche Garantiezusage vom Händler in der Hand ?
Und wohlgemerkt, Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibts keinerlei gesetzlichen Regelungen.
Es steht ganz genau im Garantievertrag was man erwarten kann.
Und was nicht drinsteht, gilt eben nicht.

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 09:05

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2347579)
Wäre immer noch interessant.

Ja, das ist leider eine Unart von manchen Leuten, daß sie zwar kostenlose Hilfen in Anspruch nehmen wollen, aber dann nichtmal auf so wesentliche Fragen antworten.
:rolleyes:

holzi 20.02.2009 09:09

Zitat:

Wie das bei einer Eigenmarke geregelt ist, ist mir nicht ganz klar.
Naja, wenn OEM-Hardware verbaut wird, ist der eigentliche Hersteller gar nicht zuständig.
Auch wenn, dann ist es dem Hersteller egal, wielange der "Zusammenbauer" Garantie gibt. Wenn zb. der Soundkartenhersteller keine Garantie gibt und das Komplettgerät 12 Monate Garantie hat, dann kommt der Kunde so nicht weiter.

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 10:32

Ok, dann müssten auch alle Pflichten auf den Händler übergehen.
Nur dann stellt sich wieder die Frage, gibt der Händler überhaupt eine Garantie und was steht da genau drin ?
Das ist ja dann ein ganz anderer Fall und hat mit Gewährleistung gar nichts mehr zu tun.

holzi 20.02.2009 10:41

Auf der Ditech Homepage steht 12 Monate, genau will ich mir das aber jetzt nicht durchlesen.

Wie auch immer, ein serviceorientiertes Unternehmen sollte mM. bei so langen Wartezeiten dem Kunden eine Lösung anbieten. Hoffe das ist ein Einzelfall.

Sonst könnt' ich auch beim billigsten Geizhalshändler kaufen..

The_Lord_of_Midnight 21.02.2009 01:17

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347604)
Sonst könnt' ich auch beim billigsten Geizhalshändler kaufen..

imho sind die Preisunterschiede nicht so groß, daß es sich auszahlen würde, für jedes Einzelteil einen anderen Händler abzuklappern.
Und ich vermute, du kennst den redcoo* noch nicht ?
Eine Lieferzeit von mehreren Wochen, obwohl die Ware als "lagernd" auswiesen wurde, haben auch eine ganz besondere "Qualität".

Oder daß eine versprochene Notebooktasche, die eindeutig mit im Angebot dabei war, einfach nicht geliefert wurde, weil für 17 " hamma keines, ist auch ziemlich stark :eek:

Und das man dafür dann noch auf einer kostenpflichtigen Hotline abgezockt wurde, ist auch eine Frechheit sondergleichen.

Nein, nie wieder.

Das einzige was ich bei Geizhals noch mache ist Selbstabholung mit Barzahlung.
Und den Lagerstatus lasse ich mir vorher telefonisch bestätigen, sonst fahre ich gar nicht mehr hin.
Und ich lasse mir bestätigen, ob das wirklich der Preis ist, den ich bezahle.
Ohne versteckter Zusatzkosten oder Gebühren oder Wegelagerer-Abzock-Tribut oder was auch immer.
Und wenn ich dort bin und die Ware ist nicht wie telefonisch vereinbart da, dann mache ich auf dem Absatz kehrt und gehe sofort wieder.
Und dann nur noch Herstellergarantie.
Alles andere kannst vergessen.

The_Lord_of_Midnight 21.02.2009 01:19

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347604)
Auf der Ditech Homepage steht 12 Monate, genau will ich mir das aber jetzt nicht durchlesen.

Also wenn der Thread-Ersteller nicht sagt, vor wie vielen Monaten ungefähr die Ware verkauft wurde, ist sowieso alles sinnlos.
Da brauchen wir gar nicht weiterdiskutieren.
Erst wenn wir das wissen, können wir überhaupt beurteilen, wie die Dinge wirklich liegen.

holzi 21.02.2009 09:12

OK, billigster Geizhalshändler war vielleicht übertrieben ;)

Aber man kann durchaus einiges sparen, wenn man bei einem mittelmäßigen "Abhol-Händler" kauft - nur kann man sich da keine tolle Kundenbetreuung erwarten. Aber wenn ich > 2 Monate auf eine Gewährleistung (falls es das ist) warten muss, da bleibt dann wirklich kein Vorteil. Bei einem Händler mit großem Lager sollte sich wirklich eine kundenfreundliche Lösung finden lassen.

Aber natürlich, ohne Details ist hier alles reine Spekulation.

The_Lord_of_Midnight 21.02.2009 12:25

Also Gewährleistungsfälle werden in der Regel ganz anders abgewickelt.
Nämlich mit Sofort-Austausch, falls die Ware lagernd ist.

Deswegen bohre ich ja immer nach, ob es sich vielleicht nicht doch um einen Garantiefall handelt.
Und das ist was anderes.

3of4 23.02.2009 14:44

Hallo, sorry, ohne Laptop schau ich nur selten rein:
Das Gerät ist 16 Monate alt, ich habe eine (kostenpflichtige) Garantieerweiterung auf 3 Jahre.
Abgesehen davon, ist eine durchgebrannte GraKa auf einen Programmier-NB wohl eindeutig ein Herstellerfehler...

The_Lord_of_Midnight 24.02.2009 01:17

Ok, die Frage ist bei wem hast du die Garantieerweiterung ?
Beim Hersteller oder beim Händler ?
Hast du auch einen Garantievertrag bekommen, wo genau drinsteht wer im Fall des Falles garantiert ?
Ich nehme an, die haben sich tunlichst gehütet, irgendwelche Reaktionszeiten reinzuschreiben ?
Wenn das so ist, ist die Garantie defakto praktisch wertlos.
Die können ja jetzt machen was sie wollen und dich bis zum Sankt Nimmerleinstag warten lassen ?

Weil auch das Wort Wandlung irgendwo gefallen ist.
Ich glaube Wandlung wirds nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung spielen ?
Bei all dem Ärger, das kann ich gut verstehen.
Vor allem wenn man noch zusätzlich bezahlt hat dafür.

pc.net 24.02.2009 09:21

bei der kostenpflichtigen garantieverlängerung geht der verkäufer ein (zeitlich begrenztes) dauerschuldverhältnis ein ... im rahmen dieses vertrages gelten wiederum die üblichen reaktionszeiten sofern sie im vertrag nicht anders geregelt sind - wobei diese regelung auch nicht grob benachteiligend für den konsumenten sein dürfen ...

Philipp 24.02.2009 09:51

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348169)
Ok, die Frage ist bei wem hast du die Garantieerweiterung ?
Beim Hersteller oder beim Händler ?

Ich dachte Dimotion ist eine Marke von DiTech. Zur ihrer 3 Jahres Garantie gibt es folgendes PDF:
http://www.ditech.at/static/DiTech_P..._Infoblatt.pdf

Gerade wegen solcher Situationen nehme ich hauptsächlich Markengeräte von Apple. Wenn dort etwas kaputt geht gibt es gleich 4 Service Center die Reparaturen durchführen können. Wenn ich mir dieses hier ansehe, ist das da gar nicht mal mehr so teuer ;)

2 Monate Wartezeit sind meiner Meinung nach schon inakzeptabel. Wie lange soll 3of4 denn noch warten? Bei solchen Wartezeiten ist wahrscheinlich sogar ein Medion/Hofer Notebook vernünftiger :(

holzi 24.02.2009 09:56

Zitat:

2 Monate Wartezeit sind meiner Meinung nach schon inakzeptabel. Wie lange soll 3of4 denn noch warten? Bei solchen Wartezeiten ist wahrscheinlich sogar ein Medion/Hofer Notebook vernünftiger
Das sehe ich auch so - wobei ich hier immer noch eher an einen Einzelfall glaube und nicht, dass das hier die Regel ist.
Aber mir nicht begreiflich, dass sich hier seitens der Firma (nach den Beschreibungen) nichts tut. Bei > 2 Monaten Wartezeit sollte wohl auch der unfähigste Mitarbeiter draufkommen, dass hier was nicht in Ordnung ist und sich darum kümmern bzw. intern weiterleiten.

Wäre auch ein Tipp an den Threadstarter, sich direkt an einen Vorgesetzten zu wenden...

The_Lord_of_Midnight 24.02.2009 23:54

Ich glaube da sind sich alle einig, daß 2 Monate jenseits jeder für den Kunden akzeptabler Toleranzen ist.
Gerade in solchen Situationen müsste es möglich sein, daß man sich irgendwie zusammen abstimmt um eine Lösung zu erreichen.

Was das ganze so schwierig macht ist, daß es leider keine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt.
Man weiß als Kunde nicht, worauf man sich einlässt, wenn man sein Recht einfordert.
Letztendlich lauft es darauf hinaus, daß man sehr davon abgehalten wird, sein Recht durchzusetzen.
Man geht ein ziemlich hohes Kostenrisiko ein und weiß nicht ob nicht doch was unvorhergesehenes passiert.

3of4 25.02.2009 15:41

Deshalb habe ich beim VKI angerufen, die Gewährleistung muss innerhalb eines zeitlich üblichen Rahmens liegen, sofern nicht anders vereinbart und laut diesem liege ich darüber deutlich drüber.

The_Lord_of_Midnight 26.02.2009 07:30

Nur, daß es sich nach 16 Monaten um keinen Gewährleistungsfall mehr handelt, wurde auch besprochen ?

Alex1 26.02.2009 07:43

Er meint wahrscheinlich, der Zeitraum, in dem eine Reparatur gewährleistet wird.

The_Lord_of_Midnight 26.02.2009 08:24

Sicher, aber man muss mit solchen Worten wie Gewährleistung aufpassen, denn damit hat das ganze überhaupt nichts zu tun.
Es sind ganz andere Grundlagen, auf denen man sein Recht durchzusetzen versucht.

Vor allem, wenn ich mit solchen Argumenten ins Geschäft komme, merkt der andere gleich daß ich keine Ahnung von irgendwas habe.

Interessant wäre, ob der VKI auch einen betreffenden Musterbrief zur Verfügung gestellt hat ?
Denn vielleicht gibts andere, die auch Probleme mit der kostenpflichtigen Garantieverlängerung haben.

Meine Meinung zu dem Thema:
Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung ohne garantierte Reaktionszeiten ist faktisch wertlos.
Man sieht ja was dabei herauskommt.
Ich frage mich nur, warum Leute sowas überhaupt in Anspruch nehmen.
Wenn sie das nicht mehr verkaufen könnten, dann würden sie vielleicht irgendwann nachbessern und einsehen, daß man für sowas nicht nur abkassieren kann, sondern dem Kunden auch garantierte Antwortzeiten bieten muss.

Philipp 26.02.2009 09:40

Ist diese Bewertung von jemand anderen? http://geizhals.at/?sb=465,,162280

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348540)
Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung ohne garantierte Reaktionszeiten ist faktisch wertlos.
Man sieht ja was dabei herauskommt.
Ich frage mich nur, warum Leute sowas überhaupt in Anspruch nehmen.

Vielleicht dachte 3of4 das DiTech ein serviceorientiertes Unternehmen ist? Wenn man einige Postings hier und da liest, hat man ja den Eindruck.

Wenn ich z.B. ein Apple Gerät mit einer Apple Care Garantieerweiterung kaufe, kann ich auch 3 Jahre lang zu einen beliebigen Apple Service Center gehen. Bei einem GPU defekt wie ihn 3of4 hat, ist ein Austausch des Motherboard notwendig. Im schlimmsten Fall muss das Motherboard nachbestellt werden. Bei Apple dauert so etwas einige Tage aber nicht Wochen oder gar Monate.

The_Lord_of_Midnight 26.02.2009 21:24

Und garantiert Apple eine Reaktionzeit oder nicht ?
Ist doch genau dasselbe wie in diesem Fall ?
Ohne Reaktionszeiten kann dir alles passieren.
Hast du Glück, dann bist schnell dran.
Hast du Pech, dann wartest eben auf ewig.

Die Frage die sich mir allerdings stellt ist, warum das solange dauert ?
Ist das ein strittiger Fall ?
Oder kann der Hersteller einfach die benötigten Komponenten nicht liefern ?
Wäre nicht der erste Hersteller der dicht macht, besonders in der heutigen Zeit.

Philipp 26.02.2009 23:32

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348645)
Und garantiert Apple eine Reaktionzeit oder nicht ?
Ist doch genau dasselbe wie in diesem Fall ?
Ohne Reaktionszeiten kann dir alles passieren.
Hast du Glück, dann bist schnell dran.
Hast du Pech, dann wartest eben auf ewig.

Der Unterschied ist, das man es zu jeden Apple Service Center zur Reparatur bringen kann. In Wien allein gibt es gleich 4 davon.

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348645)
Die Frage die sich mir allerdings stellt ist, warum das solange dauert ?
Ist das ein strittiger Fall ?
Oder kann der Hersteller einfach die benötigten Komponenten nicht liefern ?
Wäre nicht der erste Hersteller der dicht macht, besonders in der heutigen Zeit.

Das würde mich auch interessieren. Selbst wenn die benötigten Komponenten nicht mehr lieferbar sind, hätte DiTech doch schon längst eine Kulanzlösung anbieten können? Schliesslich kostet die Garantieerweiterung Geld und ist nicht gratis. Da kann ja gleich der nächste Händler Geräte mit 100 Jahre Garantie (und einer durchschnittlichen Reaktionszeit von 99 3/4 Jahren) anbieten :rolleyes:

The_Lord_of_Midnight 27.02.2009 07:17

Zitat:

Zitat von Philipp (Beitrag 2348667)
Der Unterschied ist, das man es zu jeden Apple Service Center zur Reparatur bringen kann. In Wien allein gibt es gleich 4 davon.

Ja, aber bei solchen Reaktionszeiten ist die Anfahrt zum Service-Center das kleinste Problem.

Zitat:

Zitat von Philipp (Beitrag 2348667)
Das würde mich auch interessieren. Selbst wenn die benötigten Komponenten nicht mehr lieferbar sind, hätte DiTech doch schon längst eine Kulanzlösung anbieten können? Schliesslich kostet die Garantieerweiterung Geld und ist nicht gratis. Da kann ja gleich der nächste Händler Geräte mit 100 Jahre Garantie (und einer durchschnittlichen Reaktionszeit von 99 3/4 Jahren) anbieten :rolleyes:

Ich bin bei solchen Rückschlüssen vorsichtig geworden. Vor allem wenn man nur die Version einer Seite kennt.
Dinge die für den Kunden völlig unverständlich aussehen, kann man plötzlich besser verstehen, wenn man die Hintergründe kennt.
Es könnte z.b. so sein, daß man im konkreten Fall ein neues Gerät herschenken müsste.
Und wenn die Ausfallsquote entsprechend hoch ist, dann ist das wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen einfach nicht drin.

Es scheint mir, als gehört es in letzter Zeit überhaupt bei Notebooks zum "guten Ton", daß man den Kunden monatelang auf die Reparaturen warten lässt.
Keine Ahnung woran das liegt, aber ich glaube kaum, daß das bei anderen Notebook-Herstellern wesentlich anders ist.
Oder wer arbeitet wirklich so flott, daß man sein Notebook in 1 Woche wieder in den Händen hat ?

Philipp 27.02.2009 09:44

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348683)
Es scheint mir, als gehört es in letzter Zeit überhaupt bei Notebooks zum "guten Ton", daß man den Kunden monatelang auf die Reparaturen warten lässt.
Keine Ahnung woran das liegt, aber ich glaube kaum, daß das bei anderen Notebook-Herstellern wesentlich anders ist.
Oder wer arbeitet wirklich so flott, daß man sein Notebook in 1 Woche wieder in den Händen hat ?

Das MacBook Pro eines bekannten von mir war Anfang des Jahres beim Service. Dauerte alles in allen 4 Tage mit Einschicken :)

Andererseits sind die MacBooks in einer Preiskategorie bei der sich Apple keinen schlechten Service leisten kann. Alleine schon die Einstiegsmodelle (für private Anwender) sind teilweise teurer als so manches PC Business Notebook.

The_Lord_of_Midnight 28.02.2009 01:55

Ich kann in diesem Bereich nur glauben was du sagst.
Wenn man einen entsprechenden Preis bezahlt und eine entsprechende Leistung dafür bekommt, finde ich das auch in Ordnung.

Ich möchte nur trotzdem darauf hinweisen, daß solche Reaktionszeiten auch bei Notebooks vorkommen.
Bei mir hat bei einem Asus-Notebook mal eine Taste nicht funktioniert.
Das Notebook wurde am nächsten Tag bei mir kostenlos abgeholt und war auch wieder innerhalb weniger Tage bei mir.
Ich musste nichtmal in ein Service-Center fahren.

Der Punkt ist, was passiert wenn mal ein Ersatzteil nicht lagernd ist ?
Wenn grade irgendwo ein Serienfehler entdeckt wurde, der einfach noch nicht behoben ist und man daher noch keine "Korrektur" bieten kann ?
Ohne garantierte Reaktionszeiten wird man je nach Problemlage länger warten.

Um das wirklich zu beurteilen, müsste man Statistiken dazu kennen.
Also welche Fehler treten bei den verschiedenen Geräten wie häufig auf ?
Und wie lange benötigt der Hersteller, um diese Fehler zu beheben ?

Baron 28.02.2009 02:16

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2348645)
Bei mir hat bei einem Asus-Notebook mal eine Taste nicht funktioniert.
Das Notebook wurde am nächsten Tag bei mir kostenlos abgeholt und war auch wieder innerhalb weniger Tage bei mir.

Es ist aber schon ein gewaltiger unterschied ob das vom XXX.com verantwortlichen abgeholt wird -der vielleicht noch xxx notbooks bestellen könnt-oder vom Meier karl der genau 1 hat. Das kann man IMHO net so vergleichen!:rolleyes:

holzi 28.02.2009 08:02

Zitat:

Der Punkt ist, was passiert wenn mal ein Ersatzteil nicht lagernd ist ?
Im Grunde ist auch das geregelt: Wenn es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, das Gerät zu reparieren, besteht auch die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages (dabei kann für das Gerät Benutzungsgebühr verrechnet werden).
Aber das ist das Problem des Händlers/Herstellers und das muss er auch in seine Kostenrechnung einbeziehen. Es geht ja nicht jedes Gerät kaputt. Wenn der Händler/Hersteller das nicht kann --> baba.

Zitat:

Wenn grade irgendwo ein Serienfehler entdeckt wurde, der einfach noch nicht behoben ist und man daher noch keine "Korrektur" bieten kann ?
Interessante Frage. Hab aber keine Antwort darauf.


Eigentlich sollte die Frist, die der TO gesetzt hat, bald vorbei sein - hoffe, er hält uns auf dem Laufenden.

The_Lord_of_Midnight 01.03.2009 01:13

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2348795)
Es ist aber schon ein gewaltiger unterschied ob das vom XXX.com verantwortlichen abgeholt wird -der vielleicht noch xxx notbooks bestellen könnt-oder vom Meier karl der genau 1 hat. Das kann man IMHO net so vergleichen!:rolleyes:

Richtig, wenn sogar der Meier Karl, der genau 1 Notebook hat, seine Taste innerhalb weniger Tage repariert bekommt, kann das auch nicht als besondere Leistung abgetan werden.

The_Lord_of_Midnight 01.03.2009 01:18

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2348801)
Im Grunde ist auch das geregelt: Wenn es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, das Gerät zu reparieren, besteht auch die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages (dabei kann für das Gerät Benutzungsgebühr verrechnet werden).

Von einer Wandlung würde ich aber nur sprechen, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Nur das wirds nicht spielen bei einem Gerät das 18 Monate alt ist.
Übrigens ist mir auch mal ein Asus-Notebook eingegangen und ich habe nach ein paar Wochen, weil das benötigte Mainboard nicht oder nicht mehr verfügbar war, ein neues vergleichbares Notebook bekommen.
Nur ist das keine Wandlung, denn ich würde eine Wandlung als Rückgängigmachung des Kaufvertrages verstehen ?


Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2348801)
Eigentlich sollte die Frist, die der TO gesetzt hat, bald vorbei sein - hoffe, er hält uns auf dem Laufenden.

Ja, das wäre sehr wichtig zu wissen, wie sich so ein Garantiefall in der Praxis darstellt, wenn ein Gerät längere Zeit nicht repariert werden kann.

3of4 17.03.2009 20:37

Ok, nach dem eingeschriebenen Brief (momentan merke ich meine Invalidität etwas mehr, daher brauch ich für alles viel länger :'( ) wurde sofort reagiert und der Laptop wäre schon seit einem Monat da und fertig, ich wurde angeblich auch via sms und Mail benachrichtigt (interessant, da sie mich ja angerufen haben, haben sie eindeutig die richtige Handynummer und ich habe weder noch erhalten - übrigens bekam ich die Rechnung (0€) auch an meine richtige und funktionierende Adresse).

Der Laptop kam am nächsten Morgen per Paketdienst.
Jetzt habe ich nur folgende Probleme:
Ich habe eine neue GraKa, aber weder Windows hat die Treiber (müsste es eigentlich, wenn ich die gleichen habe, der Lüfter springt permanent an und ich habe das Gefühl das Display wechselt manchmal sprunghaft die Helligkeit).
Mit Everest home kann ich die GraKa auch nicht identifizieren und laut Anzeige ist die Temperatur von Core0, Core1 und Temp1 (ich vermute, dass ist die GraKa, zumindest habe ich die früher dort angezeigt gehabt) ist mit einem Brandsymbol gekennzeichnet (65° C ohne Last).

fredf 18.03.2009 01:24

Beanstandung der Reparatur mit detaillierter Fehlerangabe mit Fristsetzung von 10 Werktagen für Nachbesserung.

3of4 18.03.2009 13:05

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2352071)
Beanstandung der Reparatur mit detaillierter Fehlerangabe mit Fristsetzung von 10 Werktagen für Nachbesserung.

Ok, und nachdem auf mein Mail von gestern Abend wieder keine Reaktion erfolgte, wieder mit Einschreiben...
Ps: GraKa ist übrigens die gleiche gewesen, ich musste nur die Treiber von Nvidia laden => Hat Windows nicht alle Systemtreiber irgendwo gecached, wenn ich normal z.b. für einen Drucken einen falschen Treiber installiert habe - wollte probieren, ob damit der Uralt-Drucker auch unter XP läuft - installiert er mir bei jedem erneuten Anstecken oder Geräteinstallation wieder diesen Treiber...


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