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Doppelpost
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Wie kommt man denn ohne Hilfe des I-Net Service Providers über ein File-Sharing Programm, zu den Stammdaten die zu einer bestimmten IP-Adresse gehören? Wenn das so wäre, bräuchte sich die Provider ja nicht in der ISPA zusammenschließen, unter anderem um zu klären, in welchem Fall es in Ordnung ist Stammdaten raus zu rücken. Meine IP lautet 62.46.24.158, also da es kein großes Problem ist, wie du schreibst, die Identität über die IP-Adresse ohne Hilfe des Providers zu erfahren, kannst du mir sicher sagen wie ich heiße, und meine Adresse angeben? Davon abgesehen finde ich interessant, dass eigentlich nur statische IP-Adressen betroffen, sind, denn bei dynamischen IP-Adressen müssten die Zugangsdaten des Users ausgewertet werden, und dies dürfte gar nicht möglich sein, da Provider verpflichtet sind diese Logfiles nach Beendigung der Verbindung umgehend zu anonymisieren oder zu löschen, d.h auch wenn angefragt wird kann der Provider keine Auskunft geben, weil die Daten gar nicht vorhanden sind. Na ja, jedenfalls leuchtet mir der Grund von vorhin ein, dass sie lieber dann und wann den Hyänen ein Stück Fleisch vor die Füße werfen, um nicht den ganzen Braten zu verlieren, trotzdem erklärt mir das nicht, wieso da nur die Telekom Austria davon betroffen sein sollte, und nicht jeder Provider, da werden ja einige wenn nicht alle in der ISPA vertreten sein, und nicht bloß die Telekom. Schönen Gruß, Roman. |
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selbstverständlich werden die dynamischen zugänge protokolliert.
@perseus: ich kauf mir eine liste mit österreichischen userdaten inkl. ip adressen namen und allen und dann such nach diesen ips in filewatch und das wars. Oder ich schmier einen kleinen providermitarbeiter, der soll mir ein paar user mit viel traffic aufschreiben. Wege gibts viele, ich muss ja nicht von der ip auf den user kommen, umgekehrt gehts ja auch. Mal abgesehen von den ganzen usern die mit privaten daten nur so um sich schmeissen. Wie hast du dich hier registriert, eventuell mit einer emailaddresse in der dein voller name steht? Somit haben alle admins hier schon deine daten. Es gibt zig tausende menschen die zugriff auf die daten von tausenden usern haben, so eine quelle musst nur anzapfen. |
Interessenshalber: Was ist wenn z.B. dieser Pornofilm unter einen Harmlosen Titel wie z.B. "Privates Urlaubsvideo" in der eDonkey Suchanfrage erschienen ist. Man kann ja nur mit nicht zumutbaren Aufwand erst nach dem laden vobn ersten paar MB überhaupt feststekken dass es sich nicht um ein "Urlaubsvideo" sondern um aun Copyrightgeschütztes Werk handelt. Das tut sich normalerweise so gut wie keiner an jedes Video zu überprüfen.
Bei eMule kann man auf die Titelanzeige gehen und findet meist 10 verschiedene Titel für die Datei die man gerade herunterlädt. Wenn bei 15 Leuten z.B. "Urlaubsvideo" steht, und bei anderen 12 "Saddams Hinrichtung" und weitere 8 "SM Pornofilm" (Wobei SM sicher für Sailor Moon steht:engel:), muss man nicht annehmen dass das letztere stimmt... Was würde wohl das Gericht dazu meinen. Fahrlässige Copyright-Verletzung? |
imho fände ich einen männlichen jugendlichen der sich keine pornos übers netz saugt viel beunruhigender.
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Na zum Thema: Das die TAS , indem Fall ihr wisst schon ;) , die Daten einfach so rausgibt (ohne gerichtliche Aufforderung) davon hab ich bis dato auch nix gehört , und wer mich ja mittlerweile einigermaßen gut kennt aus diesen Forum müsste wissen dass ich hier schon diesbezüglich etwas in der Richtung verfasst hätte wenns wirklich so wäre, sowas wäre nicht an mir vorbeigezogen. Also von daher eher unwahrscheinlich. Aber wie gesagt sicher kann ich mir natürlich auch nicht sein! |
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danke, wie immer die schöneren worte :D wie stehts mit der ausschlußdrohung in so einem fall? |
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:lol: |
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Update 12.09.08:
Herzlichen Dank für die vielen Antworten! Habe heute zwei Anrufe getätigt: Konsumentenschutz Expertenhotline und Rechtsanwalt Dr. Georg Getreuer (wird von http://abmahnwahn-dreipage.de empfohlen) Konsumentenschutz: Eine nette Dame hat mir erklärt, dass sie momentan einen Studenten wegen einem sehr ähnlichen Fall vertritt. Wahrscheinlich wird man sich auf eine gerignere Summe wegen dem sehr niedrigen Einkommen des Studenten einigen. Sie hat mir aber erklärt, dass sie mir heute gar keine Empfehlungen abgegeben kann, wie man sich verhalten soll. Es ist nicht bekannt, wie die Rechtsanwälte (LF-Law)reagieren, und wie ein Gericht die Angelegenheit sehen würde. Sie hat auch erwähnt, dass das Runterladen alleine gar kein Thema wäre, nur der Upload bringt Probleme ein! Also: Absolut keine Emfehlung zur Reaktion auf den Brief, weil noch kaum Erfahrungen vorliegen. Rechtsanwalt: Dr. Getreuer hat mich sofort telefonisch beraten. Ihm waren die abmahnende Rechtsanwaltschaft und die Vorwürfe, welche gegen die Abgemahnten erhoben werdenden, bereits bekannt. (Es dürften also sehr viele Briefe von der betreffenden Anwaltschaft verschickt worden sein...) Laut ihm ist die Lage in Österreich momentan sehr unklar. Es gibt kein OGH-Urteil und überhaupt kaum Fälle, die vor Gericht gingen. Weiters ist unsicher, ob der Beweis (Log von dem Programm FileWatch) überhaupt vor Gericht halten würde. (könnte aber sein, da es von Experten in DE geprüft etc wurde..) Wenn vor Gericht gegangen wird, kann es gut sein, dass man nichts zahlen muss. Ebenso kann es vorkommen, dass wesentlich höhere Kosten aufgrund von Sachverständigen etc entstehen. (Er nannte ca. 4000€) Mit Rechtsschutzversicherung würde sich ein Gang von Gericht wahrscheinlich auszahlen. (Haben wir aber nicht :/ ) Die Anschrift zur IP ist wahrscheinlich direkt von der Rechtsanwaltschaft angefragt und von AON freigegeben worden. Laut Dr. Getreuer ist das rechtlich möglich. (Es muss nur ein begründeter Verdacht bestehen) Ihm ist auch klar, dass es bei der Abmahn-Methode natürlich hauptsächlich ums Geldmachen geht.. Er hat mir dann empfohlen, die Unterlassungserklärung leicht abzuändern und zu zahlen. (Da das Risiko von höheren Kosten vor Gericht doch gegeben ist) Also: mein Bruder wird das Geld zahlen, und mein Vater die Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Anschaffung einer Rechtsschutzversicherung wurde angedacht. Österreich ist also keine Insel der Seeligen mehr.. Es wird kräftig abgemahnt und Geld verdient.. Zumindest bis die Lage in Österreich klarer ist. Die Nutzung von emule und bittorrent kann somit teuer werden. (Überhaupt in Verbindung mit aon als Provider..) Einzig mit OneClickHoster (Rapidshare etc.) dürfte es noch keine Probleme geben. Ich hoffe damit hat sich die Sache zumindest für meine Familie erledigt. Schöne Grüße |
Die Kalkulation der Absahner geht auf. Es lebe der "Rechtsstaat."
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Daraus folgt: Finger weg von emule,bittorent und ähnlichem.
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Oder eine gute rechtsschutzversicherung abschließen!
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...oder selbst abmahner werden ;)
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:lol::bier:
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der brief war aber schon ein einschreiben oder?
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wie wärs zb (zusätzlich?) damit ?
Steganos Internet Anonym bietet Ihnen:
oder http://www.cyberghostvpn.com/siir/ge...-%20for%20free
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oder beim provider die up-ports sperren lassen :hammer:
kann er nicht? nageh :eek: |
genau, surfen über einen anonymizer dienst, am besten auch noch gegen bezahlung. Ich frag mich was die betreiber von derartigen diensten davon abhalten soll deine daten weiterzugeben?
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Zum Thema Rechtschutzversicherung: AFAIK sind Vorsatztaten ausgeschlossen. Ist das Filesharing aber nicht eine Vorsatztat?.
Zum Thema Begründeter Verdacht: Gilt das nicht für Straftaten die mit 10 Jahren Haft mindestens bedroht sind? |
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Wieso das? (Retention) Wie meinen? :confused:
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@void
retention = vorhaltung ... wie lange die files dort vorhanden sind. ich denk mal das is so gemeint dass album xy heute rauskommt und du es in z.b. 6 monaten nimma runterladen kannst, solltest du das wollen. kommt bspw. auch bei backupsoftware vor. da gibts meist eine retention period, wie lange die tapes "aufgehoben" werden sollen, bevor sie wieder überschrieben werden. |
was macht euch so sicher das die betreiber von usenet zugängen nicht mit ihren logs handeln? Wär doch durchaus denkbar das ein derartiger betreiber gegen ein erfolgshonorar abmahnanwälte mit userdaten versorgt? Anders als telekomunternehmen müssen sie sich ja nicht an gesetzliche bestimmungen halten.
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Agieren die im rechtelosen Raum? |
diese firmen leben von raubkopien, auf deren servern lagern raubkopien, da werden sie sich um deine privatsphäre scheren. Abgesehen davon das dein provider sich an österreichischen recht zu halten hat. Das gleiche gilt für die ganzen anonymizer dienste.
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Zweitens, die werden sich sicher ins eigene Bein scheißen... Tatsache ist dass sie davon Leben, und sicherlich niemanden ans Messer liefern, egal ob ein kleiner Downloader der das neueste Madonna-Album probehören will, ein Chemiestudent der sein Sprengstoffrezept aus Zucker und Mayonaise hochlädt, der die Sprengkraft einer A-Bombe hat, oder ein Pedophiler der seine ganze Sammlung selbsterzeugter abartigster Fotos und Videos hochlädt. Gerade zumindest bei Pedophilen wäre ich mir sicher dass falls Newsserverbetreiber wen ans Messer liefern würden, dies die ideale Zielgruppe dafür wäre, so beliebt wie die in der Bevölkerung sind (nur noch Platter/Fekter und andere Politiker sind noch verhasster). Insofern sind Newsserver IMHO sicher. Alternative: DDL's wie Rapid Share. |
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Ups, jetzt hast du versehentlich die falsche Präposition verwendet, es muss ja "aufs" und nicht "ins" heißen, wenn du "schießen" meintest, stimmt sie dann natürlich wieder :).... |
Ad Pedophil:
Es müßte Pädophil heißen, Pedophil bedeutet den Fuß, die Zehe lieben; kann aber auch eine Abartigkeit sein, aber nicht so schlimm. ;) |
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Vor Gericht wohl chancenlos
Hallo!
Hab auch das Schreiben von lf-law erhalten. Ich persönlich würde sagen, das es wegen der geringfügigkeit des Vergehens und des Streitbetrages wohn nicht zu einer klage kommen wird bzw. sie vom gericht wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Hier noch drei ergänzungen zum oben gesagten für meinen fall: - Die datei wurde unter einem Titel angeboten, die keinerlei hinweis auf ein copyright erkennen lies (Kirschblüten irgendwas.mpg). --> also KEIN VORSATZ vorwerfbar. - Ich hab den download nach einigen mb abgebroche, ohne den inhalt zu begutachten. --> Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen. - Die copyright-Verletzung wird für einen echt ekligen porno vorgeworfen (sperrgebiet vol.21 Yvonne spezial, mal googeln, VORSICHT nichts für sempfindliche mägen). -->Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen. Ich glaube also keinesfalls, das sich lf-law ernsthaft zu einer zivilrechtlichen Schadenersatz-Klage entschließen wird, weil sie vermutlich wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Die kurze Frist deutet auch darauf hin, da sie schnell kassieren wollen, bevor die Medien oder der Konsumentenschutz Wind davon bekommen und keiner mehr zahlen will. Bin aber kein Jurist! Zwei Dinge, die mich interessieren würden: - in Deutschland wurden 18.000 gleichartige Schreiben versandt, weiß jemand, ob auch nur ein fall verhandelt wurde/wird. In Deutschland sind die übrigens an die Stammdatengekommen, indem Anzeige gegen Unbekannt erhoben wurde, die Staatsanwaltschaft??? die Identität feststellen musste und der Anwalt anschließend Akteneinsicht nahm? - wie kann MediaProtect in Emule die IP ermittel, ohne selbst der Anbieter (uploader) oder Bezieher (downloader) der Datei zu sein, bzw. da emule Dateien über Hash-Werte identifiziert, wie kann MediaProtect wissen unter welchem Namen ich die Datei bezogen habe (ohne sie selbst anzubieten, was dann wohl ebenfalls Illegal wäre, oder als verleitung zu einer Straftat anzusehen wäre). Ist jetzt aber zugegebenermaßen weit hergeholt. :confused: |
Gerichte können Klagen wegen vielen dingen ab- oder zurückweisen, ABER wegen Geringfügikeit kann ein Gericht gar nichts ablehnen (obwohl sie es gerne würden).
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klar wenn ein konzern viel geld für die userdaten bietet werden sie sie nicht rausrücken, wenn ihnen millionenklagen drohen werden sie nichts rausrücken. Du kannst davon ausgehen das die infos die sie über die user haben, email, kreditkarte, name, anschrift sehr viel wert sind. Es ist daher durchaus realistisch die diese daten über eine 2. firma gehandelt werden. Sollte dann am ende der ruf ruiniert sein, was ich nicht glaube, wird der name und der auftritt geändert und weiter gehts. Vermutlich sind die userdaten sogar viel mehr wert, als die zahlungen der user selber. |
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IMHO: Wenn die Datei unter falschen Namen angeboten wurde, gab es keinen Vorsatz. Das ist so als wenn Man nach Kärnten fahren will und den Wegweisern folgt, aber irgend eim Spaßvogel hat einige der Wegweiser vertauscht. Ich würde auf keinen Fall zahlen (Meine persönliche Meinung, ich habe aber auch keine Angst vor dem Knast), da damit 20 weitere Abmahnungen finanziert werden. |
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Deutschland1: Richtig dargestellt, jedoch waren es wohl eher 180 000. Es sei denn du meinst nur "SG Video". Deutschland2: Mediaprotect kann vielleicht screenshots herstellen. Mehr können die wohl nicht, was gerichtlich geklärt werden wird. |
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