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Hinterher eine Lösung zu finden, geht nicht leicht ;) Jeder hier meint ja, es erst gar nicht soweit kommen lassen zu können oder wollen.
Prinzipiell ist hinterher so eine Vorgangsweise anzuzeigen, egal, wieviel man sich davon versprechen darf. |
Das Problem an Anzeigen bei der Polizei ist halt immer, dass man dann hört - "Sie können die Anzeige machen aber bringen wird' s ned viel".
In diesem Falle stelle ich es mir also so vor, dass die GIS Mitarbeiter eine Heerschar Anwälte im Rücken haben wo man als Privatperson, mangels nötigem Kleingeld, dann wohl eher wenig Chancen hat sollte es zu einem Prozess kommen... Die Dinge die Spass machen darf man ja leider nicht machen. Zum Beispiel unbefugte GIS Eindringlinge mit Honig einschmieren und neben einem Bienenstock aussetzen... |
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Das erinnert mich ein bisserl an die fleißig herbeigebetete Einzeltätertheorie. Der Kritiker sieht dementgegen die viel höhere Wahrscheinlichkeit in einer strukturellen Problematik, an der durchaus mehrere Hierarchieebenen beteiligt sind, bis hin zu jenen, die mal gschwind wo anrufen und intervenieren. Wäre mir nicht so sicher, dass die GIS ihren Inkassoscheriffs bis hin zur Verhandlung nicht den Rücken stärkt. Ist ja schon die ganze schwammige Geseztgebung genau dazu angetan, Autoritätsmissbrauch geradezu zu provozieren.
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Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen??? Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt. Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach... |
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Wenn die von der Gis den Fuß da drin haben dann haben sich auch die Türe aufgemacht und das ist für mich gewaltsames Eindringen, oder verstehe Ich das jetzt falsch? |
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Also ist es jetzt erwiesen, dass es sich bei den beiden wirklich um GIS-Mitarbeiter gehandelt hat? Normalerweise tragen die, wenn sie anläuten gut sichtbar einen entsprechenden Ausweis. Außerdem soweit mir bekannt ist, tauchen die auch nicht zu zweit auf, sondern eher allein.
Ich weiß nur von einem Fall, da war der Fernseher eingeschalten, als der GIS-Mensch kam. Der GIS-Mensch stellte zur Wahl, gleich den ORF anmelden oder käme mit einer Bescheinigung vom Magistrat, die es ihm erlaube die Wohnung zu betreten. Dadurch würden auch zusätzliche Kosten entstehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gleich eine Strafe von 2000,- Euro in Aussicht stellen. |
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pong |
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wird wohl selbst ein GIS-ler sein...
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Nur wenn ich die GIS Mitarbeiter an der Tür abwehren muss, weil die den Fuss in der Tür haben und das Handy liegt sonstwo, nur ned in Griffweite, dann wird' s ein wenig kompliziert. ;-) |
laut Hilfe, Überfall schreien ;)
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Genau das ist es!!!:bier:
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also
wenn das kein Hausfriedensbruch oder gar Nötigung war, dann heiss ich Bertl Braun...
wie gsagt, diese GIS K.... kommen leider nie an die Falschen... denn wenn der bei mir hinten in der Tür steht macht er auch nähere Bekanntschaft mit der selben.. und wenn der trotzdem reinkommt kann er sich mitn Handrücken die Schulterblattln kratzen, wenns Ihn juckt... |
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Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt. Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt. Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist. ;) @LouCypher "so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde" Vorsicht mit solchen Ansagen! :rolleyes: |
@steelrat
Hallo Bertl Braun! Da wie gesagt der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist, wird's auch mit der Nötigung nix. Mir geht's um Himmels willen ja nicht darum das Tun der GIS'ler gut zu heißen. Es ist aber vielleicht doch nicht alles so einfach. Nur mal so zum Nachdenken. |
wenn mich der von hinten in die Wohnung schiebt greift er mich an...
wenn er meine 90Kg bewegen kann dann braucht er dazu auch entsprechende Kraft/Gewalt... somit Tatbestand erfüllt... ich seh da dann kein Problem die Herrschaften, von welchem Verein oder mit welchen Intentionen auch Immer aus der Bude zu komplementieren... und ich kann sehr überzeigend werden... |
Da gebe ich dir auch recht. Davon bin ich aber nicht ausgegangen, da der Threadersteller nur von "Fuß in die Tür stellen" gesprochen hat.
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Fest steht jedenfalls eins - Die GIS gehört endlich abgeschafft und der ORF privatisiert.
Vielleicht darf ich den Tag ja noch erleben wenn es soweit ist... |
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ich weiss ned ob Privatisierung da was hilft...
generell ist es ja so, dass jeder bessere Türsteher meint irgendwelche, eigentlich Exekutivorganen vorbehaltenen, Rechte zu besitzen die ihn zu Verletzung von Privatspähre/Hausfriedensbruch und Extremannerving berechtigen... ich sag nur Taschenkontrollen in diversen Einkaufstempeln... da is mir mal was passiert, was dem Heinzi gar ned gepasst hat... :-) bin aus nem Saturn raus, 10m nach dem Geschäft ertönt von hinten das Kommando "HALT" worauf ich nicht reagiert hab (ich bin ja ned beim Bundesheer (nicht mehr halt :-)) der nächste Fehler von dem Kerl war mir von hinten grob an die Schulter zu fassen... |
Nun ja, grundsätzlich hat ja jeder das Recht andere Personen bei einem begründeten Verdacht auf strafbare Handlungen mit angemessenen Mitteln festzuhalten. Das wars allerdings auch schon. Es kann dich kein Kaufhausdetektiv oder sonstiger Möchtegern dazu zwingen, ihn in deine Taschen sehen zu lassen oder dich gar zu durchsuchen. Das darf nur die Polizei.
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ich weiss und selbige hab ICH damals auch rufen LASSEN
der Heini wollt dann bei der durchsuchung meiner BAUCHTASCHE dabei sein ich wllt ned! die Polizei hat in rausgschmissen reingschaut mich laufn asss und den deppen die Blaulichtsteuer cashen lassen P war amüsant |
So soll es aber auch sein. Manche werden da ja wirklich Größenwahninnig und glauben, sie dürfen alles!
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Jetzt gleiten wir aber ins Reich der Märchen ab! |
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Ist bekannt.
In dem Posting von steelrat gehts aber nicht um die Gebühr nach §4/5b StVO. Er hat vermittelt, dass er nach dem SPG durchsucht wurde, weil er einer Straftat verdächtigt wurde und der Anzeiger deshalb eine "Blaulichtsteuer" entrichten musste. Was natürlich ein aufgelegter Schwachsinn ist... P.S.: Sorry das Ganze ist jetzt schon sehr off Topic, konnte man aber nicht so stehen lassen. |
Hallo
Also wenn die Sache sich so verhalten hat, wie geschildert: § 109 Hausfriedensbruch (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen. (3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei 1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt, 2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder 3. das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Den Fuß in die Tür stellen ist bereits die geforderte Gewalt, da tatbildlich ja keine Gewalt gegen Personen verlangt wird. Hier also die minderqualifizierte Version, da mehrere insgesamt vier Personen (Täter, Opfer und 2 andere (Mittäter, beitragstäter usw)) voraussetzt. Kann also nur empfehlen, Anzeige an die Polizei erstatten. Zur GIS-Pönale: Die gibts es für Schwarzsehen nicht. GIS-Leute sind erstens einmal keine Behörde und haben daher auch nicht das Recht, in eine Wohnung zu gehen. Dies darf nur die Fernmeldebehörde, wozu die GIS nicht zählt. Die GIS kann dir dann - vor der Tür - eine Meldung geben, die du auszufüllen hast. Erst das Nichtausfüllen bzw unkorrekte Angaben sind strafbar, wie schon weiter oben im Thread erwähnt. Und erst mit Abgabe der Meldung durch die GISler fangt man an, diese unnötigen Gebühren zu bezahlen. Grüße |
richtig! das war bei dem Unfall...
sry mein Fehler ich verwchsel das immer weil das am selben Tag war... |
jaja...
sry ich hab damals an dem Tag 2 mal mit der Polizei zu tun gehabt... und einmal war eben Blaulichtsteuer |
@ martens
Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN. Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu. mfG |
Äh, reicht es nicht auch, dass die Gewalt auf das Brechen eines Widerstandes gerichtet ist?
Hat sich da was geändert? Meine Ausbildung ging ja schon vor 14 Jahren zu Ende...:) |
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Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt? Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...". |
Der OGH meint:
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Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht. @maxb "Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?" Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen. Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen. :rolleyes: |
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