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pong 15.08.2008 18:00

Zitat:

Die GIS Leute vielleicht auch gleich nach dem Eindringen in der Wohnung schlafen und telefonieren lassen?
einsperren und die Polizei rufen

pong

TONI_B 15.08.2008 18:11

Zitat:

Zitat von X33 (Beitrag 2299520)
Gut ok, also auch keine gute Lösung.
Was schlägst du als Alternative vor?
Die GIS Leute vielleicht auch gleich nach dem Eindringen in der Wohnung schlafen und telefonieren lassen?

Steht bereits zwei posts weiter oben! Ist natürlich absolut nicht ok, was solche Typen aufführen! Daher hilft nur, wenn man alle legalen Mitteln ausschöpft: Polizei, Anzeige usw. In die Zeitungen bringen, wenn man entsprechende Beziehungen hat.

Don Manuel 15.08.2008 18:39

Hinterher eine Lösung zu finden, geht nicht leicht ;) Jeder hier meint ja, es erst gar nicht soweit kommen lassen zu können oder wollen.
Prinzipiell ist hinterher so eine Vorgangsweise anzuzeigen, egal, wieviel man sich davon versprechen darf.

X33 15.08.2008 20:25

Das Problem an Anzeigen bei der Polizei ist halt immer, dass man dann hört - "Sie können die Anzeige machen aber bringen wird' s ned viel".
In diesem Falle stelle ich es mir also so vor, dass die GIS Mitarbeiter eine Heerschar Anwälte im Rücken haben wo man als Privatperson, mangels nötigem Kleingeld, dann wohl eher wenig Chancen hat sollte es zu einem Prozess kommen...

Die Dinge die Spass machen darf man ja leider nicht machen.
Zum Beispiel unbefugte GIS Eindringlinge mit Honig einschmieren und neben einem Bienenstock aussetzen...

holzi 15.08.2008 20:28

Zitat:

Zum Beispiel unbefugte GIS Eindringlinge mit Honig einschmieren und neben einem Bienenstock aussetzen...
:D sag halt du bist imker und hast deine brille verkehrt aufgehabt :D

LouCypher 15.08.2008 21:17

Zitat:

Zitat von X33 (Beitrag 2299566)
Das Problem an Anzeigen bei der Polizei ist halt immer, dass man dann hört - "Sie können die Anzeige machen aber bringen wird' s ned viel".

wohl kaum schliesslich ist die identität der täter bekannt somit MUSS es einen prozess geben. Das kostet dich gar nichts ist ja ein strafprozess, staat gegen täter der natürlich ein recht auf einen anwalt hat. Von der gis wirds da keine unterstützung geben ausser die fristlose.

Don Manuel 15.08.2008 21:24

Das erinnert mich ein bisserl an die fleißig herbeigebetete Einzeltätertheorie. Der Kritiker sieht dementgegen die viel höhere Wahrscheinlichkeit in einer strukturellen Problematik, an der durchaus mehrere Hierarchieebenen beteiligt sind, bis hin zu jenen, die mal gschwind wo anrufen und intervenieren. Wäre mir nicht so sicher, dass die GIS ihren Inkassoscheriffs bis hin zur Verhandlung nicht den Rücken stärkt. Ist ja schon die ganze schwammige Geseztgebung genau dazu angetan, Autoritätsmissbrauch geradezu zu provozieren.

barns 15.08.2008 22:30

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2299583)
wohl kaum schliesslich ist die identität der täter bekannt somit MUSS es einen prozess geben. Das kostet dich gar nichts ist ja ein strafprozess, staat gegen täter der natürlich ein recht auf einen anwalt hat. Von der gis wirds da keine unterstützung geben ausser die fristlose.


Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...

rev.pragon 15.08.2008 22:52

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2299602)
Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.

Was? Erklär mir das bitte. Versteh Ich das richtig? Wenn Ich bei meiner Wohnung (gut hab ein Haus aber egal) die Türe von innen schliessen möchte und der jenige der draussen steht seinen Fuss zwischen Tür und Türrahmen stellt, was ist das dann?
Wenn die von der Gis den Fuß da drin haben dann haben sich auch die Türe aufgemacht und das ist für mich gewaltsames Eindringen, oder verstehe Ich das jetzt falsch?

RaistlinMajere 15.08.2008 23:53

Zitat:

Zitat von X33 (Beitrag 2299520)
Gut ok, also auch keine gute Lösung.
Was schlägst du als Alternative vor?
Die GIS Leute vielleicht auch gleich nach dem Eindringen in der Wohnung schlafen und telefonieren lassen?

gar nicht eindringen lassen. darauf hinweisen, daß sie gerade im begriff sind, hausfriedensbruch und nötigung zu begehen. dann griff zum handy -> 133

cenus 16.08.2008 01:08

Also ist es jetzt erwiesen, dass es sich bei den beiden wirklich um GIS-Mitarbeiter gehandelt hat? Normalerweise tragen die, wenn sie anläuten gut sichtbar einen entsprechenden Ausweis. Außerdem soweit mir bekannt ist, tauchen die auch nicht zu zweit auf, sondern eher allein.

Ich weiß nur von einem Fall, da war der Fernseher eingeschalten, als der GIS-Mensch kam. Der GIS-Mensch stellte zur Wahl, gleich den ORF anmelden oder käme mit einer Bescheinigung vom Magistrat, die es ihm erlaube die Wohnung zu betreten. Dadurch würden auch zusätzliche Kosten entstehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gleich eine Strafe von 2000,- Euro in Aussicht stellen.

pong 16.08.2008 06:42

Zitat:

oder käme mit einer Bescheinigung vom Magistrat, die es ihm erlaube die Wohnung zu betreten.
Keine Sorge, sowas gibt es nicht. Wäre ja noch schöner, wenn jedes Inkassounternehmen eine Hausdurchsuchung auf Zuruf bekommen könnte.

pong

TONI_B 16.08.2008 07:32

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2299602)
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...

Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!

LouCypher 16.08.2008 09:11

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2299602)
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...

so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde :P

Don Manuel 16.08.2008 11:20

wird wohl selbst ein GIS-ler sein...

X33 16.08.2008 12:17

Zitat:

Zitat von RaistlinMajere (Beitrag 2299615)
gar nicht eindringen lassen. darauf hinweisen, daß sie gerade im begriff sind, hausfriedensbruch und nötigung zu begehen. dann griff zum handy -> 133

Grundsätzlich stimme ich dir ja zu, dass man 133 rufen soll.
Nur wenn ich die GIS Mitarbeiter an der Tür abwehren muss, weil die den Fuss in der Tür haben und das Handy liegt sonstwo, nur ned in Griffweite, dann wird' s ein wenig kompliziert. ;-)

holzi 16.08.2008 12:20

laut Hilfe, Überfall schreien ;)

sillybilly 16.08.2008 13:07

Genau das ist es!!!:bier:

steelrat 16.08.2008 13:11

also
 
wenn das kein Hausfriedensbruch oder gar Nötigung war, dann heiss ich Bertl Braun...

wie gsagt, diese GIS K.... kommen leider nie an die Falschen...


denn wenn der bei mir hinten in der Tür steht macht er auch nähere Bekanntschaft mit der selben..

und wenn der trotzdem reinkommt kann er sich mitn Handrücken die Schulterblattln kratzen, wenns Ihn juckt...

barns 16.08.2008 13:11

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2299630)
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!


Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.
Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt.
Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist. ;)

@LouCypher
"so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde"

Vorsicht mit solchen Ansagen! :rolleyes:

barns 16.08.2008 13:15

@steelrat

Hallo Bertl Braun!

Da wie gesagt der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist, wird's auch mit der Nötigung nix.
Mir geht's um Himmels willen ja nicht darum das Tun der GIS'ler gut zu heißen.
Es ist aber vielleicht doch nicht alles so einfach. Nur mal so zum Nachdenken.

steelrat 16.08.2008 13:21

wenn mich der von hinten in die Wohnung schiebt greift er mich an...
wenn er meine 90Kg bewegen kann dann braucht er dazu auch entsprechende Kraft/Gewalt...

somit Tatbestand erfüllt...

ich seh da dann kein Problem die Herrschaften, von welchem Verein oder mit welchen Intentionen auch Immer aus der Bude zu komplementieren...
und ich kann sehr überzeigend werden...

barns 16.08.2008 13:29

Da gebe ich dir auch recht. Davon bin ich aber nicht ausgegangen, da der Threadersteller nur von "Fuß in die Tür stellen" gesprochen hat.

X33 16.08.2008 13:51

Fest steht jedenfalls eins - Die GIS gehört endlich abgeschafft und der ORF privatisiert.
Vielleicht darf ich den Tag ja noch erleben wenn es soweit ist...

Hatze 16.08.2008 14:06

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2299700)
wenn das kein Hausfriedensbruch oder gar Nötigung war, dann heiss ich Bertl Braun...

wie gsagt, diese GIS K.... kommen leider nie an die Falschen...


denn wenn der bei mir hinten in der Tür steht macht er auch nähere Bekanntschaft mit der selben..

und wenn der trotzdem reinkommt kann er sich mitn Handrücken die Schulterblattln kratzen, wenns Ihn juckt...

danke! genau so ist es :cool:

steelrat 16.08.2008 14:12

ich weiss ned ob Privatisierung da was hilft...

generell ist es ja so, dass jeder bessere Türsteher meint irgendwelche, eigentlich Exekutivorganen vorbehaltenen, Rechte zu besitzen die ihn zu Verletzung von Privatspähre/Hausfriedensbruch und Extremannerving berechtigen...

ich sag nur Taschenkontrollen in diversen Einkaufstempeln...

da is mir mal was passiert, was dem Heinzi gar ned gepasst hat... :-)

bin aus nem Saturn raus, 10m nach dem Geschäft ertönt von hinten das Kommando "HALT" worauf ich nicht reagiert hab (ich bin ja ned beim Bundesheer (nicht mehr halt :-))

der nächste Fehler von dem Kerl war mir von hinten grob an die Schulter zu fassen...

JetStreamer 16.08.2008 15:09

Nun ja, grundsätzlich hat ja jeder das Recht andere Personen bei einem begründeten Verdacht auf strafbare Handlungen mit angemessenen Mitteln festzuhalten. Das wars allerdings auch schon. Es kann dich kein Kaufhausdetektiv oder sonstiger Möchtegern dazu zwingen, ihn in deine Taschen sehen zu lassen oder dich gar zu durchsuchen. Das darf nur die Polizei.

steelrat 16.08.2008 16:35

ich weiss und selbige hab ICH damals auch rufen LASSEN


der Heini wollt dann bei der durchsuchung meiner BAUCHTASCHE dabei sein
ich wllt ned! die Polizei hat in rausgschmissen reingschaut mich laufn asss und den deppen die Blaulichtsteuer cashen lassen P

war amüsant

JetStreamer 16.08.2008 16:37

So soll es aber auch sein. Manche werden da ja wirklich Größenwahninnig und glauben, sie dürfen alles!

barns 16.08.2008 16:44

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2299764)
ich weiss und selbige hab ICH damals auch rufen LASSEN


der Heini wollt dann bei der durchsuchung meiner BAUCHTASCHE dabei sein
ich wllt ned! die Polizei hat in rausgschmissen reingschaut mich laufn asss und den deppen die Blaulichtsteuer cashen lassen P

war amüsant

Welche Blaulichtsteuer? :confused:

Jetzt gleiten wir aber ins Reich der Märchen ab!

Don Manuel 16.08.2008 17:11

Blaulichtsteuer

barns 16.08.2008 17:33

Ist bekannt.
In dem Posting von steelrat gehts aber nicht um die Gebühr nach §4/5b StVO.

Er hat vermittelt, dass er nach dem SPG durchsucht wurde, weil er einer Straftat verdächtigt wurde und der Anzeiger deshalb eine "Blaulichtsteuer" entrichten musste. Was natürlich ein aufgelegter Schwachsinn ist...

P.S.: Sorry das Ganze ist jetzt schon sehr off Topic, konnte man aber nicht so stehen lassen.

martens 18.08.2008 14:46

Hallo

Also wenn die Sache sich so verhalten hat, wie geschildert:

§ 109 Hausfriedensbruch

(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei
1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,
2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder
3. das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Den Fuß in die Tür stellen ist bereits die geforderte Gewalt, da tatbildlich ja keine Gewalt gegen Personen verlangt wird.
Hier also die minderqualifizierte Version, da mehrere insgesamt vier Personen (Täter, Opfer und 2 andere (Mittäter, beitragstäter usw)) voraussetzt.

Kann also nur empfehlen, Anzeige an die Polizei erstatten.

Zur GIS-Pönale:
Die gibts es für Schwarzsehen nicht.

GIS-Leute sind erstens einmal keine Behörde und haben daher auch nicht das Recht, in eine Wohnung zu gehen. Dies darf nur die Fernmeldebehörde, wozu die GIS nicht zählt.

Die GIS kann dir dann - vor der Tür - eine Meldung geben, die du auszufüllen hast.
Erst das Nichtausfüllen bzw unkorrekte Angaben sind strafbar, wie schon weiter oben im Thread erwähnt.

Und erst mit Abgabe der Meldung durch die GISler fangt man an, diese unnötigen Gebühren zu bezahlen.

Grüße

steelrat 18.08.2008 19:45

richtig! das war bei dem Unfall...


sry
mein Fehler
ich verwchsel das immer weil das am selben Tag war...

steelrat 18.08.2008 19:49

jaja...
sry
ich hab damals an dem Tag 2 mal mit der Polizei zu tun gehabt...

und einmal war eben Blaulichtsteuer

barns 18.08.2008 21:06

@ martens

Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN.

Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu.

mfG

martens 18.08.2008 21:27

Äh, reicht es nicht auch, dass die Gewalt auf das Brechen eines Widerstandes gerichtet ist?
Hat sich da was geändert?

Meine Ausbildung ging ja schon vor 14 Jahren zu Ende...:)

maxb 18.08.2008 21:32

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2300488)
@ martens

Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN.

Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu.

mfG

poste mal bitte im konkreten Fall des hausfriedensbruchs die passende erklärung von "Gewalt", sie wird sich wohl im internet finden lassen, notfalls bitte einscannen ;)

Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?

Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...".

Loco 18.08.2008 22:06

Der OGH meint:
Zitat:

'Gewalt gegen eine Person' setzt nämlich keineswegs - wie der Beschwerdeführer zu vermeinen scheint einen unmittelbaren Körperkontakt zwischen Täter und Opfer voraus;...
und führt aus:
Zitat:

Die in der Beschwerde (zu Z. 6) vertretene Ansicht, das Aufdrücken einer Tür gegen den Widerstand eines sich dagegen stemmenden Menschen sei nicht als Gewalt gegen dessen Person im Sinn des § 142 Abs 1 StGB. anzusehen, ist demnach verfehlt.
Eine Tür gegen den Willen des zu öffnen ist somit Hausfriedensbruch. Weitere Ausführungen dazu zB in Leukauf/Steininger.

barns 19.08.2008 07:49

Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht.


@maxb
"Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?"

Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen.
Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen. :rolleyes:


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