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iG0r 12.09.2007 19:33

Also ich hab seit 1996 meinen Führerschein, bin seit dem nie ohne Auto gewesen. Seit 1997 hatte ich durchgehend auch immer ein Motorrad. Ich kann nicht behaupten, dass ich jemals wirklich ein Problem im Straßenverkehr gehabt hätte. Zumindest nicht mit den anderen Lenkern. Klar, nicht jeder lässt einen in die Spur, nicht immer kann man überholen, schleicher gibts in der Stadt und am Land, eigentlich sogar auf den Gehwegen :lol:

Für Biker wird oft absichtlich die Spur dicht gemacht, es gibt viel was nicht perfekt ist, aber wenn man mit offenen Augen durchs Leben geht, kann das einen doch garnicht wundern, oder?

Wie schon im Film Spaceballs richtig erkannt wurde, man ist immer von Arschlöchern umgeben, wenn man sich darauf einstellt, sollte man weniger Probleme haben :D

The_Lord_of_Midnight 13.09.2007 08:55

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
ich weis nicht was ihr habt ich bin letzte woche 2 mal wien salzburg und retour gefahren, ca. 1200km, ich war der schnellste auf der autobahn und jeder hat platz gemacht, vielleicht nicht so schnell wie ichs gerne hätte aber blockiert hat mich niemand. Ohne hupen, oder lichthupe, maximal das eine oder andere mal links blinken.
Ich glaube das hat ebenso was damit zu tun, wie man sich anderen gegenüber verhält.
Wenn man zum Beispiel den Sicherheitsabstand einhält, wird man selbst auch rücksichtsvoller behandelt.

Und weiters denke ich ist es hilfreich wenn man selbst nicht immer auf der linken Spur klebt, obwohl rechts 1 km lang nichts ist.
Denn wenn sich die anderen nicht die Mühe machen mal nach rechts zu fahren, warum sollte man das selbst tun ?
Da ist es doch am einfachsten dauernd links zu bleiben und fertig.

Und natürlich ist es dann schwer, auch selbst mal überholen zu können.

Oli 13.09.2007 19:40

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Wenn man zum Beispiel den Sicherheitsabstand einhält, wird man selbst auch rücksichtsvoller behandelt.

Ich weis nicht, wo Du autofährst. Aber genau dass funktioniert bei uns eben nicht! Sicherheitsabstand z. B. auf Bundesstrasse bedeutet, Du wirst überholt und geschnitten.

The_Lord_of_Midnight 13.09.2007 21:32

Und wo ist das Problem wenn man überholt wird ?
Und ich sehe auch nicht warum man geschnitten werden sollte, wenn man genug Abstand zum Vordermann hat.
Geschnitten wird man nur dann wenn derjenige der sich vorne einordnen will, nicht mehr genug Platz hat, weil der Überholte meint genau dann aufs Gas steigen zu müssen anstatt vom Gas wegzugehen.

Ich weiß nicht wo du Auto fahrst.
Aber ich glaube kaum daß man auf Bundesstraßen oft überholt werden kann bei der heutigen Verkehrsdichte.
Das geht sehr schnell tödlich aus, wenn das jemand wirklich permanent macht.

iG0r 13.09.2007 22:57

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Das geht sehr schnell tödlich aus, wenn das jemand wirklich permanent macht.
Wer früher stirbt ist länger tot. Solange rasen Spaß macht, wird es Raser geben ;)

Oli 14.09.2007 09:58

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Und wo ist das Problem wenn man überholt wird ?

Folgende Situation (auf einer Fahrtstecke der B1 in OÖ, wo ich oft fahre):

- LKW vorne, dahinter mehrere PKW´s, ich z. B. an 3. Stelle mit
Sicherheitsabstand
- der hinter mir überholt mich (meist sehr riskant aufgrund der Verkehrsdichte) und schneidet rein, weil Gegenverkehr kommt
- ich lass mich wieder zurückfallen, das gleiche Spiel wieder mit
dem nächsten

Das ich überholt werde, stört nicht, da in einer Kolonne im Gegensatz zur F1 ein Platz weiter vorne ganz egal ist. Haltet man kaum einen Sicherheitsabstand, wird weniger überholt, da für den Hintermann psychologisch weniger Platz vorhanden ist, und er es meist nicht versucht. Ist aber auch schlecht.
Haltet man den Sicherheitsabstand ein, muss man rechnen, riskant überholt zu werden, was wiederum auch nicht optimal ist.

lg Oliver

ChRoM at 14.09.2007 10:27

Zitat:

Original geschrieben von Oli

Das ich überholt werde, stört nicht, da in einer Kolonne im Gegensatz zur F1 ein Platz weiter vorne ganz egal ist.

Ich denke nicht dass Du überholt wurdest weil der hinter Dir einen Platz gutmachen wollte. Der hat sich halt vorgearbeitet weil er - im Gegensatz zu Dir - irgendwann den LKW überholen wollte. Was ja legitim ist, zumindest wenn nicht riskant überholt und geschnitten wird.

The_Lord_of_Midnight 14.09.2007 14:21

Ja, natürlich verstehe ich daß solche Situationen ärgerlich sind.

Da kann man leider nichts machen und einfach nur den Sicherheitsabstand einhalten.
Oder halt jeden Tag mehrmals jeden anzeigen der gerade was falsches macht.

Denn wir wissen alle, daß es sowas wie eine Disziplin im Straßenverkehr bei uns nur bei einem Teil der Leute gibt.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine noch größere Disziplinlosigkeit in Südeuropa noch besser ist.
Ja, man erfährt vielleicht mehr Toleranz in südeuropäischen Ländern, aber ob der Straßenverkehr dadurch sicherer wird ?
Ich glaube es nicht.

Auf jeden Fall ist Abstand halten und NICHT beschleunigen beim überholt werden wesentlich besser als das Verhalten der Wahnsinnigen, die sich umbringen, weil sie gerade überholt wurden.
Dieses Problem wird nämlich viel zu selten angesprochen und ist in Wahrheit das viel größere Problem.
Nicht jemand der halt gerade überholt, was ja nicht verboten ist.

Das genannte Kolonnenspringen ist natürlich genausowenig in Ordnung und würde ich auch niemandem empfehlen.

Aber da sind wir wieder bei der Realität im Straßenverkehr, die nur durch den zuständigen Gesetzgeber, die zuständigen Beamten und nicht zuletzt durch die zuständigen Politiker verbessert werden könnte.
(Wenn wir Wähler ihnen die Chance dazu geben und sie nicht sofort abwählen, nur weil EINMAL einer hart durchgreift !)

Oli 15.09.2007 10:02

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight

Denn wir wissen alle, daß es sowas wie eine Disziplin im Straßenverkehr bei uns nur bei einem Teil der Leute gibt.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine noch größere Disziplinlosigkeit in Südeuropa noch besser ist.

Nennen wir es nicht Disziplinlosigkeit in Südeuropa, sondern Toleranz gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer. Mag sein, dass in jenen Ländern die STVO nicht immer penibel eingehalten wird, aber wenn Toleranz und Rücksichtsnahme dort praktiziert wird, dann ist es auch im Interesse des eigenen im Vorankommen im Straßenverkehr und heißt deshalb noch lange nicht, das die Verkehrssicherheit darunter leidet.

The_Lord_of_Midnight 15.09.2007 18:34

Ja sicher, aber dann frage ich dich welche Toleranz du meinst ?
Diejenige Toleranz, daß man sich eben NICHT darüber aufregt, daß einen jemand überholt und sich vielleicht noch vorne reinpresst ?
Ich meine mit Toleranz kann man ja nur das meinen, wenn man selbst was falsch macht und andere tolerieren das.
Oder das man selbst anderen gegenüber tolerant ist, wenn sie mal was machen das nicht ganz korrekt ist.
Was anderes fällt mir jetzt nicht ein.

Deswegen meine ich, daß jeder am besten selbst damit anfangen kann, wenn er sich eine Toleranz wie in den südlichen Ländern wünscht.
Man muss nicht auf die anderen warten und sich auch nicht über die anderen beklagen.
Denn man kann die anderen nicht ändern, man kann sich nur selbst ändern.

Fazit ist jedenfalls daß entweder man sich wünscht:
a: Selbst mehr Fehler machen zu dürfen
und/oder
b: Sich wünschen würde, das man selbst anderen gegenüber toleranter wäre.

Zumindest bei b: gibt es keinerlei Grund, warum man nicht sofort damit anfangen könnte.
Und bei a: könnte man zumindest versuchen sich selbst anderen gegenüber korrekter zu benehmen.
In beiden Dingen kann man was machen, wenn man es ernsthaft will.

Und selbst bei a: wird man vieles zum Besseren wenden können, wenn die anderen merken, daß man selbst sehr rücksichtsvoll und tolerant unterwegs ist.

Guru 15.09.2007 18:37

Aus Gurus eigener Erfahrung - es ist nicht mehr Disziplinlosigkeit in südlichen Breitengraden als bei uns.

Beispiel Südautobahn A2, Abschnitt Guntramsdorf - Wien, Samstag 1.00 Uhr morgens: Fahrzeugdichte etwa 1 Auto je 500m, vierspurige (!) Autobahn - mindestens 4 Fahrzeuge fahren in der dritten von 4 Fahrspuren, die 1. und 2. Spur augenscheinlich 1km vor dem Fahrzeug absolut leer. Man darf aus der 1. Spur bis in die 4. Spur fahren, um ein 100 km/h schnelles Auto zu überholen und anschließend wieder in die 1. Spur wechseln. Und glaubt wer, dies würde beim betreffenden Lenker einen Denkprozess auslösen? Nada, er fährt lustig am dritten Fahrstreifen weiter...

LG
Guru

TONI_B 15.09.2007 18:58

Warum in die 4.Spur wechseln?

Auf der 1. Spur VORBEIFAHREN...;)

iG0r 15.09.2007 19:14

Tja, dann sollten wir doch alle Autos mit farbigen Nummerntafeln ausrüsten. Jede Farbe hat eine Bedeutung im Zusammenhang mit den Fahrstreifen auf den Autobahnen. Mit einer alten oder langsamen Graxen darf man mit seiner Farbe nur ganz rechts fahren. Hat man einen SL 55 AMG, darf man schon ganz links fahren.

Somit bauchen wir auch keine Geschwindikeitsbegrenzngen mehr, die Raser mit 250+ km/h kommen auf die ganz linke Spur, der Rest wird halt je nach Breite und vorhandenen Fahrstreifen aufgeteilt.

Wer für meinen Vorschlag ist, einfach melden, wir könnten ja eine Partei gründen ;) Vielleicht sponsern uns ja die Porsche und Ferrari Clubs :D

Guru 15.09.2007 19:20

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Warum in die 4.Spur wechseln?

Auf der 1. Spur VORBEIFAHREN...;)

Nebeneinanderfahren ist nur im Kolonnenverkehr erlaubt - und da müssen sich mindestens auf jedem Fahrstreifen 3 Autos bewegen....

Guru

Potassium 15.09.2007 19:24

Ja aber echt? Wofür wechselst da in die 4. Spur? Kannst ja rechts genauso schneller fahren...

Guru 15.09.2007 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Potassium
Ja aber echt? Wofür wechselst da in die 4. Spur? Kannst ja rechts genauso schneller fahren...
Nein, ist ausdrücklich verboten.

Streng juristisch gesehen fällt der in der dritten Spur Fahrende sogar aus dem Vertrauensgrundsatz heraus, weil er sich eben aufgrund seines "augenfälligen Gehabens" als jemand identifiziert, der die bestehenden Rechtsnormen nicht einhält und daher gar nicht überholt werden darf.

Zitat: §3 StVO, Vertrauensgrundatz
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die
für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder,
Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich
Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus
deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig
sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser
Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen,
gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt,
insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch
Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser
Personen ausgeschlossen ist.


LG

Guru

TONI_B 15.09.2007 19:30

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Nebeneinanderfahren ist nur im Kolonnenverkehr erlaubt - und da müssen sich mindestens auf jedem Fahrstreifen 3 Autos bewegen....

Guru

Darum war ja der Smiley und die Großbuchstaben fürs VORBEIFAHREN. :p

Ist natürlich ein Vergehen nach STVO irgendwas...

Eine Rechtsfahrordnung haben wir aber auch. Und in diesem Zusammenhang hat mir ein Verkehrsjurist einmal gesagt, dass das "Rechtsüberholen" meist recht leicht abgewehrt werden kann bei einer Anzeige, weil der aufgelockerte Kolonnenverkehr bald einmal auftritt.

Bei deinem Fall um 1:00 Nachts aber wohl kaum ... :D

The_Lord_of_Midnight 15.09.2007 19:32

Das frustrierende an solchen Regeln ist aber, daß man in diesem Moment wo jemand aus dem Vertrausensgrundsatz herausfällt, dieser Person eigentlich sofort den Führerschein entziehen müsste ?
Denn man darf dieser Person ja nicht mehr zutrauen, selbstverantwortlich im Straßenverkehr teilzunehmen.

Ich würde also diese Regel mit dem Vertrauensgrundsatz nur in schwerwiegenden Fällen für sinnvoll erachten.
Aber nicht wegen so einer Lappalie.
Bzw. würde ich das nicht so streng juristisch sehen und würde mich wundern, wenn ein Richter das gegebenenfalls tatsächlich so entscheiden würde.

TONI_B 15.09.2007 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Nein, ist ausdrücklich verboten.

Streng juristisch gesehen fällt der in der dritten Spur Fahrende sogar aus dem Vertrauensgrundsatz heraus, weil er sich eben aufgrund seines "augenfälligen Gehabens" als jemand identifiziert, der die bestehenden Rechtsnormen nicht einhält und daher gar nicht überholt werden darf.

Zitat: §3 StVO, Vertrauensgrundatz
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die
für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder,
Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich
Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus
deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig
sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser
Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen,
gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt,
insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch
Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser
Personen ausgeschlossen ist.


LG

Guru

Na, super, dann darfst du den ja nicht mal auf der vierten Spur überholen, sondern mußt in Bremsbereitschaft hinter ihm bleiben. :hammer: :lol:

Guru 15.09.2007 19:34

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight

Bzw. würde ich das nicht so streng juristisch sehen und würde mich wundern, wenn ein Richter das gegebenenfalls tatsächlich so entscheiden würde.

Im Falle eines Unfalles wird dann der Überholende wohl einen erklecklichen Anteil an der Schuld ausfassen...

Guru

TONI_B 15.09.2007 21:32

Ich glaub auch nicht, dass in so einem Fall wirklich der Vertrauensgrundsatz zur Anwendung käme! Mitschuld hätte man aber sicher eine beträchtliche.

The_Lord_of_Midnight 15.09.2007 22:31

Also ich kann mir nicht vorstellen, daß ich eine Mitschuld bekomme, wenn ich einen auf der 3. Spur fahrenden Fahrer in der 4. Spur fahrend überhole und der wechselt im falschen Moment einfach ohne zu blinken die Spur.
Natürlich jetzt davon ausgehend, daß es zu keiner Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kommt.
Denn dann könnte man es sich immer so drehen wie man grade will.
Oder man könnte es gleich so auslegen, daß in den meisten Fällen die Schuld einfach zu gleichen Teilen aufgeteilt wird und fertig.

TONI_B 16.09.2007 06:49

Wenn du ihn ordnungsgemäß in der 4. Spur überholst, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Problem - außer es ist ein streitsüchtiger Jurist. ;)

GURU und ich meinten aber den Fall, wenn du einen, der sich auf der dritten Spur bei leerer Autobahn befindet, auf der 1. Spur "rechts überholst". Denn dann haben sich beide NICHT an die STVO gehalten. Dann gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld!

The_Lord_of_Midnight 16.09.2007 07:10

Ja, das ist mir klar.

Ich verstehe jetzt übrigens nicht ganz, warum für offensichtlich Körperbehinderte der Vertrauensgrundsatz nicht gilt.
Ich meine, nur weil jemand sich zum Beispiel beim Gehen schwer tut, heisst das ja nicht daß er die Gefahren des Straßenverkehrs nicht erkennen kann.

Und was mich auch noch interessieren würde ist:
Was passiert eigentlich mit Leuten, bei denen man den Vertrauensgrundsatz nicht mehr anwenden darf ?
Die müssten doch sofort den Führerschein entzogen bekommen, wenn sie einen Unfall verursachen.

Sonst wären ja am Ende immer diejenigen die Dummen, die sich an die Verkehrsregeln halten.

Guru 16.09.2007 07:47

Bei Verwaltungsstrafverfahren wird mit großer Wahrscheinlichkeit keiner den §3 ins Treffen führen, bei Gerichtsverfahren (wenn es zB Schwerverletze gibt) aber sehr häufig.

Beispiel: Ein Betrunkener torkelt entlang der Straße und sein Gleichgewichtssinn beschließt unmittelbar vor deinem Fahrzeug eine 90 Grad Wendung nach links vor dein Auto zu machen. Du bremst zwar mit allem, was Du hast, erwischt den Betrunkenen aber trotzdem - schwerverletzt.
Es kommt zur Gerichtsverhandlung... Wenn Du jetzt argumentierst, der Verletzte sei erkennbar betrunken gewesen, bleibst schon über, weil im §3 aus seimem Gehabe geschlossen werden musste, dass er mit den Rechtsvorschriften nichts anzufangen wusste.

Genauso ist es mit dem 3. Spur Fahrer - wenn der nun mit oder ohne Blinken so fährt, dass es zu einem Unfall kommt, der vor Gericht kommt, dann kommt mit Sicherheit der Anwalt dieses Fahrers auf die Frage nach dem §3. Und sei es nur, um die Schuld seines Mandanten zu verringern.

Guru

The_Lord_of_Midnight 16.09.2007 08:50

Ja, ist klar.
Ich würde es aber in diesen Fällen der Anwendung des §3 dann als angemessen empfinden, wenn der betreffende Person sofort der Führerschein entzogen würde. Eventuell auf Lebenszeit, wenn man nicht ausschließen kann, daß es wieder zu derartigen Zuständen kommt.
Denn Leute, denen man nicht mehr vertrauen kann, am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen ist dann vom Gericht fahrlässig.

Man stelle sich das nur vor.
Jemand der sich vorschriftsmäßig verhält ist dann immer der Dumme, sollte er doch mal einen Fehler machen.
Und all diejenigen die absichtlich kleine entschuldbare Fehler einbauen, können immer einen Teil der Schuld auf andere abwälzen.

Ich sage nicht, daß diese Bestimmung sinnlos ist.
Denn jeder muss natürlich schauen, was er selbst zur Vermeidung von Unfällen beitragen kann.
Aber wenn derartige Bestimmungen dazu führen, daß jemand der sich an die Gesetze hält dann auch noch bestraft wird und daß diejenigen die Gesetze übertreten dafür noch belohnt werden, dann pervertiert sich das ganze.

TONI_B 16.09.2007 10:25

Ich glaub auch nicht, dass man sich so einfach auf den Vertrauensgrundsatz berufen kann, nur weil man sich nicht an die STVO hält. Da hätte ja wirklich immer jener, der sich an die STVO hält, eine Teilschuld.

Da bin ich bei dir LoM: wenn sich einer darauf beruft, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz gilt, dann sollte er auch gleich den FS abgeben müssen.

Und es ist wohl ein Rieseunterschied, ob sich ein offensichtlich Betrunkener (oder ein Kind!) auf der Straße bewegt oder ein anderer Autofahrer, der halt zu faul (oder zu präpotent) ist, den Fahrstreifen zu wechseln!

LouCypher 16.09.2007 14:25

das würde doch bedeuten dass wenn ich mit 150 auf der autobahn unterwegs bin der vertrauensgrundsatz nicht mehr gilt und alle platz machen müssten.


Ist es wirklich so das man rechts nur in einer kolonne vorbeifahren darf? Kann ich mir nicht vorstellen, weil das würde einer der mit 100 ganz links fährt die ganze autobahn blockieren. Vorbeifahren kann man doch immer, wenn 2 nebeneinander fahren und der linke bremst muss doch nicht der rechte auch bremsen.

TONI_B 16.09.2007 14:41

Wann hast du deinen FS gemacht? ;)

Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen?

"Rechts vorbeifahren" ist nur bei "lockerem Kolonnenverkehr erlaubt". Dass das nicht so leicht zu beweisen ist (für beide Seiten!) ist eine andere Sache...


Streng genommen gibt es "vorbeifahen" ja nur am "ruhenden" Verkehr. Der "lockere Kolonnenverkehr" beginnt in etwa bei drei Fahrzeugen (auf jeder Fahrspur!).

LouCypher 16.09.2007 15:11

1992 ;) Schon klar, nur eine kolonne sind wenn ich mich recht erinnere mind. 3 autos, die finden sich doch immer.

Das würde bedeuten wenn einer mit 100 links unterwegs ist, 2 weitere auflaufen kann der dritte rechts vorbeiziehen.

TONI_B 16.09.2007 16:04

Nein! Weil auf beiden Spuren mehrere Autos unterwegs sein müssen!

LouCypher 16.09.2007 17:11

je spur 3 autos in einer nicht genau definierten entfernung zueinander gilt als kolonne, somit kann man in der praxis fast immer rechts vorbeiziehen.

TONI_B 16.09.2007 18:31

Würd ich mich aber nicht unbedingt darauf verlassen...:cool:

Guru 16.09.2007 18:58

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
je spur 3 autos in einer nicht genau definierten entfernung zueinander gilt als kolonne, somit kann man in der praxis fast immer rechts vorbeiziehen.
Die Entfernung IST definiert: falls der Lenker des ersten oder zweiten Kfz eine Handlung setzt, die den Lenker des dritten Fahrzeuges zu einer Reaktion zwingt, erst dann kann von einer Kolonne gesprochen werden. Auf gut deutsch: wenn der erste bremst und der zweite muss auch bremsen, dann ist der Abstand so, dass von Kolonnenverkehr gesprochen werden kann.
Diese Kolonnen müssen nun auf allen Fahrstreifen vorhanden sein, dann dürfen die Kolonnen auch unterschiedliche Geschwindigkeiten haben.

Und von "vorbeiziehen" kann keine Rede sein...

LG
Guru

LouCypher 16.09.2007 19:06

= ca. 6 autos auf 100m autobahn, die gibts doch eh immer.

TONI_B 16.09.2007 21:25

Aber nicht wenn GURU um 1:00 auf der Süd Richtung Wien fährt...:p

Oli 17.09.2007 09:25

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Ja sicher, aber dann frage ich dich welche Toleranz du meinst ?

Nun, der Autoverkehr bzw. die Organisation desselben in den südlichen Ländern lässt sich, genauso wie vieles andere in anderen Bereichen dort, sehr schwer in Schrift festhalten. Natürlich gibt es dort auch Gesetze und Vorschriften, in der Praxis haben jedoch der Großteil der Menschen dort erkannt, dass es sich einfacher leben lässt, wenn man Theorie und Praxis auseinanderhält.

Das funktioniert aber nur mit Toleranz gegenüber dem anderen, also sozusagen im Kollektiv. Nur wenn alle mitmachen, bricht das System nicht auseinander. Stur auf sein Recht und auf Vorschriften zu bestehen ist hier tabu.

Notorische Linksfahrer auf Autobahnen z. B. (meist Touristen) werden natürlich emotional (hupend, etc.) zurechtgewiesen. Genauso kann es auch passieren (im südlichsten Italien), dass man angehupt wird, wenn man bei Rot stehen bleibt. Wozu auch, wenn weit und breit nix daherkommt. Bei uns musst ja evtl. damit rechnen, von einem Hilfssheriff angezeigt zu werden, wenn man sich solche Vergehen anlastet.

Interessant zu diesem Thema wäre jedoch eine Verkehrssicherheitsstatistik der EU (Unfälle, Tote, etc.). Vielleicht kann ja hier jemdand einen Link dazu auftreiben ....

lg Oliver

The_Lord_of_Midnight 17.09.2007 10:01

Ich glaube halt kaum das man was ändern kann.
Wer sich solche Zustände wünscht, musst entweder selbst in ein südliches Land ziehen.
Oder selbst bei sich anfangen mit der Toleranz.
Was aber niemals funktionieren wird, ist sich von anderen "den Anfang" zu wünschen.

Interessant ist auch der Kommentar:
"Notorische Linksfahrer auf Autobahnen z. B. (meist Touristen) werden natürlich emotional (hupend, etc.) zurechtgewiesen.".

Wenn das bei uns passiert, sind wir intolerant.
Wenn das in einem südlichen Land passiert, dann soll es plötzlich nicht mehr intolerant sein ?

Ich stelle mir da die Frage, ob derartige positive Einstellungen nicht einfach nur durch die naturgemäß gute Urlaubslaune und den wegfallenden Streß bewirkt werden ?
Aber nicht dadurch daß "die anderen" toleranter sind.
Vor allem wenn man die innere Einstellung hat, daß "alle anderen" toleranter als wir selbst sind, sollte man sich mal überprüfen, ob eine derartige Meinung wirklich realistisch ist.

LouCypher 17.09.2007 10:23

wie ich in spanien unterwegs war, musste ich genauso "kämpfen" wie hier, usa nicht anders, in boston hat mich ein taxi am gehsteig überholt. In mexiko verhungerst mit defensiver fahrweise an der ersten kreuzung. Auf den philipinen ist es einfach nur gefährlich, da fahren alle mit allem überall (lkw ohne führerhaus mit holzsessel drauf). imho gibts da überhaupt keinen unterschied nur das in anderen ländern mehr gehupt wird weils nicht verboten ist. Der mittelfinger ist aber überall daheim ;) .

Atomschwammerl 17.09.2007 10:53

naja am besten gefällt mir noch immer das system
der stärkere hat vorang

in südasiatischen staaten

da kommt kei bus zu spät weil er immer mit vollgas durchfahren
dafür musst als fußgänger immer um dein leben laufen :D


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