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rev.antun 17.10.2006 13:29

ok das ist der vertrag zwischen provider und TA, aber nicht zwischen kunde und provider ;)

Traveller23 17.10.2006 14:00

Ab zum Konsumentenschutz. :)

maxb 17.10.2006 14:47

Da ich kein Inode Kunde bin, kenne ich die Gepflogenheiten nicht, aber im KschG findet sich vielleicht eine Lösung

Code:

§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche
Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht
verbindlich, nach denen
  ....
  2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder
    Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher
    wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung
    seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer
    ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;
...


Laut AK heißt das, wenn man nicht rechtzeitig vor dem Ende der Frist, wo noch gekündigt werden kann, schriftlich informiert wird, ist diese automatische Vertragsverlängerung ungültig.

Jetzt weiß ich nicht, ob man von Inode einmal im Jahr ein e-mail oder ein Schreiben erhält, wo auf die automatische Verlängerung hingewiesen wird. Wenn nicht, dann sehe ich in dieser Vertragsklausel kein unlösbares Problem... ;)

pc.net 17.10.2006 16:11

es erfolgt keine information über die automatische vertragsverlängerung seitens inode - zumindest ich habe bisher noch nie eine bekommen und ich bin schon weit über die MVD drüber ...

chrisne 17.10.2006 16:14

ja habe auch noch nie was bekommen

Fragender 17.10.2006 16:28

bin auch schon mehrere Jahre dabei und hatte auch noch keine Benachrichtigung.

Wobei ich noch auf etwas hinweisen möchte. Der Threat ersteller schrieb:

"Außerdem läuft der Vertrag ja auch schon länger als 1 Jahr, nur hab ich den "Fehler" gemacht und anfang dieses Jahres von Business auf Privat gewechselt, was auch schon mühsam war. Übrigens: dafür musste ich natürlich auch zahlen!"

Gilt das nicht wieder als neuer Vertrag und man beginnt mit der 1-Jahres-Bindung von neuem??

Wie gesagt, da kenn ich mich zu wenig aus.

roro 17.10.2006 16:54

Es gibt bei Inode keine automatische Vertragsverlängerung daher ist eine Benachrichtigung nicht notwendig.

Es sind Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monate, gemäß §15 KSchG


Zitat:

# Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

pc.net 18.10.2006 08:41

allerdings liegt nach der MVD das problem darin, dass nur zu ablauf eines halben jahres mit einer kündigungsfrist von 2 monaten aufgelöst werden kann ...

dh. MVD bis 20.5.2006 -> nächster möglicher kündigungs termin 20.11.2006 -> wenn ich heute von meinem vermieter pers 30.11.2006 gekündigt werde, muss ich den internetzugang bis 20.5.2007 weiterbezahlen, obwohl ich ihn an dem standort gar nicht nutzen kann!

wenn inode nach ablauf der MVD eine generelle kündigungsmöglichkeit mit einer frist von 2 monaten vorsehen würde, dann wäre es vertretbar - aber im extremfall wegen einem tag verspäteter kündigung 4 monate zusätzlich zahlen zu müssen ist nicht gerade kundenfreundlich ...

roro 18.10.2006 09:51

Das es nicht kundenfreundlich ist, ist klar, aber jede Firma versucht eigentlich innerhalb der gesetzlichen Regelungen den maximalen Profit zu erziehlen. Es entspricht aber dem KSchG daher wird eine Anfechtung wenig nützen.

pc.net 18.10.2006 10:06

dass die regelung exakt dem KSchG entspricht hatte ich schon oben angemerkt ;) ...

ein vertrag auf unbestimmte zeit hat für mich aber dann auch keine quasi-bindung sondern ist generell mit ablauf der vereinbarten kündigungsfrist beendbar ...

in diesem zusammenhang ist die TA verdammt kundenfreundlich ...

maxb 18.10.2006 11:18

Solch eine Regelung gibt es nichtmal bei Mobilfunkbetreibern :D


Sogar der Wechsel von Stromlieferanten dauert nur zwei Monate. Müsste man das KschG diesbezüglich mal ändern oder einfach einen anderen Betreiber auswählen.

Vielleicht sollte man auch einfach nach Vertragsabschluss gleich vorsorglich kündigen und gegebenenfalls die Kündigung rechtzeitig widerrufen :rolleyes:

mike 18.10.2006 17:09

Danke, nun habt ihr mein "Problem" verstanden ;)

Es ging mir nie um das 1 Jahr nach erstmaligem Vertragsabschluß. Klar, da is die Leitung herzustellen, Kunde anzulegen usw. Die Kosten müssen auf ein Jahr hochgerechnet werden. Dagegen sagt ja niemand was.

Aber danach ... !!!!!!!

Nur als Beispiel: Selbst meine alte Hausverwaltung besteht nicht auf die Vertragsmäßig einwandfrei geregelte Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach einem Monat ist die Sache gelaufen. So sollte es sein, zumal es bei einem Internetprovider und Privat-Tarifen um ganz andere, im Vergleich ja minimale Beträge geht.

Traveller23 18.10.2006 17:41

Wäre doch mal eine nette G´schicht fürs WCM - Verhalten der Provider bei Kündigung.

Hast schon mal mit AK oder Konsumentenschutz geredet?

m@rio 19.10.2006 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Traveller23
Wäre doch mal eine nette G´schicht fürs WCM - Verhalten der Provider bei Kündigung.
Find ich auch!
Ein Vergleich der Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufdauern der österr. Provider wäre sicher interessant. Dazu Stellungsnahmen von den betroffenen Providern und eine kurze Erläuterungen der rechtlichen Situation (KSschG etc.).

Würd ich kaufen! :D

roro 19.10.2006 12:24

Kurze Auflistung für Endkunden (bei Firmen sieht es etwas anders aus)

inode:

MVD 12 Monate, danach alle 6 Monate, mit jeweils 2 Monaten Kündigungfrist.


TA:
MVD 12 Monate (nicht bei allen Produkten)
danach jedes Monat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat

tele2uta:
MVD 12 Monate (nicht bei allen Produkten)
danach jedes Monat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat

etel (eunet, ycn):
MVD 18 Monate, danach Vertragsverlängerung um 12 Monate (inkl. Benachrichtigung) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat

sil:
MVD 12 Monate, danach jedes Monat mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten


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