WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Konsumentenschutz? net wirklich (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=185634)

Wembley 06.03.2006 10:08

Zitat:

Original geschrieben von s2890k7
ja ich hab schon letzte woche ein mail geschrieben von wegen kündigung des abos und vorhin hab ich noch ein mail geschrieben dass ich diesen mist kündige. und ich hab noch keine antwort bekommen. Kann ich jetzt einfach so das Geld zurückfordern bei der Bank? Glaubst kommt da noch was auf mich zu???
Wenn du schon bezahlt hast, dann wird es verdammt schwer, diesen Betrag zurückzubekommen.

Ob noch was auf dich zukommt? Vergiss nicht, dass laut Betreiber der Vertrag über 24 Monate läuft und du erstmal für 12 Monate bezahlt hast.

Gruß
Wembley

s2890k7 06.03.2006 13:07

na was ist jetzt das gscheiteste was ich machen soll? naja warum wird das schwer sein dass geld zu bekommen? ich geh einfach zur bank und lass es zurückbuchen das geht ja innerhalb einer bestimmten frist so viel ich weiß

J@ck 06.03.2006 13:38

Einen Einziehungsauftrag kannst sofort zurück holen, eine Überweisung glaub ich aber nicht dass es so einfach wird.

Erkundige dich beim Konsumentenschutz.

Schreib in jedem Fall den eingeschriebenen Brief und geh anschließend sofort zur Bank!

s2890k7 06.03.2006 14:47

hab schon mit der bank telefoniert, überweisung kann man nicht rückbuchen lassen, super, hab ich toll gemacht. könnt mir selbst in den arsch beißen und diesen idioten von brüdern einen brief schreiben bringt sich glaub ich auch nix, wenn ihr mal sodie ganzen foren durchgehts, werdet ihr sehen es sind 100te von leuten davon betroffen und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie jeden einzelen brief durchgehen werden die betrüger. also ich bin selbst schuld und hab aus angst überwiesen von mir sehen sie keinen cent mehr auch wenn der nächste betrag nächstes jahr fällig sein wird, hoff das bis dorthin die betrüger aufgehen.

Wembley 06.03.2006 19:02

Ein Artikel zum Thema:

http://salzburg.orf.at/stories/93221

Da geht es zwar um "gratis-SMS", aber der Fall ist bei den xxx-heute.com-Seiten der Brüder S. aus Büttelborn sehr ähnlich gelagert.

Dazu noch ein Bericht einer deutschen Zeitung:

Teure "Gratis-SMS": Neue Abo-Falle lockt gezielt Jugendliche

http://www.merkur-online.de/nachrich...79,639688.html

Gruß
Wembley

Wembley 11.03.2006 09:49

Der Internet-Ombudsmann warnt erneut vor "Gratis"-Angeboten und -Gewinnspielen

Zitat:

In der ersten Märzwoche sind 408 Beschwerden und 1297 Mails mit Anfragen zum Thema "Simsen und anderen "Gratis"-Angebietern" bei uns eingegangen.
Wir bitten um Verständnis, dass sich der Beginn der Bearbeitung dieser Fälle etwas
verzögern wird.

Ein weiterer Artikel:

http://www.akbgld.at/www-937-IP-27037.html

Zitat:

Nicht alles, was im Internet „gratis“ angeboten wird, ist tatsächlich auch kostenlos!

Diese Erfahrung mussten in den letzten Wochen zahlreiche – meist junge – burgenländische Internetuser machen. Das Angebot auf der website simsen.de schien auf den ersten Blick aber auch zu verlockend: „100 sms gratis!“

„Dieses Angebot hat sich offenbar blitzschnell unter jungen Leuten herumgesprochen. Ganze Schulklassen dürften sich angemeldet und auf Gratis-sms gehofft haben“, ist man in der Arbeiterkammer Eisenstadt überzeugt.

Gruß Wembley

Alleinikov 12.03.2006 18:41

Ich habe das gleiche Problem und bitte um Hilfe!!!
Habe vor einer Woche folgende Mail inc. Rechnung erhalten!

Betreff: Ihre Rechnung für www.gedichte-heute.com
Von: Customer Support <kunden@gedichte-heute.com>
An: XXX
Datum: 02.03.06 23:24:41

**KEINE REALDATEN*** EDIT BY COMPUTER
e-mail: kunden@gedichte-heute.com

(Mo-Fr: 10.00-17.00 Uhr)

* aus dem deutschen Festnetz

Umsatzsteuerid: xxxxxx

Anschrift: XXX (ist die exakt richtige Anschrift mit richtiger Straße, Plz, etc.)

Bei Zahlung bitte immer angeben

Kunden-Nr. Rechnungs-Nr.
ged-63200 R167716


Rechnung vom 02.03.2006


Sehr geehrter Herr XXX,

wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:

Leistung :
Jahreszugang für www.gedichte-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus

Nettopreis 72,41 EUR
MwSt. 16% 11,59 EUR
Gesamtpreis 84,00 EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Bankverbindung
xxxXxx

Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

(Die Rechnung sieht recht ordentlich aus mit Logo etc., nichts schnell dahingepfuschtes. Es steht genau das selbe wie in der Mail drin)


Mit freundlichen Grüßen

XXXX


Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht ein Widerruf
innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.gedichte-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.gedichte-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse XXX einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse durch Anklicken
eines Hyperlinks in dieser Email bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wird die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 84.156.211.217. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: XXX (richtiges Geburtsdatum). Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.


Ich bin mir sicher noch nie auf der Seite www.gedichte-heute.com gewesen zu sein. Erst recht habe ich sicher nicht meine richtigen Kontaktdaten für so ein poppliges Gewinnspiel angegeben, ausserdem habe ich in den letzten Wochen bei keiner Mail auf einen Bestätigungslink geklickt.
Wie kann ich so eine Mail bekommen?
Wie kommen die an meine exakten Daten?
Was soll ich nun tun? Das Geld bezahlen oder abwarten?

Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!

Bye
Alleinikov

Wembley 12.03.2006 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Alleinikov
Ich bin mir sicher noch nie auf der Seite www.gedichte-heute.com gewesen zu sein. Erst recht habe ich sicher nicht meine richtigen Kontaktdaten für so ein poppliges Gewinnspiel angegeben, ausserdem habe ich in den letzten Wochen bei keiner Mail auf einen Bestätigungslink geklickt.
Wie kann ich so eine Mail bekommen?
Wie kommen die an meine exakten Daten?
Was soll ich nun tun? Das Geld bezahlen oder abwarten?

Wenn du dir absolut sicher bist, dich nicht auf dieser Gedichte-Seite angemeldet zu haben, brauchst du auch nichts zu bezahlen. Weil einfach kein Vertrag zwischen dir und dem Betreiber zustande gekommen sein kann. Aus. Fertig. Sonst könnte ich dir auch einfach so eine Rechnung über einen Mitgliedsbeitrag für meinen Verein der degenerierten Gartenzwerge schicken. Von den Formulierungen, die ja für eine 1. Rechnung relativ ungewöhnlich sind, brauchst du dich nicht einschüchtern zu lassen.
Missbrauch ist bei solchen Dingen natürlich immer möglich.

Gruß
Wembley

jayjay 12.03.2006 21:06

ich würd zur polizei gehn und den betrugsversuch anzeigen. zivilrechtlich wurde eh schon geschrieben, dass offensichtlich nie ein vertrag entstanden ist.

Wembley 12.03.2006 21:57

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
ich würd zur polizei gehn und den betrugsversuch anzeigen.
Du wirst vielleicht lachen, aber es gibt Abo-Anbieter (von den Brüdern S., um die es hier geht, ist es mir nicht bekannt, aber von anderen), die genau das vorschlagen. Nämlich der User soll in so einem Fall "Anzeige gegen Unbekannt" erstatten.

Gruß
Wembley

bhoernchen 13.03.2006 17:27

:mad:
JA NICHT BEZAHLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wembley 13.03.2006 18:28

Zwei neue hochinteressante Links, die genau die xxx-heute.com-Seiten der Brüder S. aus Büttelborn zum Thema haben:

http://www.arbeiterkammer.at/www-192...118-IPS-1.html (insgesamt zwei Seiten)

Interessant der Abschnitt über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht.

Der ORF schrieb auch einen sehr ähnlichen Artikel darüber:

http://help.orf.at/?story=4361

Gruß
Wembley

Wembley 14.03.2006 20:59

Auch die "Europäische Verbraucherzentrale" äußert sich über die Seiten der Brüder S.

http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE

Gruß
Wembley

Wembley 19.03.2006 14:25

Ein weiterer Artikel von help.orf.at über die Brüder S. Da geht es darum, mit welchen Methoden die versuchen, ihre Kunden zum Zahlen zu motivieren und was Juristen dazu meinen:

Der Titel der Story: Internet-Nepp samt Klagsdrohung gegen Kind

http://help.orf.at/?story=4399

Gruß
Wembley

juergentraum 27.03.2006 15:37

also mich haben die auch erwischt..
jedoch hab ich leider (für die) nie einen gesamten Auszug der AGBs per Mail zugeschickt bekommen. Dadurch erhöht sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate nach dem ÖSTERREISCHICHEM Konsumentschutzgesetz (nach der Seite vom österr. Europakonsument). Hier die Gesetzestexte um das Probeabo trotzdem zu kündigen:

Zitat von der Internetseite des Europakonsumenten:

Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet.

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.

Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden).

Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass – nach dem derzeitigen Stand der Dinge - die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nach nicht korrekt über die Möglichkeit eines Widerrufes informiert.

Unser Rat

Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.

Hiermit erkläre ich nach § 5e KSchG den Rücktritt vom Vertrag (KdNr:.....) , da ich niemals ausreichend über mein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Ich ersuche Sie um Bestätigung des Rücktritts um und Ausforderung aller offenen Forderungen.

Die Anschrift der Firma lautet:

A&M Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
D-64572 Büttelborn


Also ich habs grad verschickt, viel Spass beim schreiben :hammer:
Jürgen

Wembley 31.03.2006 07:00

Die Brüder S. aus Büttelborn/Groß-Gerau kriegen in Deutschland gewaltig Druck:

Schmidtleins im Pech: Verbraucherverband mahnt 16 Abo-Seiten ab

Der Artikel hier:

http://www.dialerschutz.de/aktuelles...=output&id=348

Die Seiten haben sich diese Stunden zum Teil auch geändert.

P.S.: Auch ein Südsteirer hängt da voll mit drinnen. Das schon seit längerem.

Man schaue sich bitte die Whois-Daten von hausaufgaben.de an.

Den Namen dieses netten Herrens findet man des öfteren hier:

www.dialerdomains.tk

Ein Bonmot ist diese Seite des Herrn W.T. aus der Südsteiermark.

www.schwarzenegger.de


Gruß
Wembley

Wembley 01.04.2006 16:19

Ein neuer Artikel über die Brüder S.

http://help.orf.at/?story=4466

Die AK gibt folgenden Tipp ab:

Zitat:

Tipp der AK
Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht, wenn Sie sich auf einer dieser Webseiten angemeldet haben oder bereits zur Zahlung aufgefordert worden sind.

Sie sollten das schriftlich und eingeschrieben tun. Fehlt es an einer gesonderten Information oder ist die Belehrung unzureichend, verlängert sich das Rücktrittsrecht.
Hier ein Musterschreiben der Arbeiterkammer bezogen auf das Rücktrittsrecht, das sich, wenn die Belehrung unzureichnend erfolgt ist, auf die Frist von drei Monaten ausdehnt:

http://www.arbeiterkammer.at/picture..._Belehrung.pdf

Gruß
Wembley

fabian01 03.04.2006 19:55

Hi Leute, nun mein Beitrag:
Ich habe dasselbe Problem mit: www.vornamen-heute.com
Meine Mutter wollte wissen, was ihr Name bedeutet, also registriere ich mich da. Und gestern krieg' ich ne rechnung zugeschickt, GENAU 84,00 Euro WIE BEI EUCH!

Oli 04.04.2006 08:55

Ist der gleiche Betreiber mit der gleichen Masche.

Lies Dir das Durch http://help.orf.at/?story=4470 ,

keinesfalls bezahlen!

Ciao Oliver

Chica 21.04.2006 20:38

Habe heute trotz eingeschriebenem Rücktrittsbrief vor einem Monat nun ein Schreiben vom Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück bekommen. Mittlerweile soll ich 123EUR bezahlen...hab dort angerufen und erfahren, dass mein Kündigungsschreiben nicht dem Deutschen Recht entspricht und wenn ich nicht bezahle eine Klage gegen mich geführt wird. Wie ernst soll ich das nehmen??? Hat jemand Erfahrung??

Wembley 21.04.2006 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Chica
hab dort angerufen und erfahren, dass mein Kündigungsschreiben nicht dem Deutschen Recht entspricht und Wie ernst soll ich das nehmen??? Hat jemand Erfahrung??
Die Europäische Verbraucherzentrale ist da anderer Meinung:
http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE
Zitat:

Original geschrieben von Europakonsument
Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet.
Ob der Terminus "Kündigungsschreiben" zutrifft, ist eine andere Frage.
Zitat:

Original geschrieben von Chica
wenn ich nicht bezahle eine Klage gegen mich geführt wird.
Zuerst gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid und wenn du diesem widersprichst, dann käme es vor Gericht.
BTW: Noch ist nichts bekannt, dass die soweit gegangen wären.

Gruß
Wembley

Oli 22.04.2006 18:43

Auf keinen Fall zahlen. Wie hast das Schreiben erhalten, per Mail?

Dann ignoriere es. Per Briefpost, ignoriere es. Per Eingeschriebener Briefpost - dumm dass Du das abgeholt hast, würde mich in diesem Fall mit dem Konsumentenschutz in Verbindung setzen.

Ciao Oliver

J@ck 24.04.2006 12:26

ACK!

Wembley 05.05.2006 20:55

Schulbuch lotst Kinder in Abo-Falle – Verlag und Ministerium reagieren
Ein österreichisches Schulbuch hat einen Link zu einem "Angebot" im Text drinnen, das schon seit über zwei Jahren in den Händen der Brüder S. ist: rauchen.de.
Derzeit leitet rauchen.de zu rauchen-heute.com, einer der Abo-Seiten der Brüder S.

Näheres dazu hier: http://www.dialerschutz.de/aktuelles...=output&id=356

Gruß
Wembley

pfruehauf 10.07.2006 18:06

Bitte diese ganzen wilden Drohnungen nicht ernst nehmen. Haben uns kürzlich mit dieser Thematik auseinandergesetzt (http://www.oberoesterreich.com/subkat/sk201603.html), und das Ergebnis war eigentlich klar: Es gab noch NIE einen Prozess, und wird auch nie einen geben. Warum?

1. Würde ein Verfahren die Machenschaften ans Licht zerren und verstärkter medialer Aufmerksamkeit aussetzen. Diese Abzocker leben aber davon, dass ihnen Ahnungslose aus Angst die absurden Summen überweisen.

2. Ein 'Betrugsvorwurf' ist nicht haltbar, da Betrug den Vorsatz der Bereicherung voraussetzt, der bei Inanspruchnahme eines 'Gratis'-Angebotes nicht gegeben sein kann.

3. Minderjährige sind sowieso aus dem Schneider, egal ob die Brüder drohen, das Kind zu verklagen (tun sie nämlich). Völlig egal, ob sie ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben oder nicht - hier ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Eine Betrugsabsicht ist wiederum lächerlich.

Im Übrigen wurden dieses xxx-heute.com Seiten jetzt umgestaltet und sind fast schon seriös. Abgesehen davon natürlich, dass hinter der Einstiegsseite absolut nichts zu finden ist, das man nicht mit Google finden kann. zB hat p2p-heute.com so tolle Dinge wie eine Uralt-Version von eMule etc.

Hoffe, das hat ein bisschen weiter geholfen. Also, auch bei noch so wüsten Forderungen NICHT bezahlen. Es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis es diesen Herren inklusive ihres feinen 'Anwalts' Olaf Tank an den Kragen geht.

Paul Fruehauf, Redaktion OÖ Rundschau/OÖCOM

bhoernchen 11.07.2006 19:45

aber der schmidtlein treibt immer noch sein unwesen.schaut einfach nur anders aus die seite...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag