Rundumadumleuchtn |
02.03.2006 18:26 |
Zitat:
Original geschrieben von cenus
Naja der Schuß könnte auch nach hinten los gehen. Irreführung der Behörden.
Außerdem finde ich das eigentlich nicht lustig, dass wegen sowas die Polizei angerufen wird, nur weil man sein Empfangsgerät nicht angemeldet hat und nun versucht mittels Polizei den GIS-Menschen los zu werden. Der Steuerzahler darf für die Kosten dieses sinnlosen Einsatzes aufkommen. Solche Ratschläge finde ich absolut nicht ok.
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das unterschreib ich, denn es ist eine prinzipielle frage ob es eine gesetzliche vorschreibung ist oder nicht. da geht es nicht um die frage ob es die gebühr wert ist oder nicht (darüber ließe sich diskutieren) sondern um gesetzlich gedeckte rundfunkentgelte.
im übrigen hat die FÜ immer blankohausdurchsungsbefehle mit sich die scharf angewendet werden können,sodass ein hinzugezogener exekutivbeamter den vollzug vornehmen kann.
kleine bemerkung von mir: wie würden die antworten mancher forumianer aussehen wenn es um die lizenz eines MS opsys (link oder nichtlink ist hier die frage) gehen würde?
ist doch eine frage der ehre, oder?
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