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Zitat:
neuer selbständiger: wenn du bestimmte versicherungsgrenzen überschreitest, dann mußt dich auch bei der SVAgW anmelden ... das finanzamt meldet dich natürlich nachträglich auch an die SVAgW - also denen kommst nicht aus ;) ... freier dienstnehmer: hier ist die gebietskrankenkasse zuständig ... meldepflichtig ist der dienstgeber ... |
das ich steuern zahlen muss ist mir eh klar aber ich meinte ob ich mir die anmeldung vereinfachen oder sparen kann damit
irgendeinen vorteil muss das ja haben danke |
das einzige ist, dass du keinen gewerbeschein benötigst ...
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ist ja auch ein vorteil
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