![]() |
Zitat:
Solange Du von einer Kopie (also ein 1:1 bitgleiches digitales File) sprichst, würde Guru Deine Meinung teilen. Eine Privatkopie von einem gekauften Musikträger, um diesen auf einem CD-Player in seinem Auto abzuspielen muss aber jedem Eigentümer zugestanden werden - insofern findet Guru die Verwendung von Kopierschutz für Musikträger bedenklich. Da aber die meisten Kopierschutzverfahren zumeist auf so manchem Betriebssystem oder so manchem CD/DVD-Gerät gar nicht wirken, kann auch nicht von einer Umgehung eines Kopierschutzes gesprochen werden - und daher sind die Bedingungen des Urheberrechtsgesetzes einzuhalten, die sehr wohl die private, nicht gewerbsmäßige Kopie erlauben. Als Conclusio: ein mp3-File ist eben KEINE Kopie, daher kann ein Download dieses Files mit dem Urheberrechtsgesetz gar nichts zu tun haben. Guru |
Hm...wenn ein Türschloß nicht das neuerste ist und leicht entsperrt werden kann, ist das dann kein Einbruch, nur wenn es sich um eine Stahltüre handelt?
Wenn die User zu faul sind ordentliche Replikationen zu machen, sind sie selber schuld, aber Kopie bleibt Kopie. my2cent Sloter |
Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht wäre... ;)
|
Zitat:
Hab zuerst auch gedacht, aber der upload ist dann doch auch in A verboten. Damit kannst eigendlich nur noch mp3 von den den Authoren selber downloaden oder halt Raubkopien aus einer BannenRepublik, aber die müssens ihre Probs selber lösen. Glaub damit wäres erledigt oder hab ich was falsch verstanden? |
Zitat:
Guru |
Zitat:
Guru |
Zitat:
1.) Ein in vernünftiger Qualität codiertes MP3 ist für die Ohren von Otto-Normal-User nicht vom Original zu unterscheiden. Wäre der Qualitätsunterschied tatsächlich hörbar, wären Tauschbörsenuser längst auf ein verlustfreies, unkomprimiertes Format umgestiegen. In Zeiten wo ganze Spielfilme durchs Netz gejagt werden, ist es doch recht egal ob ein Song 2 MB oder 15 MB groß ist. 2.) Die MP3s in Tauschbörsen sind in aller Regel von Original-CDs gerippt und daher sehr wohl Kopien, die über's Netz verteilt werden. Der Vergleich mit Radiomitschnitten ist also nicht zutreffend. Zumal im Radio der Moderator gerne am Anfang und Ende in den Song plappert, was erst mühsam rausgeschnitten werden müsste. Einen Song mit geschnittenem Anfang und Ende würde jeder Tauschbörsenuser löschen und nach einem besseren Exemplar suchen. |
also wenn man ein MP3 mit 128kbs net vom Original unterscheiden kann,ist man taub.
od. hat noch nie originale Musik gehört,geschweige denn LP's |
zu punkt 2.
ich kann aber sehr wohl internetradio aufnehmen,da sind meistens die lieder ohne moderator,die darf ich aber schon ins netz stellen,oder? ich finde diese diskussion sowieso zwecklos,denn mit einführung einer Komprimierung ist sowieso nichts mehr original. sogar Filme sind ja über Sat komprimiert,daher nicht mehr original. |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
ad 2) Woher die Uploads stammen, ist in AT juristisch nicht relevant. Guru |
Zitat:
http://www.wcm.at/forum/images/icons/icon14.gif btw: freunde der video-überwachung ev. netter artikel, but besserer title @me ;) |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:27 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag