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aber eine überprüfung ob der versicherungsschutz aufrecht ist kannst vor antritt der fahrt ned wirklich überprüfen. aus gründen die satan_666 gepostet hat. vor allem wenn die fahrt abends/nachts/wochenende ist könntest ned mal theoretisch die versicherung ausfragen. und eine ekis abfrage wird ja als privater ned drinn sein :D ich würd versuchen auf dieses argument rauszukommen, dass es nicht prüfbar ist als fahrer. wenn taferln vorhanden und der halter nichts sinngemäßes sagt. |
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ja, das ist ein berechtigter einwand. ich frage selbstverständlich auch immer jedesmal nach der versicherung, bevor ich in ein fremdes auto einsteige. wenn das keine vollkasko hat, würde ich sowieso nur im äußersten notfall damit fahren. man muss sich ja VOR der fahrt im klaren sein, was das für konsequenzen haben kann, denn es kann natürlich immer was passieren.
natürlich ist man vor einem lügenden besitzer niemals gefeit, oder vor dingen, die man übersehen hat. aber eine nachfrage würde ich auf jeden fall machen, bevor ich einsteige uns losfahre. |
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Und immer verpass ich die nächste Kurve ZUM ÖAMTC :D
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Ääääh das KFZ wird beim Übergabeort abgemeldet deshalb egal, oder?
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bei seiner fahrweise ist das fehlende kennzeichen das geringste übel :D
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wegen fehlender kennzeichen wirst in wien erschossen :rolleyes: |
dann braucht da kawa wenigstens ned so lang leiden :lol:
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Re: Frechheit der Polizei !!!!
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er kann froh sein das er keinen unfall hatte. sorry,aber leider kein mitleid. |
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Re: Re: Frechheit der Polizei !!!!
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Ich gehöre halt auch eher zur besitzenden Klasse, aber viele meiner FreundInnen nicht. Seit Jahrzehnten hab ich immer wieder eins meiner Kisterln hergeborgt, natürlich immer versichert.
Nur die Leutz, die sich keins leisten können (oder wollen) und sich daher gelegentlich eins ausborgen müssen, haben in ihrem Lebenskonzept meist mehr Risikobereitschaft eingebaut. Ich würde das so interpretieren: hast Du wenig zu verlieren, passt Du einfach nicht so genau auf. Wer peinlich auf Gesetzestreue und persönliche Sicherheit achtet, gehört meiner Erfahrung nach eben eher zur besitzenden Klasse, was ich humorvoll auszudrücken versuchte... |
@Klingsor
dir ist aber schon klar, daß du dich mit dem regelmäßigen (unentgeltlichen) verleihen deiner autos selbst auch in teufels küche bringen kannst ? |
Klar,
aber das ist die Zwangslage des Besitzenden, der einem bittenden weniger habenden Freund schwerer die Verantwortung gegenüber der Sicherung des Eigenen argumentieren kann :( |
Aha und inwiefern? Klar derjenige könnte mein Auto beschädigen (wie stark auch immer), allerdings so gefährlich sehe ich das herborgen von Autos auch wieder nicht.
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²Klingsor: in diesem speziellen fall hat das auto auch noch den besitzer gewechselt ;) der neue eigentümer ist derjenige der jetzt die strafe bekomen hat, aber zu dem zzitpunkt wo er aufgehalten wurde war er es noch nicht ...
und er war auch vor diesem KFZ ein "besitzender" :D |
@rev
War schon in bezug auf die Entwicklung der Standpunkte gemeint und nicht mehr exakt ad topic. Aber das passiert einem topic halt öfter im OT ... |
;) passt schon
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Letzte Stand der Dinge.:mad:
Habe auf rat meines Rechtsschutzes ( Einspruch erheben die Chancen stehen gut)bei der Polizei noch einmal vorgesprochen. 1. Als die Dame erfuhr das ich der Vater bin, sagte sie: Mit ihnen rede ich über diesen Fall nicht , da ihr Sohn volljährig ist. Wenn er Einspruch erhebt muß er selber kommen, kostet dann 10% mehr. Auf meine Frage wie es dann weitergeht, kam die Antwort: Wenn er dann hier ist bespreche ich das ganze noch einmal mit ihm. ( Hat natürlich viel sinn, wenn man den Einspruch bei der selben Person ausdiskutiert wie beim ersten Gespräch) Da ich keine weiteren Auskünfte bekam wechselte ich das Thema. Ich Fragte was ich eigentlich als Vekehrsteilnehmer mithaben muß, damit ich beweisen kann das meine Versicherung bezahlt ist? Darauf ihre Antwort:" Eigentlich nichts". Mein Komentar: Warum muß dann mein Sohn 200€ bezahlen? Sie: Da hat er Pech gehabt, so steht es im Gesetz und jetzt rede ich mit ihnen über diese Sache nicht mehr. :mad2: :mad2: :mad2: Werden mal sehen wie das weitergeht. |
:lol:
geile antworten die frau. ist das zufällig auf der police in WN? ;) halt uns weiter auf dem laufenden, aber mit rechtschutz klappt das schon. |
Ist auf der Polizei in WN.
Das mit dem Rechtschutz ist so eine Sache. Ich bin Rechtsschutzversichert und alles was mit MEINEM Auto zu tun hat. Der Tip war eigentlich per Telefon gratis. Wenn er mit meinem Auto Probleme hätte, dann währe er Rechtschutzversichert. War aber leider ein anderes Auto. |
typisch.
naja, hier gehts ja um einen lenker-rechtschutz. der hat nix mit dem fahrzeug zu tun. sofern dein rechtschutz einen lenker-rechtschutz enthält und du ihn nicht nur für dich sondern auch für deine familie hast und dein sohn <25 is und bei dir wohnt, dann gilt der sehr wohl auch für ihn. wenn das ned zutrifft is natürlich etwas blöd, aber bei der sachlage würd ichs trotzdem beinspruchen... |
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Da zeigt sich mal wieder dass die "Lady" da keine Ahnung von der Materie hat.
An Deiner Stelle hätte ich nach ihrem Vorgesetzten verlangt um mit diesem das Problem zu besprechen, da sie ja eindeutig ihre Inkompetenz herausgestrichen hat. |
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vor allem ohne gscheite begründung, und dann - pech gehabt na wirklich so ned :ms: |
bei 200€ gibts sowieso eine anzeige, die würd ich dann ganz normal Einspruch erheben - damit ist die Inkompetenz in Person sowieso nicht mehr zuständig. Ich würde aber insofern vorsichtig sein mit beschwerden - es ist dann schon passiert, dass man rätselhafterweise in der woche ungefähr 7x aufgehalten wird und alkotest, fahrzeugkontrolle usw. hat. Die bullen sind da (nicht nur da) oft wie kleine kinder.:eek:
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steig mal einem bei dir im bezirk ein bisserl auf die zehen - du wirst dich wundern, welchen bekanntheitsgrad man erreichen kann.:motz:
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das möcht ich sehen dass die kibara des zsambringen. und in WN gibts ned mal so viele verkehrskontrollen in einem jahr :lol: |
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