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Bengel 01.12.2004 10:22

Ups, gut daß ich sitze!

Da stimmt mir HJ Hartmann unverhofft zu..... an wem soll ich mich dann reiben? ;)

Na mal im Ernst, vielleicht schaffen wir es, künftig wieder sachlich miteinander umzugehen und Altlasten im Jahr 2004 zurückzulassen. Woll'n mer mal?

HJOrtmann 01.12.2004 10:25

Alfred:

(HJ)Ortmann - nicht (Hans)Hartmann

soviel Zeit muss sein ;)

Bengel 01.12.2004 10:26

Horst, Du hast nicht alles gelesen, ich sagte "ohne die Umstände zu kennen"!

Wenn jemand seine Frau ständig verprügelt, ist dies doch ein völlig anderer Sachverhalt, und wollen wir nun nicht komplett abschweifen und Dinge konstruieren, nur um Recht zu behalten, okay?

Fakt ist, daß ich hier noch nicht lesen konnte, daß die angebotene CD NACHWEISBAR illegal angeboten wurde, also der Anbieter keine Rechte in welcher Form auch immer hält. Oder weißt Du mehr als ich?

PS: Denunzieren heißt nicht einen illegalen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen, sondern jemanden bewußt - und eventuell zu unrecht! - schlecht machen um ihm zu schaden!! Daran ist schon einiges schlecht, denke ich!

Bengel 01.12.2004 10:27

naja, wer zu schnell liest liest zu wenig :)

was soll's, schließlich ist Dezember (frag nicht nach dem Zusammenhang - es gibt keinen) :D

Matthias Lieberecht 01.12.2004 10:31

Hallo zusammen,

hmmm, schade eigentlich. Vermutlich stehe ich hier mit meiner Meinung alleine da, aber ich finde es nett, sogar ein Kompliment, wenn meine Arbeit weit verbreitet wird. Ob dafür Geld verlangt wird, ist mir vollkommen egal, da ich es aus unten genannten Gründen als Freeware aufgespielt habe und ich somit auch nichts verdient hätte - sprich keinerlei Verlust für mich. Klar, wenn jemand die Sachen als seine verkauft, sieht das anders aus, aber das ist bei so einer Freeware CD ja nicht der Fall. Und wenn aus der Beschreibung hervorgeht, dass es sich um Freeware handelt hat für mein Verständnis auch niemand einen Schaden von der Sache. Der Käufer entscheidet sich dann zu dem Kauf um Downloadzeiten und Volumen zu sparen, was durchaus gerechtfertigt ist wenn man sich die Masse einer solchen CD einmal ansieht.

Mag sein, dass meine Ansicht der Dinge etwas altmodisch und nicht mehr zeitgemäß ist. Aber wenn ich etwas erstelle, tu ich dies weil mir das Spaß macht. Je mehr etwas davon haben, desto mehr freut es mich, weshalb ich auch kein Geld dafür verlange. Rege ich mich auf wenn das jemand anderes tut, sollte ich mich ernsthaft fragen ob es nicht besser wäre wenn ich es nicht gleich selbst verkaufe (für den Aufwand eine selbstgebrannte CD mit eigenen Sachen im Web anzubieten braucht man ja auch keinen Publisher). Dann hätte ich zumindest einen Grund für meinen vermeidbaren Frust.

Vielleicht ist ja hier ein anderer Freeware Designer den das ärgert und mir seinen Grund für diesen Ärger einmal posten könnte. Wäre durchaus möglich, dass ich einen ggf. nicht unwichtigen Punkt in den letzten 10 Jahre übersehen habe.

Gruß
Matthias

Horst Klement 01.12.2004 10:54

@Bengel:

Es geht um verschiedene Sachen - richtig.

1.) Was hat das mit der CD auf sich?
Ich weis es nicht - der Verdacht liegt nahe. Ist aber nicht bewiesen.

2.) Der Umgang mit / die Einstellungen zu Rechten/Schutzrechten.
Und hier sollten wir wirklich ehr auf die Seite der Autoren stellen, wie auf die Seite der Rechtemisbraucher

3.) Der Umgang untereinander.
Das gibt es doch nicht:
-> M.G. hatte die Auktion zur Überprüfung gemeldet- fertig.
Er ist Mitglied bei Ebay und darf das - sein gutes Recht.
Aber drüber regst du dich auf

-> ein anderer misbraucht wahrscheinlich die Rechte anderer und geniest daraus einen Vorteil auf Kosten anderer - Das ist grundsätzlich in Ordung.

Wenn man mitbekommt
->wie viel Zeit Martin Georg in unser Hobby steckt, wie viele Tools, Aircrafts usw. dank seiner Mithilfe uns allen Freude machen
->wie viele seiner Freunde und Bekannte Zeit, Aufwand, Herzblut usw. in die Herstellung von Free- und Paywareprodukten stellen.
Glaubst du nicht das dieser Mann das Recht hat, sich um die Rechte seiner Freunde zu sorgen???
Er hat die Sache zur Überprüfung gemeldet, wenn ich sehe das jemand die Schutzrechte eines Kollegen wahrscheinlich misbraucht tue ich das Gleiche, selbst wenn ich dadurch profitieren würde.

Darüber würde ich mal Nachdenken...

@Matthias,
es ist dein gutes Recht zu deinen Werken eine offenere Haltung zu haben...

Bengel 01.12.2004 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement
@Bengel:

Es geht um verschiedene Sachen - richtig.

1.) Was hat das mit der CD auf sich?
Ich weis es nicht - der Verdacht liegt nahe. Ist aber nicht bewiesen.

2.) Der Umgang mit / die Einstellungen zu Rechten/Schutzrechten.
Und hier sollten wir wirklich ehr auf die Seite der Autoren stellen, wie auf die Seite der Rechtemisbraucher

3.) Der Umgang untereinander.
Das gibt es doch nicht:
-> M.G. hatte die Auktion zur Überprüfung gemeldet- fertig.
Er ist Mitglied bei Ebay und darf das - sein gutes Recht.
Aber drüber regst du dich auf

-> ein anderer misbraucht wahrscheinlich die Rechte anderer und geniest daraus einen Vorteil auf Kosten anderer - Das ist grundsätzlich in Ordung.

Wenn man mitbekommt
->wie viel Zeit Martin Georg in unser Hobby steckt, wie viele Tools, Aircrafts usw. dank seiner Mithilfe uns allen Freude machen
->wie viele seiner Freunde und Bekannte Zeit, Aufwand, Herzblut usw. in die Herstellung von Free- und Paywareprodukten stellen.
Glaubst du nicht das dieser Mann das Recht hat, sich um die Rechte seiner Freunde zu sorgen???
Er hat die Sache zur Überprüfung gemeldet, wenn ich sehe das jemand die Schutzrechte eines Kollegen wahrscheinlich misbraucht tue ich das Gleiche, selbst wenn ich dadurch profitieren würde.

Darüber würde ich mal Nachdenken...


ad 1)
siehste, keine Beweise, aber anprangern. Und wenn Du (ihr) nun zu Unrecht anprangert? Es geht ja nicht darum, einer illegalen oder auch nur unredlichen Tat die Lanze zu brechen. Es geht darum, erst mal Fakten zu schaffen und dann urteilen. So läuft es im Rechtstaat ab, und zwar aus gutem Grunde.

ad 2)
Ohne Kenntnis der Fakten stehe ich auf keiner Seite! Die einzig faire Haltzung, oder?

ad 3)
ich bin auch Mitgleid bei ebay..... daraus Rechte abzuleiten ist obsolet. Darum geht es nicht, sondern siehe ad 1)



"ein anderer misbraucht wahrscheinlich die Rechte anderer" .... wieso wahrscheinlich? Was macht die Sache wahrscheinlich? Zudem gilt hierzulande die Unschuldsvermutung, oder?

Mich stört die Selbstgerechtigkeit ausgerechnet jener Leute, die sofort auf Andere einprügeln. DU sprichst mit obigem Satz eine Vorverurteiung aus, definitiv eine unredliche Handlung, erlaubst Dir aber, anderen ohne Kenntnis der Sachlage eine unredliche Handlung zu unterstellen, nicht korrekt, oder?.

M. Lieberecht hat dazu sehr richtig Stellung genommen! Es ist nicht zuletzt Sache der Freeware-Autoren, zu entscheiden, wie zu verfahren ist.

PS: Wenn Georg Martin seine Zeit hierin mangels alternativer Interessen investiert, ist dies seine Sache, geht mich nichts an. Daraus können keine weitergehenden Rechte zu seinen Gunsten abgeleitet werden!

r_schon 01.12.2004 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Bengel

PS: Wenn Georg Martin seine Zeit hierin mangels alternativer Interessen investiert, ist dies seine Sache, geht mich nichts an. Daraus können keine weitergehenden Rechte zu seinen Gunsten abgeleitet werden!
@ Alfred, hattest Du nicht gute Vorsätze?
Gleich anfangen, bitte.

Gruß
Rolf

Marc 01.12.2004 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement
@Bengel:

Es geht um verschiedene Sachen - richtig.

1.) Was hat das mit der CD auf sich?
Ich weis es nicht - der Verdacht liegt nahe. Ist aber nicht bewiesen.

2.) Der Umgang mit / die Einstellungen zu Rechten/Schutzrechten.
Und hier sollten wir wirklich ehr auf die Seite der Autoren stellen, wie auf die Seite der Rechtemisbraucher

3.) Der Umgang untereinander.
Das gibt es doch nicht:
-> M.G. hatte die Auktion zur Überprüfung gemeldet- fertig.
Er ist Mitglied bei Ebay und darf das - sein gutes Recht.
Aber drüber regst du dich auf

Hallo Horst, du vermischt hier zwei verschiedene paar Schuhe: Die vermeintliche moralische Wertung um die Freeware-Auktion und der Grund, es bei eBay zu melden.

Der, der bei eBay eine Meldung über diese Auktionen abgibt, meldet dort keine (vielleicht verbotene) Urheberrechtsverletzung, sondern lediglich eine Vertragsverletzung wg. des AGB-Verstoßes hinsichtlich der CD-Rs.

Dein Nachbar verprügelt Frau und Kinder. Mitmenschen verpetzen ihn aber bloß mit der Begründung, dass er dem Vermieter nicht pünktlich die Miete zahlt.

Verstehst du?

Natürlich wäre Frau und Kinder Verprügeln nicht ok, und sicher wäre dann ein "Denunzieren" angemessen. Es müsste dann aber auch dieses Verhalten denunziert werden, und nicht irgend eine gänzlich andere Verfehlung.

Jemanden beim Vermieter anzuschwärzen ist nicht deshalb moralisch, weil er seine Frau verprügelt.

Ob hier wirklich eine Urheberrechtsverletung vorliegt, kann eBay gar nicht kontrollieren. Beim Begriff Freeware und beim Blick in gängige Lehrbücher würden die eBay-Juristen dies sogar eher verneinen. Quellen habe ich ja schon oben angegeben.

Bengel 01.12.2004 11:42

:) schon, bezog sich aber nicht auf Georg Martin ...:p

außerdem, mein Satz war eine sachliche, objektive Feststellung, nichts weiter.

Marc 01.12.2004 11:59

Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement

Da liegt eigentlich schonmal dein kompletter Fehler, gerade wenn du dich angeblich Quellen bezeihst, nur so viel:

Wenn du das ganze Werk lesen willst bitte:

Hallo Horst, ich kenne das UrhG, und hier geht es auch weniger um Veröffentlichung, sondern um Vervielfältigung und Verbreitung. Wenn jemand sein Werk als "frei" ettiketiert, räumt er sämtliche Nutzungsrechte ein; auf dieser Basis kann er dann punktuell diese wieder einschränken, z.B. in der Readme hinsichtlich des Verkaufs.
Es geht hier gerade um die Frage, wie das "freie" Werk aber prinzipiell zu verstehen ist, also ohne individuelle Einschränkungen im Einzelfall. Und "frei" ist im urheberrechtlichen Sinne eindeutig, gerade auch in Bezug auf Software.

Marc 01.12.2004 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Matthias Lieberecht
ich finde es nett, sogar ein Kompliment, wenn meine Arbeit weit verbreitet wird. Ob dafür Geld verlangt wird, ist mir vollkommen egal, da ich es aus unten genannten Gründen als Freeware aufgespielt habe und ich somit auch nichts verdient hätte - sprich keinerlei Verlust für mich. ... Und wenn aus der Beschreibung hervorgeht, dass es sich um Freeware handelt hat für mein Verständnis auch niemand einen Schaden von der Sache. Der Käufer entscheidet sich dann zu dem Kauf um Downloadzeiten und Volumen zu sparen, was durchaus gerechtfertigt ist wenn man sich die Masse einer solchen CD einmal ansieht.
Hallo Matthias, schön, dass sich in dieser Diskussion auch jemand aus der Fraktion zu Wort meldet, um die es hier letztlich geht: Die Freewaew-Designer.

Dein Standpunkt ist deutlich und dürfte einige überraschen.

Noch einmal: Wieso empfindet es die gesamte und riesige Free Software Gemeinde gerade als Stärke ihrer Produkt, dass sie "frei" sind? Und wieso wollen einige Simmer dann dieses Prinzip in der Flugsimulator-Szene plötzlich umkehren?

Das ist ein falsch verstandener Dienst am Prinzip Freeware. Horst spricht davon, sich "auf die Seite der Designer zu stellen". Dass hier schon der erste Designer das Gegenteil von Horsts Standpunkt vertritt, ist doch interessant. Matthias versteht Freeware als das, als was sie im urheberrechtlichen Sinne gilt: Als frei. Das ist auch nicht, wie Horst es bezeichnet, eine "offenere Haltung", sondern der Normalfall:

Freeware zieht gerade seine Stärke daraus, dass es frei ist.

Meine Jahre alte Freeware-Szene war für damalige Verhältnisse sehr groß – ich habe mich über jede Verbreitung sehr gefreut. Die freie Verbreitung der Freeware war eine Stärke. Ich habe mich auch über Überarbeitungen gefreut. Z.B. gab es auf den Luftbildern einen leeren Stausee. Simmer haben mir überarbeitete Texturen geschickt, in denen sie den Stausee verändert hatte. Das fande ich super! Wieder hatte die Freiheit der Freeware hier seine Stärke bewiesen.

Das ist gerade das Prinzip der Freeware. Freeware heißt "frei".

Wenn ich nicht möchte, dass sich jemand anderes an meinen Werken bereichert, dann darf ich sie schon nicht zur Verfügung stellen. Denn schon die Nutzung ist eine Bereicherung.

Und – noch ein weiterer Diskussionsanstoß – was ist überhaupt mit all den Seiten wie AVSIM, Flightsim.com, FS Planet...? Da wird Geld verdient: Durch verkaufte Werbung, durch Premium-Zugänge... beim Hosten von Freeware.

Auch diese Seiten "bereichern sich" an den Werke der Freeware-Autoren, ohne dass diese z.B. im Rahmen einer pauschalen Ausschüttung beteiligt werden.

Warum ist es verfänglich, für ein paar Euro dem Flusi-Fan bequem eine CD zu verkaufen, aber kein Problem, einen Premium Account zu verkaufen?

Boykottieren die "Freeware-Beschützer" dann auch all diese Seiten, die mit Werbung, Zugängen... Geld verdienen?

Oder sind diese Einnahmen plötzlich nur "Unkosten"? Warum gilt dann diese Unkosten-Wertung nicht für eBay-Auktionen?

Verdient nicht sogar letztlich auch FXP Geld damit, dass wir Berichte über Freeware als Heft verkaufen?

Freeware heißt "frei" imm Sinne sämtlicher Nutzungsrechte. Dass aus falsch verstandenem Einsatz hier einige Mitglieder der Community ganz punktuelle Einschränkungen vornehmen wollen, ist doch schon gar nicht praktisch zu halten. Und zur juristischen Sicht habe ich bereits Quellen genannt.

Wenn ich nicht will, dass andere aus meinen Werken eine Bereicherung ziehen (durch Nutzung, Verkauf, mittelbare durch Werbung...) dann muss ich im Einzelfall das detailiert regeln. Ich kann aber nicht einerseits meine Werke als "frei" bezeichnen und andererseits mit den Folgen nicht einverstanden sein.

Welpert 01.12.2004 12:06

Und jetzt komm ich.....

ohne jegliche Kenntinsse der Rechtslage usw. Also eigentlich ziemlich Ahnungslos.

Hier meine Frage:

Wie verhält sich das mit der Freeware, welche ich bei FXP bestellen kann, auch da muss ich eine Aufwandsentschädigung zahlen (was ja auch völlig ok ist), ist das sooo viel anders (okay es is ne Auktion, aber man könnte sich das ganze ja auch als "sofort-kauf" vorstellen) als der hier beschriebene Fall?

Horst Klement 01.12.2004 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Bengel
DU sprichst mit obigem Satz eine Vorverurteiung aus, definitiv eine unredliche Handlung, erlaubst Dir aber, anderen ohne Kenntnis der Sachlage eine unredliche Handlung zu unterstellen, nicht korrekt, oder?.
Es handelt sich hier weder um eine Vorverurteilung noch um sonst etwas, ist zwar jetzt Haarspalterei. Aber wenn ich den Verdacht habe, kann ich diesem Nachgehen, da ist nichts unredlich dran.

Richtig ich kenne die Fakten nicht, es könnte sein, es kann auch nicht sein. Jetzt will ich die Fakten wissen, also frage ich nach oder lasse das überprüfen.

Um mehr ging das nicht...

Wobei ganz ehrlich, wenn das um ein CD von einer Privatperson geht, ist schon etwas penibel.

@Marc:
a) Was das Thema Freeware betrifft, wissen wir doch alle um was es sich da handelt.
Auserdem ist die Bezeichnung gar nicht so falsch, die Ware (Software / Programm / Komplemierter Code) ist frei, jedoch nicht die geistige Leistung die dahinder steht.
Wenn ich jemanden ein Bild schenke, berechtig es den Schenker auf keinen Fall mein Bild zu verändern - Ich wäre dann stocksauer.
Und ich denke das Matthias auch etwas anderst reagieren würde, wenn FPX sein Panel mit 29,--¤ verkaufen würde, als die CD incl. Versand mit 5,--¤ zu berechnen.


b) Ich bin nicht M.G. - Ich weis nicht was genau die Gründe waren. Aber das ist auch egal.
Al Capone wurde auch nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil ihm die Hauptdelikte nicht nachzuweisen waren.
Und das ein Mitmieter eine bessere Kenntniss über den Eingang von Mietzahlung hat wie der Vermieter halte ich für extremst unwahrscheinlich.

Stellen wir die Sache anders dar: Der nachbar prügelt sehr laut, die Frau weigert sich ihn anzuzeigen - Beweise gibt es nicht, also würde ich keine Probleme haben ihm wegen Ruhestörung die Polizei vorbeizuschicken. Ist zwar ein Vorwand(bzw. das kann schon stören) aber wenn die Polizei erst mal in der Wohnung ist wird der Vorwand eventuell mehr erreichen.

Alladin 01.12.2004 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement
Aber wenn ich den Verdacht habe, kann ich diesem Nachgehen, da ist nichts unredlich dran.

Genau, wenn er falsch war muß es Dich ja nicht kümmern wenn der Ruf des Verdächtigden erstmal hin ist.
Hauptsache die ganzen kleinen Sherlocks sind befriedigt.

wolftech 01.12.2004 12:51

Man Man Man... wie kann man sich über so ein Thema nur so auslassen!

Und ich setze da sogar noch einen drauf ;)

Ein Kumpel hatte einen Datencrash und leider das ganze schöne Freewarezeug nur auf dieser Platte - natürlich ohne Backup.

Soll er sich nun wieder stundenlang hinsetzen und alles nochmal erneut herunterladen?

Denkt man vielleicht auch mal an die Leute, die kein DSL haben?

Was ist also verwerflich daran, wenn ich die Freeware, die ich mir downgeloadet habe und auf DVD gesichert habe, diesem Kumpel kopiere und dafür einen Unkostenbeitrag verlange. Habe ich nicht das Recht dazu, meinen eigenen Aufwand und meine eigenen Ausgaben ersetzt zu bekommen??? Meiner Meinung nach betrifft es in diesem Fall gar nicht die Freeware, die sich auf dem Datenträger befindet.

Und meine persönliche Meinung:
Es wird soviel Mist in EBAY verkauft, woran sich keiner stört - auch EBAY selbst nicht. Und dann muss man sich bei so einer Kleinigkeit natürlich direkt an EBAY wenden und den Kollegen verpfeifen. Habt ihr denn nichts bessere zu tun??? Sorry, ich habe als kleines Kind sicherlich auch mal in die Büsche gepinkelt - das war/ist sicherlich auch illegal... na, wer will mich verpfeifen?

Vorschlag:
Wer sich wegen solch unscheinbarer Fehler anderer gleich als Besserwisser und Kontrolleur aufspielen muss - es gibt da einen H. Eichel, der er uns schon seit Jahren verar...t! Vielleicht sollten diejenigen Ihre Motivation mal auf diese Person lenken! Mich regt es einfach auf, wenn man wegen jedem kleinen Mist so einen Radau machen muss, wo es doch viel wichtiger Dinge im Leben gibt.

Ciao,
Olli

wolftech 01.12.2004 12:54

Ach, noch etwas:

Ich bin nicht dieser EBAY-Verkäufer, der zu Beginn erwähnt wurde!

Aber mich hat auch mal so ein kleiner Sherlock in EBAY angemacht, weil ich etwas verkauft wollte und einen Link zum Hersteller in die Beschreibung mitaufgenommen hatte. Hat mir dann auch gleich gedroht, dass ich umgehend die Auktion stoppen solle und er EBAY auf mich aufmerksam gemacht hätte....

FXP 01.12.2004 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Thomas-P
Was würdest du sagen, wenn du in mühevoller Arbeit ein Freewareprodukt entwickelst, zum kostenlosen Download bereitstellst und ein anderer diese Freeware für 500 € (nur mal als übertriebene Hausnummer) verscherbelt?
Na, ich würde mich (bei der Summe) vielleicht über mich selbst ärgern, weil ich nicht auf die Idee gekommen bin...
Oder aber ich mache das ohnehin nur aus Spass an der Freude, dann freut es mich, dass ein anderer auch noch Geld verdient damit und mein Werk aufwertet...
Alles Andere wäre doch einfach Neid...



In diesem Zusammenhang:

Ein dreifach Hoch auf Matthias Lieberecht
einen der letzten wahren Freewareautoren. Bleib so "altmodisch" wie Du bist!!!



Zitat:

Original geschrieben von Bengel
an wem soll ich mich dann reiben? ;)
[/b]
Bin ja schon da!!!!! :D :D :D

Oooops....
Da gibt's in Deinen Postings ja für mich gar nix zu kritisieren...
Pech... musst Du Dir doch wen anderen suchen... :D :D :D




Damit habe ich auch meinen Senf zu diesem Thread gegeben...

Duckundnixwieweg... :LOL:

sergio 01.12.2004 13:27

Hallo Matthias,

ist wirklich sehr schön, solche klare und großzügige Statements zu hören.

Ich möchte nur etwas zu den Einschränkungen hinzufügen, die manchmal unsinniergweise von Freeware-Autoren auferlegt werden. Ich beziehe mich auf das sehr bekannte Aerodynamik-Editor AirEd.
In der ReadMe-Datei von AirEd steht ein interessanter Satz:

"AirEd may NOT be used for any for-profit purpose. This means no editing for-sale aircraft."

Klar, oder? Payware darf man mit AirEd nicht entwickeln.
Ich weiss aber nicht, wie viele Add-ons wir in den letzten sechs Jahre (so alt ist AirEd inzwischen) gekauft haben, die mit diesem Tool bearbeitet wurden. Und ich weiss auch nicht, wie viele der Payware-Produzenten sich dieser "Straftat" schuldig gemacht haben. Aber wenn ich die Postings in den einschlägigen Foren durchblättere, gewinne ich den Eindruck, dass fast alle großen Flight Dynamic-Designers AirEd verwenden oder verwendet haben.
Nein, ich meine nicht alle. Einige benutzen AAM, das ebenfalls kostenlos ist aber kommerzielle Anwendungen erlaubt. Und von einem sehr bekannten Designer weiß ich, dass er aus eben diesem Grund vor Jahren (also vor AAM) seinen eigenen AIR-Konverter programmiert hat. Es übersetzt die AIR-Datei zu einer Excel-Datei und umgekehrt.

Man kann an einer AIR-Datei nicht ansehen, ob sie mit AirEd, AAM oder einem anderen Tool bearbeitet wurde. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die allermeisten Payware-Flugzeuge rechtlich auf wackeligen Füßen stehen. Und vielleicht ist dies auch der Grund, warum William Roth sein Programm nie weiter entwickelt hat.

Damit möchte ich nicht die Designer anprangern, im Gegenteil. Sie waren in einer ziemlich hoffnungslose Situation: Es gab endlich ein Tool, um eine vernünftige Aerodynamik zu entwickeln, sie durften es aber nicht benutzen. Was hätte ich wohl in dieser Lage getan?

Ich möchte damit nur zeigen, was für ein sinnloses, einengendes Verständnis von "Free" und "Freeware" manchmal offenbart wird. Um so mehr schätze ich deine Offenheit sehr.

Andragar 01.12.2004 13:39

Zitat:

vielleicht über mich selbst ärgern, weil ich nicht auf die Idee gekommen bin...
Na, da schaut aber schon wieder der "gierige Publisher" durch, der möglichst viele Designer unter seine Fittiche nehmen möchte. ;) :p :D

Im Ernst. Es gibt diverse kommerzielle Anbieter, die auch Freeware Software zur Verfügung stellen. (Die Aerobatic-Box in Kaunas z.B.)

Ich denke schon, dass man da gewisse Bedenken hätte wenn nun ein anderer her ginge und diese Geschichte bei EBay z.B. für 19.95 vertreiben würde.
Ich finde, das wäre sogar Betrug; Betrug am Kunden. Das wäre so, als ob ich zu meinem Nachbarn ginge und ihm sein Auto noch einmal verkaufen würde.

Für mich persönlich - und das ist der Hauptgrund meiner Ergänzungen in der ReadMe - ist einfach, dass ich meine Software nicht auf Sammel-CDs sehen möchte wo alles mögliche drauf sein kann. (Das kann von schlüpfrigen Bildschirmschonern bis zu Viren gehen.)

Deswegen möchte ich gerne vorher gefragt werden, was mit der Software gemacht wird. Ich sehe da eine ähnliche Verantwortung, wie wenn ich einen Link auf meiner Homepage zu einer anderen Seite mache, deren Inhalt ich nicht kontrollieren kann.

Horst Klement 01.12.2004 13:52

So jetzt ich noch mal...

Scheinbar scheint es hier von Seiten des Verlages/Redaktion Einstimmigkeit darüber zu geben, die Rechte von Autoren mit Füssen zu treten.
Möchte mal gerne sehen, wenn ich die FXP kopiere und verkaufe wie ihr darauf regiert, oder eure Artikel als Grundlage verwende meine eigene FS-Zeitung verwende.

Wenn der Autor von z.B. AirEd diese Einschränkung macht, dann will er vielleicht damit eine Weiterentwicklung der "kostenlosen Software" vorantreiben - oder aber einen Teil vom Kuchen abhaben.
Auch ihr Autor/Redaktuere in der Zeitung lebt auch von euren Rechten, wenn ich den Artikel verwenden will muss ich fragen, und im schlimmsten Falle was bezahlen / ggf. Provision.

Aber nein, dann wird einfach konvertiert und fertig, hauptsache ich mache Profit - gegen die eindeutige Haltung des Erstellers -

Tut mir leid, das kann und werde ich weder gutheißen noch tolerieren oder akzeptieren.
Das Schlimmste finde ich das diese Leute mit einer solchen Einstellung von mir bezahlt werden (wurden) - Schade und ich hoffe ich habe mich geirrt.

Leute ohne die Einstellung "Ich liebe mein Hobby, und ich will die anderen daran teilhaben lassen" wäre die Szene tot - und diese Einstellung dazu benutzen Profit zu machen finde ich für den A....!!!!
Gerade als Mitaushängeschild für die FS-Szene finde ich eine solche Einstellung verwerflich - an statt die Freeware-Designer zu schützen, wird unterschwellig behauptet ihr seit so blöd damit Geld zu machen.

Sorry - bitte sagt mir ich habe das alles falsch verstanden. *kopfschuettel*

Bengel 01.12.2004 13:58

Zitat:

Original geschrieben von Alladin
Genau, wenn er falsch war muß es Dich ja nicht kümmern wenn der Ruf des Verdächtigden erstmal hin ist.
Hauptsache die ganzen kleinen Sherlocks sind befriedigt.

Stimmt exakt, sehe ich auch so! .. äh die Watsons nicht vergessen:)

Zitat:

Sorry, ich habe als kleines Kind sicherlich auch mal in die Büsche gepinkelt - das war/ist sicherlich auch illegal... na, wer will mich verpfeifen?
Wo? Wann? Warum? Sitzend? Stehend? Bitte um rasche Antwort, da ich noch heute die Anzeige absenden möchte.

-----

Mich amüsiert die Kleinlichkeit so mancher Zeitgeister. Wäre MS mit seinen Dateien genauso pingelig und würde jede eventuell mögliche, sei es noch so geringste, Verfehlung verfolgen, na dann hätten die Jungs 2% Programmierer, 8% Verwaltung und 90% Rechtsabteilung, wenn's langt.....

Horst Klement 01.12.2004 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Bengel
An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern.
So darüber kann man denken wie man will...

Und das mal aus beiden Richtungen bitte sehen.

Bengel 01.12.2004 14:08

Horst, ich gebe Dir ja recht!

Mein leises "aber" bezieht sich doch nur auf die Tatsache, daß zur Zeit niemand hier qualifiziert sagen kann, daß der Anbieter auch tatsächlich unrechtmäßig gehandelt hat. Und somit trifft jedermann die Verpflichtung, vorsichtig mit Unterstellungen umzugehen. Und momentan sind es nur Unterstellungen......

Generell bin ich freilich Deiner Meinung, daß man unredlichen Handlungen - so sie bewiesen sind - tatkräftig entgegentreten muß.

Horst Klement 01.12.2004 14:14

@Bengel,

was hälst du von folgender Einigung:

a) auch einem Verdacht ist nach zugehen, wenn auch mit mehr Sorgfalt wie bei erwiesen Verstössen

b) in der betreffenden Sache (1 CD bei Ebay) war die Sache wohl etwas übertrieben.

Wenn du ja sagst, streiche ich mal kurzzeitig das B von deinem Namen ;) :D

Buschflieger 01.12.2004 14:19

Warum diskutiert Ihr eigentlich?

Ein Blick in die EBay AGB und das Thema wäre beendet.

Und EBay sieht das wohl auch so, das Angebot ist nämlich weg.

Bengel 01.12.2004 14:19

klingt vernünftig.

Streich schon mal das "B"....


Engel:engel:

Bengel 01.12.2004 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Buschflieger
Warum diskutiert Ihr eigentlich?

Ein Blick in die EBay AGB und das Thema wäre beendet.

Und EBay sieht das wohl auch so, das Angebot ist nämlich weg.

´

Dies ist ja wohl ziemlich eindeutig

Marc 01.12.2004 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Buschflieger
Warum diskutiert Ihr eigentlich?

Ein Blick in die EBay AGB und das Thema wäre beendet.

Nein.

Denn das Thema ist überhaupt nicht, ob ich bei eBay CD-Rs verkaufen darf. Das beantworten die AGB, aber das stellt auch keiner hier in Frage.

Das Thema hier ist stattdessen, wie „frei“ Freeware im urheberrechtlichen Sinne ist. Das können und wollen die eBay AGB selbstverständlich nicht regeln.

Im Gegenteil steht dort ja sogar, dass all die kleinen Sherlocks hier Urheberrechtsverletzungen gar nicht an eBay melden können, wenn sie nicht „Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten“ sind.

Gemeldet werden kann nur, wenn die eBay AGB verletzt werden. Da ist aber nicht der Designer der Betroffene, sondern einzig eBay, und einzig aus diesem Grund sperrt eBay die Auktionen.

Marc 01.12.2004 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement
Möchte mal gerne sehen, wenn ich die FXP kopiere und verkaufe wie ihr darauf regiert.
Jetzt wirst du wahrscheinlich richtig überrascht sein.

Du darfst es!

Im privaten Kreise; schau mal in § 53 UrhG.

Und weißt du was: Trotzdem darfst du keine Fotokopien bei eBay versteigern...

Sollte das nicht endlich nachdenklich stimmen?


Zitat:

Original geschrieben von Horst Klement
oder eure Artikel als Grundlage verwende meine eigene FS-Zeitung verwende.
Wenn wir unser Heft als „frei“ bezeichnen würden, so wie es die Freeware-Autoren mit ihren Werken machen, dürftest du es selbstverständlich.

Noch einmal: „Frei“ bedeutet nicht bloß „kostenlos“, sondern dass es Freiheit hinsichtlich der Nutzung gibt. Wer das will, schreibt als Designer nicht „frei“ drauf. Dein Einsatz hier ist die ganze Zeit falsch verstandener Dienst an Designern.

Bengel 01.12.2004 14:47

also nix beendet.... auf geht's zur zweiten Runde :hammer:

Bengel 01.12.2004 14:55

also nix beendet.... auf geht's zur zweiten Runde :hammer:

Na laßt uns doch mal sachlich den momentanen Stand festhalten:

Einmal geht's um die AGB von ebay, die, so nicht sittenwidrig, erstmal Vertragsbestandteil und damit zu beachten sind. Dies ist die eine Seite.

Und zum anderen gibt es ein Urheberrechtsgesetz, welches die Rechte von Autoren, etc. festhält, wann diese Rechte als verletzt gelten und welche Ansprüche daraus erwachsen können (im Zusammenhang mit der Rechtsprechung).

Das Anbieten von Freeware-CD's scheint wohl bei ebay untersagt zu sein, also ein Vertragsbruch mit etwaigen Sanktionen, oder auch nicht, wie ebay es im Einzelfall es für richtig hält.

Ob der Anbieter mit seinem Angebot auch gegen Urheberrecht verstößt, ist eine ganz andere Sache, wie Marc auch schreibt.

Es geht also bei der Sache um zwei verschiedene Züge auf verschiedenen Gleisen, die eventuell kollidieren können, es aber nicht zwansgweise tun müssen.

Und es schließt sich nicht aus, wenn beide (Marc und Horst) mit der jeweils von Ihnen vertretenen Meinung richtig liegen, wozu also die Fights? (fights müßte man doch klein schreiben, da es nicht eingedeutsch ist, oder? ;))

Bengel 01.12.2004 14:55

also nix beendet.... auf geht's zur zweiten Runde :hammer:

Na laßt uns doch mal sachlich den momentanen Stand festhalten:

Einmal geht's um die AGB von ebay, die, so nicht sittenwidrig, erstmal Vertragsbestandteil und damit zu beachten sind. Dies ist die eine Seite.

Und zum anderen gibt es ein Urheberrechtsgesetz, welches die Rechte von Autoren, etc. festhält, wann diese Rechte als verletzt gelten und welche Ansprüche daraus erwachsen können (im Zusammenhang mit der Rechtsprechung).

Das Anbieten von Freeware-CD's scheint wohl bei ebay untersagt zu sein, also ein Vertragsbruch mit etwaigen Sanktionen, oder auch nicht, wie ebay es im Einzelfall für richtig hält.

Ob der Anbieter mit seinem Angebot auch gegen Urheberrecht verstößt, ist eine ganz andere Sache, wie Marc auch schreibt.

Es geht also bei der Sache um zwei verschiedene Züge auf verschiedenen Gleisen, die eventuell kollidieren können, es aber nicht zwansgweise tun müssen.

Und es schließt sich nicht aus, wenn beide (Marc und Horst) mit der jeweils von Ihnen vertretenen Meinung richtig liegen, wozu also die Fights? (fights müßte man doch klein schreiben, da es nicht eingedeutscht ist, oder? ;))

Bengel 01.12.2004 14:55

Doppelpost .... sooooo wichtig war's nun auch nicht :D

Marc 01.12.2004 15:06

Zitat:

Original geschrieben von Bengel
Es geht also bei der Sache um zwei verschiedene Züge auf verschiedenen Gleisen...

Und es schließt sich nicht aus, wenn beide (Marc und Horst) mit der jeweils von Ihnen vertretenen Meinung richtig liegen, wozu also die Fights?

Hallo Alfred,

die Zusammenfassung ist gut.

Ja, es sind zwei verschiedene Sachen. Die eine beschreibt, was allgemein mit geistigem Eigentum passiert. Die andere Sache beschreibt, welche Pflichten im Einzelfall ein eBay-Kunde hat.

Das Problem ist, dass die sich so vehement für eine unfreie Freeware-Interpretation Einsetzenden die beiden Ebenen zur Legitimation ihres Standpunkts vermischen:

1.) „Da ist Freeware bei eBay. Das finde ich unmoralisch!“

2.) „Ich habe das gemeldet.“

3.) „eBay hat's entfernt, also hatte ich recht“

Das ist Unfug, denn gemeldet wurde kein Urheberrechtsverstoß, sondern eine ganz individuelle Vertragsverletzung zwischen dem Verkäufer und eBay. Ob verkaufte Freeware nun unmoralisch ist oder nicht, ist daraus nicht klar geworden. Ebay selbst schreibt ja in den AGBs, dass Urheberrechtsverletzungen nur von Rechteinhabern gemeldet werden können.

Die „Freeware-Sherlocks“ leiten aber aus dem erfolgreichen Abschießen in unzulässiger Weise Schlüsse auf eine ganz andere Rechtsebene ab.

Auch überhaupt reden Horst und Martin ja keinesfalls nur von den eBay-AGB. Es geht auch dieser Seite ja gerade um die Frage der Freiheit bei Freeware. So gesehen wird hier nicht aneinander vorbeigeredet. Nur benutzt eine Seite einfach mit den AGB untaugliche Argumente.

Abbi737 01.12.2004 15:06

Bohr Leute,

was streitet ihr euch eigentlich darum. Ist es im Grunde nicht total egal ob das jemand bei ebay verkauft oder nicht. Ich mein wer es kaufen will der soll es halt kaufen, aber ich glaube wir haben weit aus wichtigere juristische Probleme zu lösen als hier wie marc absatzweise und ellenlang über freeware und deren Bedeutung im Sinne des Urhg zu streiten.

@ Marc kann es sein das du dich manchmal einfach gern selber reden hörst, ach ja und studierst du eigentlich Jura? Weil stellenweise kommt mir das was du so schreibst doch ein wenig eigenartig vor, vor allem so Sachen wie mit herrschender Ansicht, das sind zu Teil nur herrschende Ansichten in der Literautr.

Mfg

Markus

Bengel 01.12.2004 15:13

naja, ich berate fallweise Rechtsanwälte als Privatgutachter, und diese tun ja in der Prozeßvorbereitung auch nichts anderes als Kommentare wälzen und im Internet nach aktueller Rechtsprechung zu forschen.

Und so mancher Richter hat den Ingenstau/Korbion vor sich auf dem Tisch liegen, so realitätsfern ist also Marcs Arbeitsweise nicht.....:)

sergio 01.12.2004 15:16

@ Horst: Wenn du denkst, dass ich zur Verletzung von Autorenrechte anstachele oder dass diese mir gleichgültig wären, irrst du dich.

Jeder hat das Recht, die Verwendung seines geistigen Eigentum so zu bestimmen, wie er möchte. Wenn ein Dramatiker mit einer Inszenierung nicht einverstanden ist, wird das Stück nicht aufgeführt. Wenn der Flugzeug-Designer nicht möchte, dass man sein Werk übermalt, dann darf man kein Repaint verbreiten. Punkt aus. Und das gilt egal ob es sich um Free- oder Payware handelt.

Meine Frage ist: Wie sinnvoll sind diese Einschränkungen? Und hier lobe ich leute wie Matthias, die tatsächlich "Freie Ware" liefern. Und frage mich weiter, wie sinnvoll Einschränkungen wie die für AirEd wirklich sind. Aber ich respektiere auch solche Entscheidungen.

Noch ein Beispiel: Ich wollte mir ActiveCamera zulegen, um endlich tolle Screenshots für FlightXPress zu machen. Dann habe ich das Kleingedruckte gelesen: Wenn man die Screenshots für Publikationen (auch kostenlose im Internet) benutzen will, muss man stets angeben, dass ActiveCamera benutzt wurde. Das war mir zu blöd. Wie wäre es wohl, wenn am Ende eines jeden Artikels stehen würde: "Geschrieben mit Word 2003, Rechtschreibkontrolle von Duden 2004, Layout mit PageMaker, Bildbearbeitung PaintShopPro usw." Lächerlich, nicht wahr?Das war m.E. wieder ein Beispiel von sinnloser Einschränkung. Also habe ich ActiveCamera nicht gekauft und benutze sie nicht. Dennoch muss ich immer wieder schmunzeln, wenn ich in Internet Reviews lese und Screenshots sehe, die offensichtlich mit ActiveCamera geschossen wurden. Nur der Hinweis darauf ist niergendwo zu sehen.

Noch ein Mal: Ich respektiere die Entscheidungen der Autoren und verhalte mich dementsprechend. Ich finde aber viele dieser Einschränkungen für nicht durchdacht und rein technisch auch nicht durchsetzbar.

Zum Thema Fotokopieren: Wenn du Kopien von FXP anfertigst, bezahlst du indirekt Vervielfältigungssteuern. Enweder dem Copy-Shop oder dem Händler, der dir den Scanner verkauft hat. Und alle diese Gelder gehen zur Verwertungsgesellschaft Wort. Ich stelle jedes Jahr brav meinen Antrag und bekomme meinen Teil. Es klappt ganz gut, also. Nein, so gut klappt es nicht, weil der Verlag in Österreich und nicht in Deutschland sitzt. Aber so ungefähr funktioniert.

Wenn du aber meine Texte für deine eigene Zeitung verwendest, bekommst du einen bitterbösen Brief von meinem Journalistenverband. Denn ich habe meine Texte NICHT als freeware (egal, was das bedeuten mag) deklariert und habe das einmalige Nutzungsrecht NUR dem FSL-Verlag vergeben.
Eine andere Sache wäre natürlich, wenn es sich um erlaubte Zitate handeln würde.

Ich hoffe, damit meinen Standpunkt etwas klarer dargestellt zu haben.

Marc 01.12.2004 15:34

Ich glaube, Sergio schlägt hier einen recht konstruktiven Standpunkt ein. Wenn wir uns nun offensichtlich nicht einigen, was Freeware nun ist oder nicht, dann könnte man zumindest überlegen, welche Folgen jeder Standpunkt hat.

Und hier gebe ich Sergio recht: Ich verstehe viele Restriktionen nicht – sie sind in der Sache kontraproduktiv. Meine Szenerie damals wurde verbessert, weil andere Leute sie bearbeiten durften. Die Werke der Autoren erfahren einfach die – letztlich doch wohl gewünschte – Verbreitung, wenn sie möglichst frei weitergegeben werden können.

Wenn ich aber verbiete, auch nur Unkosten für eine CD zu nehmen – was habe ich als Designer letztlich davon, die armen Simmer ohne guten Internetanschluss auszusperren? Wenn ich Repaints verbiete, gibt es einfach eine geringere Vielfalt mit meinem Werk als Basis. Was habe ich davon?

Matthias hatte es in seinem tollen Posting ja schon angesprochen: Der Designer hat sich nun einmal entschieden, kein Geld für sein Werk zu verlangen. Wie kann es ihm schaden, wenn anderswo etwas Geld fließt? Guido hat mit Neid oder Ärger über vertane Chancen recht provokante Motive genannt, aber in der Tat kann doch ein Designer, wenn er nur wollte, wirklich Geld für sein Produkt nehmen.

Was ist also der Sinn all solcher Beschränkungen?

Ich habe sie mal „Beschränkungen um der Beschränkung willen“ genannt.

Noch einmal als Denkanstoß: Die Free Software Gemeinde rät sogar zum Verkauf der freien Werken! Weil sie sich davon Vorteile für ihre Sache versprechen. Jemand hat hier geschrieben, Freeware mache die Welt ein Stück besser. Wenn es so ist – warum dann Freeware mit Restriktionen belegen?

Wie nützt es denn jetzt letztlich der Szene, wenn keine Freeware bei eBay verkauft wird?

Es wurde hier ja teilweise so geschrieben, aber sicher geht es nicht bloß um den Schutz der vermeintlich „dummen“ Käufer. Dann dürfte ich auch keine Pilze auf dem Markt verkaufen. Denn der Käufer könnte sich ja auch im Wald selber welche pflücken...

Horst Klement 01.12.2004 15:45

@engel: :)

Naja, ebay hat ja deswegen die Regelung um dadurch Verstöße gegen das UrhG zu vermeiden. Das Ganze im Einzelfall zu prüfen wäre wohl nicht möglich.
Deshalb macht es ebay wohl so, als was gebrannt ist könnte - deshalb erlauben wir es nicht.

Das zweite ist die Sache mit dem "Freeware" - Der Autor bezeichnet seine Sache als "frei" und jetzt ist die Frage was er meint.
Bei allen geschützten Werken im Sinne des UrhG ist zwischen flogendem zu trennen.
Die eigentliche Ware (CD, Programm, Bild, Video, Leinwand mit Farbe) und der geistigen Leistung die dahinter steht.
Freeware bedeutet "Freie Ware" - und damit ist im Sinne des UrhG nur das eigentliche Programm gemeint, nicht die geistige Leistung die dahinter steht.
Wenn ein Freeware-Author seine Ware als frei bezeichnet ist der Erwerb, Einsatz und Verteilung mal grundsätzlich frei.
Die Veränderung. Modifizierung nicht.

Allerdings gebe ic hier Marc recht das das mit dem "Freeware" schon etwas aufsich hat.

Zitat:

Historisch verbürgt ist, daß Freeware (synonym: Free Software, Freely Distributable Software) Software bezeichnet, deren Quellcode offengelegt und für jedermann erhältlich ist. Ebenso darf Freeware ohne Einschränkung verändert, kopiert und weitergegeben werden.
Allerdings kommen wir dann zu dem anderen wichtigen Punkt:
Zitat:

Software, welche den ursprünglichen Kriterien (Quellcode ist vorhanden, darf modifiziert und weitergegeben werden) nicht genügt, kann nicht Freeware genannt werden. Gerade diese Eigenart zeichnet Freeware vor allen anderen Varianten von Software aus. Es handelt sich um eine besondere Qualität von Information, nicht um eine juristische oder ökonomische Unterscheidung! Die Offenlegung der Strukturen (Quellcode) und die Einräumung des Rechtes zur Modifikation sind außerdem wichtige Kriterien, um Freeware gegen Public Domain-Software oder auch Shareware abzugrenzen, wie wir im weiteren darlegen werden. Die mangelnde Differenzierung vieler Autoren in dieser Hinsicht ist deshalb fehl am Platze. Ebenso unsinnig ist es, aus der Kostenlosigkeit eines Programmes XYZ abzuleiten, daß es sich dabei um Freeware handelt.
So jetzt können wir daraus verschiedene Schlüsse zeihen.

1) Wenn kein Quellcode vorhanden, dann kann die Software keine Freeware sein

2) Eigentlich dürfte das Ganze nicht als Freeware bezeichnet werden.

Also haben wir hier einen Ettikettenschwindel, es heißt anders als das was drinn ist. Nur ist die Bezeichnung nicht maßgeblich für das Produkt, sondern der Inhalt.

Gut das ist jetzt mal grob zusammen gefasst, wer mehr über das Thema wissen will: http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/199.../freeware.html

Ich glaube auch wirklich das sich ein Großteil der Entwickler sich nicht darüber im klaren ist, was er darauf schreibt - Wenn man aber nur den Inhalt sieht, das bekommen wir alle nur PublicDomain. Aber mich als User kümmert es nicht, ich will es nutzen und das darf ich.
Nur fangen wir jetzt an, das umzuschreiben, dann gute Nacht.

Also sind wir irgendwo im Zwiespalt...

Aber ganz kla


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