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ThomasBitzl 17.03.2004 19:49

hi
ich geb auch mal meinen senf dazu

also ich finde es total lächerlich, irgendwas von "PRIVATSSPHÄRE" zu reden!

ich mein, um was geht es?
ILLEGALEN DOWNLOAD UND UPLOAD

frage: darf man filme musik programme USW (endlose liste) RUNTERLADEN ??? NEIN DARF MAN NICHT --> illegal

JEDER MACHTS, keiner gibts zu aber von 10 leuten laden 8 illegal runter, is einfach so!

also macht man etwas was man NICHT DARF und wenn man etwas illegales macht (sei es außerhalb des computerbereichs, zb zu schnell fahren mit dem auto) DANN MUSS MAN MIT DEN KONSEQUENZEN rechnen
und dann mit ausredne a la "PRIVATSSPHÄRE" zu kommen finde ich etwas lächerlich
ich mein klar ist, jeder will runterladen und keiner will erwischt werden, logo, aber man muss sich halt auch im klaren sein, welche konsequenzen es nach sich ziehn kann wenn man was verbotenes tut

du kannst ja auch net in einer 30er zone mitn auto 120km/h fahrn und wenns dich erwischen blöd rausreden! wenn du zu schnell fahrst musst halt auch damit rechnen dass sie dich erwischen
und das is genau das gleiche wie mit dem illegalen runterladen!

ich bin sicher auch net der brave bürger, was runterladen betrifft ;)
ggg
bin mal auf die antwort(en) gespannt *g*
ciao tom

Ottwald 17.03.2004 19:54

was ThomasBitzl gesagt hat, kann und will ich vollinhaltlich unterschreiben:ja:
Endlich sind wir wieder beim Thema.
Bleibt trotzdem die Frage, ob alle Vorschriften und Gesetze auch sinnvoll sind. :(

In Zukunft heißt`s halt besser aufpassen und sich nicht erwischen lassen;) oder einen der kostenpflichtigen Downloads zu verwenden, die ja angeblich so boomen:lol: :lol: :lol:

ThomasBitzl 17.03.2004 19:59

Zitat:

In Zukunft heißt`s halt besser aufpassen und sich nicht erwischen lassen oder einen der kostenpflichtigen Downloads zu verwenden, die ja angeblich so boomen
looooooooool

ich mein, ich sag mal wenn man sich ein einem "normalen" rahmen bewegt wird einem nie was passieren!

wenn man aber zu den wenigen (denk ich mal) leuten zählst die monatlich 200gb und mehr runterladen, dann wirds vielleicht brenzlich

ciao
schönen abend noch

SNo0py 17.03.2004 21:16

g17: das Alter von LordTolkien würd mich auch interessieren...

Und ThomasBitzl stimme ich auch absolut zu! Klar gibt es in letzter Zeit Gesetze, welche nicht in Ordnung sind und nur aufgrund des Drucks großer Konzerne durchgesetzt worden sind, aber bei der heutigen Moral und dem heutigen Verantwortungsbewusstsein von sehr, sehr vielen Leute, wundert mich das nicht, dass man solche Maßnahmen braucht. Die Ehrlichen bleiben (leider) immer auf der Strecke...

walt30 17.03.2004 21:41

Man muss ja nur mal schauen WER in der EU solche Gesetzte beschliesst/durchdrückt ..... die Dame ist rein zufällig mit einem FilmkonzernBoss verheiratet :eek: ..... jaja so ein Zufall aber auch ....
Damit möchte ich *böse* Downloads nicht legalisieren aber was sich Unsere Gesetzgeber/Regierungen/Konzerne herausnehmen ist ja aber auch die Höhe!Auf jeder Hardware die Wir DeppenUser kaufen liegt sowieso schon eine Abgabe für illegale Kopien .... kann mir jemand erklären warum (nicht so ganz brave Bürger)Wir für etwas 2 Mal zahlen sollen? :mad:

ThomasBitzl 18.03.2004 09:28

@ walt30

hi

Zitat:

Auf jeder Hardware die Wir DeppenUser kaufen liegt sowieso schon eine Abgabe für illegale Kopien ....
woher hast/weisst du das?
das kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass bei meiner 20€ maus bereits abgaben für illegale kopien enthalten sind *g*

tatsache ist, es ist illegal.

egal ob du jetzt mittels emule oder dergleichen etwas runterladest oder diesen dvdfilm beim saturn stiehlst! es ist dasselbe

ich bin auch net der brave bürger ;) aber man muss auch mit den konsquenzen rechnen wenn man sowas macht und darf nachher nicht jammern

wenn du eine filmfirma hättest würdest es auch net wollen dass leute DEINE filme runterladen anstatt zu kaufen oder ? ;)

eAnic 18.03.2004 10:01

Bei einer Maus zahlst du sicher nix drauf.
Anders schauts bei CD Rohlingen, Druckern, Scannern und div. Reprogeräten (gehören Brenner auch schon dazu?) aus.
Da zahlst du nämlich Urheberrechtsabgabe mit, ohne es zu wissen.

ThomasBitzl 18.03.2004 10:15

??????????
na echt jetzt, ohne spass???

hmmm na wenn das so ist, wenn das wirklich stimmen sollte ist das ja a frechheit! weil es steht nirgendwo etwas dass man "urheberrechtsabgaben" zahlt

ich mein das kann ja nur a witz sein!?
was hat a drucker damit zu tun ?

ich würd es verstehn wenns es bei rohlingen brennern und kopiersoftware verlangen, das is ja a frechheit

hast du das irgendwo schriftlich einen link oder so wo man das nachlesen kann weil dann ist das vielleicht ein gerücht und stimmt gar net! weil so ganz glauben kann ich das nicht ;) NOCH nicht :p

kansas 18.03.2004 10:32

also die einstellung mancher hier finde ich etwas komisch:

ein film, eine musikstück oder was auch immer ihr downloaded gehört jemanden. er hat zeit und geld dafür aufgewendet in der hoffnung damit seinen lebensunterhalt zu verdienen.

keine dieser firmen/personen ist ein wohltäter (was wohl in der natur der meisten menschen liegt) - sein streben ist der gewinn - was auch sein gutes recht ist.

jetzt dieses produkt (auch wenn es "nur" daten sind und keine physische ware dahintersteht) zu duplizieren/uploaden/downloaden was auch immer ist und bleibt diebstahl.

sich dann aufzuregen dass manche firmen einen klagen wollen ist daher ziemlicher schwachsinn - man muß damit rechnen (vergleich klauen im kaufhaus - ist nichts anderes)erwischt zu werden. und dann kommen natürlich auch die konsequenzen.

es ist völlig egal ob dieses produkt nun amerikanern oder europäern gehört - ob diese menschen/firmen eurer meinung nach gut oder böse oder sonst was sind!

ach ja- und wie jem. am anfang des threads gemeint hat eine rechtschutzversicherung hilft einem da bei der verteidigung: die werden euch auslachen und den fall nicht übernehmen!

lg
andi

ps: ach ja - auch ich parke hin und wieder am gehsteig...

eAnic 18.03.2004 10:43

Zitat:

Original geschrieben von ThomasBitzl
??????????
na echt jetzt, ohne spass???

hmmm na wenn das so ist, wenn das wirklich stimmen sollte ist das ja a frechheit! weil es steht nirgendwo etwas dass man "urheberrechtsabgaben" zahlt

ich mein das kann ja nur a witz sein!?
was hat a drucker damit zu tun ?

ich würd es verstehn wenns es bei rohlingen brennern und kopiersoftware verlangen, das is ja a frechheit

hast du das irgendwo schriftlich einen link oder so wo man das nachlesen kann weil dann ist das vielleicht ein gerücht und stimmt gar net! weil so ganz glauben kann ich das nicht ;) NOCH nicht :p

Das ist leider kein Scherz. Wenn man mal bei einem EDV Händler gearbeitet hat, und sich die Distri Rechnungen so ansieht, dann wird man eines Besseren belehrt.

Ein offizielles Schreiben dazu kenn ich leider nicht. Vielleicht kennt jemand einen Link, wo man das nachlesen kann.

scubascub 18.03.2004 10:49

Urheberrechtsabgabe
 
Die ist nicht nur bei CD bzw. DVD Rohlingen fällig sondern auch bei Videokassetten, Ausiokassetten, DAT-Bänder, u.s.w.

Und ganz lustig : man zahlt auch bei Satelittenreceivern eine Urheberrechtsabgabe !

LouCypher 18.03.2004 10:49

für jeden rohling, festplatten, brenner, drucker zahlst bereits abgaben, dabei ist es völlig egal ob du damit deine diplomarbeit sicherst oder filme oder sonst was. Du zahlst weiterhin für ein recht (privatkopien anzufertigen) welches mittlerweilen verboten wurde (weil du keinen kopierschutz umgehen darfst).

Iolaos 18.03.2004 10:51

Ich will mich nicht allzu tief in die obige Diskussion einmischen, nur grundsätzlich tendiere ich auch zu der Meinung, dass jene die im Rahmen bleiben sicher nicht von den Urheberrechtsschützern verfolgt werden.
Das der Download illegal ist is ja klar, aber bis 2 GB im Monat wird sich keiner darum scheren. Wer hat noch nie eine Stopptafel überfahren? Wenns dann halt die rote Ampel an der Kreuzung in der Rush-Hour, sprich 200 GB oder so werden find ichs ok wenn die Hersteller sich schützen.
Abgesehen davon würd ich gerne wissen was ein Privat-User mit soviel Daten macht, ich hätte gar keine Zeit z.B. so viele Filme zu schaun.
Auf jeden Fall ist das Thema sehr aktuell, ich arbeite als Anwalt und hab gerade die ersten Klagen wegen Filesharing und Download zu Gesicht bekommen. Ins Gefängnis geht deswegen keiner so schnell, aber so eine schön gefüllte HDD kann sehr teuer werden.

Grüsse IO

scubascub 18.03.2004 10:51

hab was vergessen
 
Man zahlt auch eine UHG für Scanner, Faxgeräte und Kopierer !

Wem`s interessiert : http://www.telekom-presse.at/channel...ews_11979.html

LouCypher 18.03.2004 11:03

@iolaos: was tut man damit? Eigenes fernsehprogramm machen, den film den man grad sehen will schauen wann immer man will, und dazu brauchts eine ordentliche sammlung, so eine art privat videothek.

AFAIK ist man, solange man nur downloaded sowieso sicher, gefährlich ist der upload. Damit man einen downloader erwischt müsste man diesem ja einen köder auslegen um die ip zu loggen wenn er mit dem download beginnt, nur wär das ja eine anstiftung zu einer straftat bzw. würde man dann selbst illegalerweise raubkopien ins netz stellen. Uploader schnappen ist leicht, client installieren nach quellen suchen, ip's aufschreiben, klagen.

ThomasBitzl 18.03.2004 11:36

genau meine meinung @ Iolaos

ThomasBitzl 18.03.2004 11:37

... außer das mit der zeit mit diesen vielen filmen!!

wenn man sehr gern fernsieht, ins kino geht etc (so wie ich) kann man nie genug davon haben *G*

das fernsehprogramm ist zwar meist eh net soooo schlecht, aber wenn man seine private videothek @LouCypher hat, ist das schon was feines, wenn man sich den film auf den man grade lust hat, sich anschauen kann und nicht "gezwungen" ist sich den film im fernsehn anzusehn *g*

kansas 18.03.2004 11:56

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher

AFAIK ist man, solange man nur downloaded sowieso sicher, gefährlich ist der upload. Damit man einen downloader erwischt müsste man diesem ja einen köder auslegen um die ip zu loggen wenn er mit dem download beginnt, nur wär das ja eine anstiftung zu einer straftat bzw. würde man dann selbst illegalerweise raubkopien ins netz stellen. Uploader schnappen ist leicht, client installieren nach quellen suchen, ip's aufschreiben, klagen.

glaubst du das wirklich?

1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz.

2. glaubst du, dass du beim download anonym bist und beim upload nicht?

3. wenn man einen "köder" auslegt ist das keine raubkopie die man "illegalerweise" ins netz stellt. dazu reicht nämlich eine datei der richtigen größe mit datenmüll - verpackt in einem schönen namen.

4. downloader aufspüren ist genauso leicht wie uploader finden.

5. bei filesharing ist download meist nur mit upload möglich.

lg
andi

Ottwald 18.03.2004 12:04

@ThomasBitzl
guckst du hier: www.hofer.at
oder da rechts unten:

pc.net 18.03.2004 12:11

aber bitte mischts nicht die urheberrechtsabgabe und die künstlersozialversicherung ...

die bezeichnung der abgabe erklärt eh schon worum es jeweils geht ...

Ottwald 18.03.2004 13:02

stimmt. Aber beides hats früher nicht gegeben und zielt auf denselben Personenkreis ab - Künstler und deren Schutz. Ist ja OK. Nur doppelt verdienen - müßte man das nicht auch doppelt versteuern;)

LouCypher 18.03.2004 14:05

1. wenn ich mich recht erinnere ist das illegale verbreiten urheberrechtich gestützten filmen software und co das problem. Ausserdem gehts weniger darum was illegal als darum was verfolgt wird, MS zb. hat kein interesse private raubkopiennutzer zu verfolgen, verteiler derselben jedoch schon. (Hab ich von einem Interview mit irgendeinem Marketing heini von dort).

2. du bist beim dl nicht anonym, nur kennt dich nur der von dem du downloadest weil du dich ja zu ihm connectest, und der wird dich kaum verpfeifen.

3. es gibt kein gesetz das mir verbietet eine datei mit dem namen eines aktuellen filmes zu saugen. Wenn ich zucker als koks verkaufe werd ich auch nicht als rauschgiftdealer verurteilt, maximal als betrüger.

4. möglich

5. ob möglich oder nicht ist egal, musst dir halt software suchen wos nicht möglich ist, was wiederum der idee dahinter wiederspricht. No risk no fun :D

maxb 18.03.2004 14:29

Zitat:

Original geschrieben von kansas
glaubst du das wirklich?

1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz.


bitte zeig mir den Paragrafen in einem Österreichischen Gesetz, z.B. UrhG, wo das drinnen steht!!!

ich weiß nicht wo diese Meinungen immer herkommen, dass download strafbar wäre!!! ein download ist = anfertigen einer Privatkopie, und das ist nachwievor legal.

grüße
maxb

reemrev 18.03.2004 14:57

@ maxb

"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

LDIR 18.03.2004 15:04

Jetzt mache ist es so: Wenn ich ein Download anfange tue ich die Datei in eMule umbenennen, so wird aus "Krieg der Welten.avi" plötzlich "RIAA-Antipiracy company pt1.avi", und jeder der von mir downloaden will, sieht den Filenamen. Vor Gericht kann ich immer noch lügen dass ich nicht wusste dass es in wirklichkeit ein Film war, bis es fertiggeladen war. Versucht mir da was nachzuweisen.
Gesetze sind gut und schön, aber kennt wer alle? Nein, aber die 10 Gebote sehr wohl, und da steht nichts von "Du darfst keine illegalen Kopien anfertigen".
Der Unterschied zwischen Downloaden und klauen bei "Geiz ist Geil" ist folgender: Wenn Du bei GiG eine DVD klaust, fehlt diese bei der Inventur und kein Kunde kann sie sich kaufen, auch wenn er sie wollte. Ist also ein Verlust für die Firma A (Filmhersteller)+B (Verkäufer).
Wenn man hingegen ein Film saugt, denn man so oder so nicht gekauft hätte. Hat weder A noch B verluste, genauso wie wenn man einen Film von TV auf Video oder DVD aufnimmt (Dafür zahlt man ja auch diese unsägliche Urheberabgabe).
Nur wenn man sich den Film kaufen will, dann aber zufällig im Netz eine Kopie entdeckt und auf die qualität pfeift, ist es ein verlust für A+B. Aber ehrlich, wer kauft sich keine DVD wenn der Film einem sehr gut gefällt?...
Zu den Gesetzen muss ich sagen dass es so viele absolut idiotische Gesetze auf der ganzen Welt gibt (z.B. darf man keine Elektronik älter als 6 Jahre über die Grenze nach Slowakei mitnehmen), dass mir der Schrott inzwischen völlig egal ist. Ich lebe nach eigenen Gesetzen die ich verstehe und deren Sinnhaftigkeit ich nicht anzweifele ;-).

m@rio 18.03.2004 15:13

Zitat:

Jetzt mache ist es so: Wenn ich ein Download anfange tue ich die Datei in eMule umbenennen, so wird aus "Krieg der Welten.avi" plötzlich "RIAA-Antipiracy company pt1.avi", und jeder der von mir downloaden will, sieht den Filenamen.
Blöd nur das Donkey nicht auf Filenamen sondern auf einmaligen Hashes basiert.
Egal wie du die Datei benennst, sie ist trotzdem immer eindeutig identifizierbar.

red 2 illusion 18.03.2004 15:39

Zitat:

Original geschrieben von LDIR
Vor Gericht kann ich immer noch lügen dass ich nicht wusste dass es in wirklichkeit ein Film war

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und meiner Erfahrung nach bekommst mit der Aussage die doppelt Strafe.

red 2 illusion 18.03.2004 15:45

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

Auch wenn du das Orginal hast umgehst ja mit dem Download einen Kopierschutz somit bist doch straffällig. Zudem könnte die Software verändert oder umprogrammieren worden sein was total verboten ist und du bist sofort straffällig. Auserdem kanns ein Fake sein und du bekommst einen Film den du gar nicht als Orginal hast also bist sofort total straffällig geworden.

red 2 illusion 18.03.2004 15:56

Zitat:

Original geschrieben von g17
Deinen ISP geht das sehr wohl was an. Denn wenn er davon weis und nichts dagegen unternimmt macht er sich mitschuldig.

Klar und ein Schuputzer der gestohlene Schuhe putzt ist auch mitschuld. Du bist natürlich auch Schuld wenn du jemanden mit geklauten Wagen Starthilfe gibst.:lol:

ISP ist ein Dienstleister und hat mit den Daten null und nichts zu tun. Es geht ihm einfach nichts an. Kein Recht der Welt kann ihm erlauben Kundendaten zu überwachen oder zu locken oder zu speichern.

Wenn AON sowas machen würde.....!§$%&%$/$&§/

eAnic 18.03.2004 16:00

Mit dem Download alleine umgehst du keinen Kopierschutz, weil die AVI Datei ja nicht mehr kopiergeschützt ist.

Außerdem sind nur Methoden zur Umgehung des Kopierschutzes (Cracks, Ripper) strafbar - der Download alleine zählt nicht dazu.

Weiters ist der Download urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar - sofern man das Original besitzt. dh die Privatkopie ist erlaubt. Der Upload hingegen ist strafbar.

maxb 18.03.2004 16:11

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@ maxb

"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

du kannst hier alles hinschreiben, bitte zeig mir die gesetzespassage -> http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

vorher behaupte ich, dass ist einfach humbug was du da schreibst. der besitz ist auch nicht stafbar, absoluter blödsinn. wo hast du das her???

ich werde mich hier bei dir entschuldigen, wenn du mir das gegenteil beweisen kannst. ;)

reemrev 18.03.2004 16:19

@LDIR
"...Wenn man hingegen ein Film saugt, denn man so oder so nicht gekauft hätte...."
Wenn er ohnehin nicht gefällt, wozu dann downloaden?

"Ich lebe nach eigenen Gesetzen die ich verstehe und deren Sinnhaftigkeit ich nicht anzweifele ;-)"

Wenn das jeder machen würde, nur nach seinen eigenen Gesetzen zu leben, noch dazu nach jenen, die er verstehen kann (bei dem IQ was so in den Straßen herumgeistert), dann fahre ich im Sommer nach Bagdad auf Erholungsurlaub.

maxb 18.03.2004 16:28

@reemrev - ich warte auf eine Antwort ;)

Iolaos 18.03.2004 17:14

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher


3. es gibt kein gesetz das mir verbietet eine datei mit dem namen eines aktuellen filmes zu saugen. Wenn ich zucker als koks verkaufe werd ich auch nicht als rauschgiftdealer verurteilt, maximal als betrüger.


@ LouCypher
Ich will kein Spielverderber sein, aber wenn Du Zucker statt Koks verkaufst gehst für versuchten § 27 SuchtMittelGesetz in Häfn, ausser Du hast einen guten Anwalt.

Ansonsten muss ich zu meinem früheren Postin anmerken, dass ich natürlich keinem Cineasten seine Videothek vermießen wollte, mir sind nur 200GB/Monat seeehr viel vorgekommen :eek:

reemrev 18.03.2004 17:22

©

oder willst jetzt das gesamte Urheberrechtsgesetz?
zB:

§ 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten
(Verwertungsrechte).

Hinz und Kunz, die den Film zum Download anbieten, besitzen keine Verwertungsrechte.

maxb 18.03.2004 18:32

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
©

oder willst jetzt das gesamte Urheberrechtsgesetz?
zB:

§ 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten
(Verwertungsrechte).

Hinz und Kunz, die den Film zum Download anbieten, besitzen keine Verwertungsrechte.

"mit den vom Gesetz bestimmten beschränken"


dann lies' dir bitte die mal durch (vor allem §42 Abs (4)), bevor du hier weiter so einen schei** über die strafbarkeit von download bzw. den besitz von kopien postest und manchen forumsmitgliedern den glauben aufzwingst, sie seihen Kriminelle!

Zitat:

UrhG §42 (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

reemrev 18.03.2004 18:43

Hast auch Absatz 5 gelesen?

(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.

Wer's ins Internet zum Download bereitstellt macht es der Öffentlichkeit zugänglich.

g17 18.03.2004 19:42

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von g17
Deinen ISP geht das sehr wohl was an. Denn wenn er davon weis und nichts dagegen unternimmt macht er sich mitschuldig.
--------------------------------------------------------------------------------


Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Klar und ein Schuputzer der gestohlene Schuhe putzt ist auch mitschuld. Du bist natürlich auch Schuld wenn du jemanden mit geklauten Wagen Starthilfe gibst.:lol:

ISP ist ein Dienstleister und hat mit den Daten null und nichts zu tun. Es geht ihm einfach nichts an. Kein Recht der Welt kann ihm erlauben Kundendaten zu überwachen oder zu locken oder zu speichern.

Wenn AON sowas machen würde.....!§$%&%$/$&§/



Netter Versuch!

Denn ich schrieb: wenn er es weis/ihm zur Kenntnis gebracht wird
DU: Überwachen!

Hat aber das eine mit dem anderen nichts zutun!!


__________________________________________________ ___________________
3.5.2 Was schadenersatzrechtliche Ansprüche Dritter betrifft, die durch vom Host
Provider gespeicherte Informationen in ihren Rechten verletzt wurden, haftet
der Host Provider dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der
Rechtsverletzung hat oder der (von dritter Seite kommende) Hinweis auf die
Rechtsverletzung nicht qualifiziert ist.
Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn
o sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete
Kontaktstelle beim Provider im Sinne des Punktes 3.6 unter gleichzeitig
lesbarer Angabe seines Namens wendet,
__________________________________________________ ___________________


Quelle: http://www.ispa.at/ Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers

So what!

g17

red 2 illusion 18.03.2004 19:58

.



Also was wenn so ein Ami-Dau eine Fake-Mail schickt dann darf der ISP "mal nachsehen" auf der Kundenleitung??? Oder reichts gar für einen richterlichen Beschluß?


So einfach ist die heilige Privatsphäre erledigt mit einer Fake-Mail wo ein Name drinsteht. :lol:

g17 18.03.2004 20:15

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
.



Also was wenn so ein Ami-Dau eine Fake-Mail schickt dann darf der ISP "mal nachsehen" auf der Kundenleitung??? Oder reichts gar für einen richterlichen Beschluß?


So einfach ist die heilige Privatsphäre erledigt mit einer Fake-Mail wo ein Name drinsteht. :lol:


fear, uncertainty, and doubt!

g17


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