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Tarjan 25.02.2004 12:24

Aja, und deswegen bietet die Dienstleitung fast jedes Handygeschäft an. Wie könnens das wenns illegal ist?

kikakater 25.02.2004 12:24

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Lediglich die Vereitelung des Telefonierens durch quasi Providerwechsel ist strafbar, das Entsperren eines Vertragshandies - sogar innerhalb der Mindestvertragszeit - jedoch nicht, auch der Tausch von Handies ist nicht strafbar.
@terracop: Lies Dir das genau durch, liegt auf Deiner Linie - Providerwechsel im Sinn einer Vereitelung ist illegal - aber nicht das Entsperren an sich.

Alex1 25.02.2004 12:29

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
... Providerwechsel im Sinn einer Vereitelung ...
Was ist das? Kann mir das wer erklären?

terracop 25.02.2004 12:35

Noch mal für alle:

Die Verwendung von Software die solche Sperren wie zb Simlock überwinden sind strafbar - steht gleich im ersten Satz.

Darunter fällt auch alles andere wie zB Cracks, Keygeneratorn usw.

Alex1 25.02.2004 12:37

Nein, da steht "...Wer ein Computerprogramm ... herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht... ".
Da wird nichts von Benutzen gesagt.

terracop 25.02.2004 12:43

und was ist mit dem widerrechtlichen zugriff, ist das kein Benutzen ?

pc.net 25.02.2004 12:46

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Doch, eben um einen anderen Provider zu benutzten.

So blöd es kling ist aber eine Tatsache.
Hatte schon genug solcher Fälle.

du hattest solche fälle ... aha ...

und wo sind die dokumentiert ... gibts da ein OGH- oder besser EuGH-urteil? :ms:

und komm jetzt nicht mit einem beispiel, "ein provider habe gesagt/gedroht" ...

wenn mir der provider mit solchen drohungen kommt, dann löse ich den vertrag sowieso gleich auf und stelle sämtliche zahlungen ein ... dann kann er mich ja klagen - wird aber kaum durchkommen, da er ja zuerst seine nötigung rechtfertigen müßte ... aber ich schweife schon wieder ab :rolleyes:


terracop 25.02.2004 12:52

OHG Urteil gibts noch keins, dass heißt aber noch lang nicht das es erlaubt ist.

Alex1 25.02.2004 12:54

Zitat:

Original geschrieben von terracop
und was ist mit dem widerrechtlichen zugriff, ist das kein Benutzen ?
Na klar ist ein Zugriff auf mein Handy ein "Benutzen", doch genau dieses "Benutzen" wird in dem von dir zitierten Paragraphen nicht erwähnt.
Das wäre genauso, als ob es strafbar wäre, wenn ich auf meinen eigenen Computer ein Virus loslasse. Ist zwar doof, aber nicht verboten.

pc.net 25.02.2004 12:56

sorry, aber rechtliche bestimmungen sind oft auslegungssache solange sie nicht durch ein höchstgericht in einem konkreten fall angewendet wurden ...

btw: soll mich doch mein provider verklagen - ich hab mein handy nämlich zwei wochen nach kauf (inkl. vertragsverlängerung) entsperrt :D

terracop 25.02.2004 13:05

Das ganze ist natürlich eine Beweisfrage:

Aber es gibt immer wieder Personen, freiwillig alles erzählen und sich dadurch selbt belasten.


@Alex1
ein Computerprogramm, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zur Begehung eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem ........

Zu weitern Erleuterung: Das Gesetz sieht unter §74 ein Computersystem als einzelne Geräte (Computer) sowie Computer im Netzwerk, bzw alle elektronischen Geräte zur Datenverarbeitung.
Und das Handy wird eben alls Computer angesehen.

rev.antun 25.02.2004 13:07

so jetzt werfe ich mich auch noch in die diskussion
:p

§ 126a-c kann nicht anwendung finden ....
simlock ist keine sperre des providers, sondern provider gibt handyhersteller den auftrag dazu ...

und ausserdem verlangen die provider auch nach ablauf der bindungsfrist noch eine schöne summe für das unlocken. ich würd mal die frage den providern schicken, und die antworten hier posten :D


aber wie bereits hier öfters schon erwähnt:

das was im vertrag mit dem provider & in dessen agb steht zählt !

terracop 25.02.2004 13:11

Wer die Sperre "programmiert" spielt keine Rolle.

Strafbar ist nur das Benutzen von Software zur Überwindung solcher Sperren.

Alex1 25.02.2004 13:12

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
...

das was im vertrag mit dem provider & in dessen agb steht zählt !

...und da wird nirgends mein Handy erwähnt :D
@ terracop: in deinem Paragraphen gehts um den Vertrieb eines solchen Computerprogramms, nicht um dessen Benutzung.

rev.antun 25.02.2004 13:14

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Strafbar ist nur das Benutzen von Software zur Überwindung solcher Sperren.
NEIN ! -> hab ich schon geposte'd vetrag & agb zählen hier. :motz:

terracop 25.02.2004 13:19

dass sie zur Begehung einer der in Z 1 genannten strafbaren Handlungen gebraucht werden.

somit ist auch der Gebrauch strafbar.

Alex1 25.02.2004 13:25

So, jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit: was genau ist an einer Manipulation an meinem Handy/Computer/was-auch-immer strafbar?

rev.antun 25.02.2004 13:28

== legal junk, und nochmals das ist nicht auf das entsperren von handys anwendbar, ausser der richter hat noch einen restalc von 3promille bei der entscheidung darüber :D

so und jetzt reicht es, ich hol die info von den provider's und werde sie dann an euch weitergeben ....

terracop 25.02.2004 13:33

Das kann ich dir sagen:

Laut Provider, one, A1, usw ist das Entsperren erlaubt.

Nur das Gesetz verbietet, die Verwendung solcher Entsperrprogramme, außer man hat die Sperre selbst programiert, in Auftrag gegeben oder hat einen Vertrag mit Nokia, Siemens usw.

Chausson 25.02.2004 14:12

schrum, schrum, wer sch.... sich drum:ms:

pc.net 25.02.2004 15:26

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Das kann ich dir sagen:

Laut Provider, one, A1, usw ist das Entsperren erlaubt.

Nur das Gesetz verbietet, die Verwendung solcher Entsperrprogramme, außer man hat die Sperre selbst programiert, in Auftrag gegeben oder hat einen Vertrag mit Nokia, Siemens usw.

:lol::roflmao:
es wird immer amüsanter ... du greifst nach jedem strohalm ... aber langsam gehen sie dir aus ...

das sind ja keine geheimnisse ... die hersteller geben auf anfrage ja bereitwillig die informationen heraus, wie entsperrt werden kann ...

und nachdem sich das sogar oft nur durch eingabe eines codes erledigen läßt ist es dem hersteller herzlich wurscht, ob das handy gelockt ist, oder nicht ...

kikakater 25.02.2004 15:33

@Alex1: Das tatsächliche Verhindern von Telefonaten mit der Simcard des laufenden Vertrags durch mechanisches Einsetzen einer SIM Karte eines anderen Netzbetreibers vereitelt den Vertragszweck sinnentsprechend.

Sprich: Wenn eine andere SIM Karte benutzt wird, wird der Vertrag gebrochen.

Ist doch eigentlich einfach zu verstehen ... ;)

Wenn die SIM Karte aber bedeckt - sprich in irgendeinem Handy, das funktioniert - (und demnach in diesem Handy installiert) ist, ist dies nicht der Fall.

rev.antun 25.02.2004 17:13

und wennst a glück hast bekommst ein unlock'ed gerät auch von deinem provider, kann bei aktionen mit neuen modellen schon mal vorkommen ;)

Alex1 25.02.2004 17:15

@ kikakater: das heisst, wenn ich einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber abschliesse, aber nicht telefoniere, sondern nur brav Grundgebühr zahle, mache ich mich strafbar? Bzw. wenn ich die beigelegte Sim nicht nutze?

pc.net 25.02.2004 17:15

:ja:

Alex1 25.02.2004 17:18

Na, das möchte ich sehen :D Und wer kommt dann? Die Polizei? :lol:

kikakater 25.02.2004 17:25

@Alex1: Nein das heißt es nicht.

Wenn Du eine andere SIM Karte (und zwar nicht nur von einem anderen Netzbetreiber sondern jede andere SIM Karte) in diesem - vor Ablauf der Mindestvertragsdauer - entsperrten Mobiltelefon verwendest UND nicht zugleich die eigentliche SIM Karte des Vertrages in einem anderen Telefon benutzt - zumindest aber benutzbar im Betrieb hältst - dann ist das illegal. Inwiefern das bestraft wird, müßte gerichtlich geklärt werden.

Wenn die eine SIM Karte quasi "Außer Kraft" gesetzt ist, wird der Vertrag ad absurdum geführt, alles andere ist erlaubt, soweit die SIM Karte des Vertragsverhältnisses jederzeit prinzipiell in Betrieb zu nehmen ist, außer bei einem Defekt des fraglichen vor der Zeit entsperrten Mobiltelefons.

Das Einsetzen der SIM Karte ist Erfüllung der Vertragspflicht, auch wenn einige daran vorbei lavieren wollen durch irgendwelche Behauptungen, Symbole und Attacken.

Alex1 25.02.2004 17:32

Von wo hast Du das?

kikakater 25.02.2004 17:38

Lies Dir den jeweiligen Vertragstext durch, dann kommst Du drauf, daß die SIM Karte integraler Bestandteil des Vertrages ist. Wenn Du der Ansicht bist mit der Bezahlung der Grundgebühr wäre es getan, irrst Du. Denn das Mobiltelefon wurde subventioniert und deshalb gibt es eine Mindestvertragsdauer. Im Übrigen ist die Mindestvertragsdauer in Deutschland bei 24 Monaten. Bei A1 ist man über bestimmte Winkelzüge für Neukunden bereits de facto bei 18 Monaten.

Alex1 25.02.2004 17:41

http://www.a1.net/CDA/article/art_di...tml-de,00.html
Ich hab nichts dergleichen gefunden. Findest Du einen entsprechenden Passus?
Bist Du juristisch vorbelastet?

pc.net 25.02.2004 17:46

@kikakater
naja, die SIM darf nicht missbräuchlich verwendet werden ... aber NICHT TELEFONIEREN ist AFAIK noch kein missbrauch ;)

Alex1 25.02.2004 17:50

Mmh, der Meinung bin ich auch.

kikakater 25.02.2004 17:56

Moralisch jedenfalls, ob es rechtlich reicht, bedarf der Klärung einer Gesamtrechnung. Ein subventioniertes Telefon ist u.U. gerichtlicherseits sehr wohl eine erbrachte Leistung, die den grundsätzlichen Betrieb der SIM Karte für den im Vertrag genannten Mindestzeitraum erfordert. Das wäre noch zu klären. Sonst ist ein Mißbrauch aber bereits per dato evident.

g17 25.02.2004 17:57

IANAL!



Es wird hier die ganze Zeit von illegal, strafbar machen etc. gesprochen.

Kann mir vielleicht einer der anwesenden Rechtsexperten, den Strafrahmen für Vertragsbruch nennen.

Oder sind Entschädigungen auch Strafen, denn dann wären ja alle Firmen die schon einmal Entschädigungen gezahlt haben, Straftäter.


Frag ja nur
g17

kikakater 25.02.2004 18:01

Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.

Alex1 25.02.2004 18:03

Für einen Vertragsbruch kannst im allgemeinen zivilrechtlich belangt werden, nicht strafrechtlich. Das wär ein Spass: "Nichtbenutzung der SIM-Karte" - 1 Jahr bedingt :lol:

Alex1 25.02.2004 18:04

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.
Wo steht das? Ich mein den Teil "ersatzloses Entfernen der SIM Karte". Den Link hab ich dir eh schon gegeben.

kikakater 25.02.2004 18:05

1) Es gibt auch Zivilstrafen, 2) habe ich vornehmlich illegal geschrieben.

g17 25.02.2004 18:07

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Für einen Vertragsbruch kannst im allgemeinen zivilrechtlich belangt werden, nicht strafrechtlich. Das wär ein Spass: "Nichtbenutzung der SIM-Karte" - 1 Jahr bedingt :lol:

Eben!

Daher nichts mit illegal und strafbar machen.


g17

kikakater 25.02.2004 18:08

@Alex1: Wie gesagt, das ist gerichtlich zu klären, die Kosten bekommt dann der obergescheite 'Kunde' vom Richter aufgebrummt.


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