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passt scho max...
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na ich kann nichts dafür, dass du unvorschriftsmäßig überholt hast! ;)
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Ja wenns wirklich so wäre...ich sag ja ich kann mich nicht erinnern dort jemals überholt zu haben.
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soviel ich weiß, kannst du einspruch erheben. (2 wochen?)
hast du dein auto mal "verliehen"? mama, papa, schwester, bruder, freund? |
Nein. Die Zeit kommt auch hin...da bin ich gerade zhausgfahren. Ich hab aber eine Vermutung: ~30m vor Ende des Überholverbotes kann man nach rechts abbiegen..wahrscheinlich is einer vor mir dort abgebogen und ich bin in dem Moment links vorbeigefahren und hab die Sperrlinie überfahren. Aber dafür 144€ zahlen zu müssen is eine Frechheit.
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ich würd' auf jedenfall einspruch erheben und maximal 72€ zahlen.
den die eine verkehrsübertretung bedingt die andere und für solche delikte könnens dich nur einmal strafen. |
als erstes ruf einmal an und frag den "Karl" wie's denn das überhaupt festgestellt haben und wer das überhaupt festgestellt hat. kannst ja gleich sagen, dass du dich nicht an diese übertretung erinnern kann.
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Werd das mal versuchen...seh nämlich auch nicht ein wieso ich 2mal zahlen soll.
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ist in dem tollen forum in der letzten jahren überhaupt mal was gepostet worden?
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