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Jim Phelps 13.06.2003 10:43

Ja, wenn du Glück hast, macht der Hersteller was.

Das nicht der fremde Händler Kulanz anbietet, ist doch klar. Stellt euch mal vor, einer verkauft für 10% billiger und baut immer schlammpig den PC zusammen. Und plötzlich ist der Pleite und alle rennen zum anderen Händler. Der wird sich bedanken. Die Hersteller übernehmen die Kosten sicher nicht, wenn fehlerhaft eingebau wurde. Somit müsste er den Schaden aus eigener Tasche zahlen, obwohl er nix verkauft hat. Ist doch nachvolliziehbar, dass es so nicht klappt.

Somit kann eine Herstellergarantie viel Wert sein. Übrigens würde ich aus diesen Gründen nur in Läden kaufen, wo ich weiß das die zu 99% morgen noch da sind.

row 13.06.2003 11:41

>Somit kann eine Herstellergarantie viel Wert sein. Übrigens würde ich >aus diesen Gründen nur in Läden kaufen, wo ich weiß das die zu 99% >morgen noch da sind.

Das dachte ich mir beim VDS damals auch :(
War immer ein bissl teurer als die anderen, dafür gutes Service & Beratung - beim ältesten PC-Händler Wiens kommt man halt nicht auf die Idee das die kurz vor'm Zusperren sind...

The_Lord_of_Midnight 13.06.2003 21:22

Ich glaube da verwechseln manche entscheidendes.

1. Gesetzliche Gewährleistung.
Ist eine Leistung des Händlers, der das Produkt an den Endverbraucher verkauft hat. Die bekommt man selbständlich nur vom Händler. Dem Kunden dürfen KEINERLEI KOSTEN entstehen ! Die Leistung ist GESETZLICH geregelt. Daher sind jegliche vertragliche Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistung unwirksam und rechtswidrig.

2. Garantie.
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die bekommt man selbstverständlich nur vom Hersteller. Dem Kunden können Kosten entstehen. Es gilt nur das was der Hersteller vertraglich zusagt, denn bei der Garantie handelt es sich wie gesagt um eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.

Nur weil ein Händler die Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt, um seine eigenen Gewährleistungsaufwendungen zu senken, heisst das noch lange nicht, daß es sich nicht auch gleichzeitig um einen Gewährleistungsfall handelt.

The_Lord_of_Midnight 13.06.2003 21:29

Noch was zu konkreten Frage von VDS. Wenn der Webshop die Rechtsnachfolge der ehemaligen VDS antritt, dann ist er selbstverständlich auch verpflichtet, die Gewährleistungsansprüche der vormaligen Firma VDS zu erfüllen. Mir ist aber nicht klar, ob das bei einem Konkurs möglich bzw. üblich ist. Denn was wäre dann der Sinn eines Konkurses ? Dadurch wird ja die Firma aufgelöst und liquidiert.

Und wenn jemand vom Konkursverwalter den Markennamen "VDS" kaufen will, wird der nichts dagegen haben, nehme ich an.

Bevor ich aber gleich aufgebe, würde ich einfach beim Webshop VDS anfragen, sollte sich so ein Fall ergeben. Mehr als nein sagen können sie nicht. Und Fragen kostet in diesem Fall nichts.

row 14.06.2003 11:39

Das denke ich mir auch - wozu Konkurs wenn ich dann die Altlasten der Firma mitschleppen muss - dann hätte es ja keinen Konkurs gebraucht...
Der Unterschied wird eine neue Firma namens "VDS online" statt "VDS" sein.

row 17.06.2003 09:20

Ich hab nochmals auf der ehemaligen VDS homepage nachgesehen, und der Konkursverwalter schreibt man solle etwaige Garantieansprüche in Geld umrechnen und bei Gericht als Geldanspruch anmelden...
Kostet schon mal 17 Euro Eingabegebühr...

Oli 17.06.2003 10:38

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Wenn der Webshop die Rechtsnachfolge der ehemaligen VDS antritt, dann ist er selbstverständlich auch verpflichtet, die Gewährleistungsansprüche der vormaligen Firma VDS zu erfüllen. Mir ist aber nicht klar, ob das bei einem Konkurs möglich bzw. üblich ist. Denn was wäre dann der Sinn eines Konkurses ? Dadurch wird ja die Firma aufgelöst und liquidiert.


Im Falle eines Konkurses wird die bestehende Firma liquidiert und nichts anderes (im Gegensatz bei Rechtsnachfolgen wie neue Gesellschafter, Übernahmen, etc.). Die Gläubiger erhalten von der Liquiditätsmasse eine festgelegte Quote.

Forderungen gegenüber der im Konkurs befindlichen Firma können beim Masseverwalter angemeldet werden, diese Forderungen müssen aber vor dem Konkurs entstanden sein (also Gewährleistungsanspruch in der Regel nur dann, wenn dieser VOR dem Konkurs bekanntgegeben wurde).

Wenn nun eine neue "VDS" entsteht, dann ist dies kein Rechtsnachfolger, sondern eine neue Firma - mit neuen Eigentümern (da ja im Regelfall der alte Eigentümer keine Firma mehr gründen darf). Natürlich kann die Marke "VDS" verkauft oder übertragen werden.
Als neue Firma müssen rechtlich KEINE Gewährleistungsansprüche der alten Firma erfüllt werden, aus Kulanzgründen ist es jedoch immer möglich und natürlich im Sinne des neuen Firmeninhabers (da ja Kunden wieder gebunden werden).

Ciao Oliver

row 17.06.2003 10:46

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Forderungen gegenüber der im Konkurs befindlichen Firma können beim Masseverwalter angemeldet werden, diese Forderungen müssen aber vor dem Konkurs entstanden sein (also Gewährleistungsanspruch in der Regel nur dann, wenn dieser VOR dem Konkurs bekanntgegeben wurde).

Ciao Oliver

Hi Oliver,
D.h. auf Deutsch (sorry, hab's nicht so mit dem Juristen-Jargon):

Ich kann nicht hergehen und eine bestimmte Geldsumme für die mir noch zustehende Gewährleistung (ohne Defekt) dem Masseverwalter melden - sondern das gilt nur, wenn ich vor dem Konkurs einen Defekt hatte und ich der Firma das Ding gebracht habe und die es noch nicht repariert haben.
Hab' ich's behirnt?


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