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Venkman 08.04.2003 16:13

glaub investmentberatung bzw finanzoptimierer wie obw oder awd sind da um ein eck schlimmer, es gibt brave versicherungsbüros (ein freund arbeitet dort ) und die sind absolut seriös und würden solche techniken nie anwenden

übrigens - wo passt vater staat da auf seine jugendlichen auf?


@creibl: machte haufen investitionen wie zb eigenen laptop usw aber im endeffekt hat er nicht viele verträge abgeschlossen, viel arbeit gehabt und verlust gemacht

maxb 08.04.2003 16:20

:verwirrt:

Carpediem 08.04.2003 18:09

ja ihr habt recht...!freiwillig ist nicht das richtige wort, sobald ich 18 werden würde, wollte ich ja damals mit 16 fix anfangen, wollte eigentlich nur mal schaun wie des so is, und bin donn owa eingefahren.

mit der firmenbezeichnung die oben genannt wird, ich will sie nicht bestätigen....aber es ist schon in dieser richtung.

das problem ist...: das firmenhandy, die mahnung, über 884 euro wer soll die bezahlen?ich natürlich über ein handy, das ich nie erhalten habe. die situation sieht vollgender maßen aus:

ich habe damals ein handy bestellformular ausgefüllt (keinen vertrag), und das mit meinem namen unterschrieben (war minderjährig), keine bestätigung der eltern. der oben fiktiv genannte peter wollte auch das handy von one, war aber ohne bonität also zahlungsunfähig...!und wie ich aufhörte zu arbeiten (habe nie etwas unterschrieben, keinen arbeitsvertrag) gab die firma ihm das handy ohne meine zustimmung...!er telefonierte, ich bekam die rechnungen, seit weihnachten arbeitet er nicht mehr dort, und ich habe die rechnung sitzen...was soll ich tun?rechtsanwalt, sagt ich bin 100 % im recht....es ist einfach zum davonrennen.

ich will keine firmenschädigung oder irgendwas betreiben, ich wollte euch nur meine kleine, nette geschichte mit diesen dienstleistern erzählen. von den produkten her sind sie total super, da fehlts an nichts...!

und versicherungen und versicherungsmakler sind sowieso serious und top.

in diesem sinne mfg cd

maxb 08.04.2003 18:25

nach österreichischem recht ist dieser "handy vertrag" mit großer wahrscheinlichkeit ungültig und die angefallenen kosten gehen zu lasten des vertragspartners, da er die volljährigkeit nicht geprüft hat.

ich würd da aber trotzdem aufpassen! :o

Zitat:

Geschäftsfähigkeit (siehe auch Kreditfähigkeit)
Fähigkeit durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln ein Recht zu erwerben oder eine Pflicht zu übernehmen. Auch die vertragliche Begründung von Schulden setzt die entsprechende Geschäftsfähigkeit voraus. Eintritt und Umfang der Geschäftsfähigkeit sind von Alter und geistiger Verfassung (siehe auch Sachwalterschaft) abhängig. Die volle Geschäftsfähigkeit tritt grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ab diesem Zeitpunkt kann bei der Bank selbständig ein Kredit aufgenommen werden. Beschränkt geschäftsfähige Personen können bedeutsame Rechtsgeschäfte nur mit Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters oder Sachwalters abschließen. Verträge, die aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit bei Abschluss oder mangels Genehmigung ungültig sind, können nachträglich, zB durch spätere Genehmigung oder durch Anerkenntnis nach Erreichen der Volljährigkeit, geheilt werden. Bei gerichtlicher Klage auf Leistungen aus dem ungültigen Vertrag muss der Beklagte im Prozess die Ungültigkeit einwenden und beweisen. Werden diese Schritte, etwa im blinden Vertrauen auf die Ungültigkeit unterlassen, dann erreicht der Gläubiger einen Zahlungsbefehl und damit einen gültigen Exekutionstitel. Stellt sich heraus, dass ein Rechtsgeschäft (zB der Kreditvertrag eines Jugendlichen) ungültig ist, so muss grundsätzlich jeder Vertragspartner die erhaltenen Leistungen zurückerstatten, soweit diese noch vorhanden sind (also etwa den Kreditbetrag oder den darum angeschafften Gegenstand).
http://www.schulden.at/Abc.htm


Carpediem 08.04.2003 18:44

sagen wir mal, ich hätte den vertrag unterschrieben, und er wäre rechtsgültig, müsste mich die firma nicht fragen, wenn sie das handy weitergibt?wäre doch auch ein rechtsbruch oder?

mfg cd

holzi 08.04.2003 19:46

Zitat:

sagen wir mal, ich hätte den vertrag unterschrieben, und er wäre rechtsgültig, müsste mich die firma nicht fragen, wenn sie das handy weitergibt?wäre doch auch ein rechtsbruch oder?
Würde ich auch so sehen.

al T 08.04.2003 20:02

Also ich würd mal sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren. Ein Erstgespräch ist in der Regel kostenfrei. Lass dich drüber aufklären, was Sache, bzw, Recht ist. Du steigerst deine Chancen bei Telekommunikationsunternehmen erheblich, wenn du über Anwalt in Briefwechsel trittst.

Check mal, ob die Eltern eine Rechtschutzversicherung haben und die für diesen Bereich Deckung bietet. In der Rechtschutzversicherung sind minderjährige Kinder bis 19 Jahre mitversichert, solange sie kein Einkommen haben, bzw. manchmal auch bis zu einem geringen Einkommen. Die Summe deiner Einkünfte müsste sich ja nachweisen lassen.

Meine - allerdings gefühlsmässige - Rechtsauffassung wäre, dass die Firma ein Verschulden trifft, weil sie dir ja das Mobiltelefon nicht ausgehändigt hat, also beinah schon unterschlagen. Der SChaden resultiert daher aus deren fehlverhalten. Weiters finde ich es problematisch, dass das Gerät nicht dir persönlich ausgehändigt wurde, sondern der Firma. Damit ist eigentlich schon klar, dass das eigentliche Vertragsverhältnis ja die Firma eingegangen ist.

Ich würd - auch wenn ich mich jetzt wiederhole - sofort auf fachkundige Hilfe setzen (Anwalt). Und selbst wenn du dann für diesen Kosten hast von 300 €.-, es lohnt sich. Was, wenn da noch schlafende Löwen aufwachen und eine nachträgliche Rechnung von 2000 Euro auftauchen weil der unrechtmässige Benützer Sehnsucht nach Gesprächen mit seiner Tante in Surinam hatte?

Zu der Firma: wende dich an FMA (www.fma.gv.at), da Kundenwerbung für Finanzdienstleistungen in der von dir beschriebenen Form (in Disco anquatschen, Anruf von "Empfehlungen" = Cold Calling) auch nicht rechtens ist. Zum anderen: Ist man mit 17 schon vollkommen Geschäftsfähig? Also als Konsument sicher nicht, und als Vermittler von Finanzdienstleistungen sicher auch nicht.

Ansonsten kann ich zu dem Thema nur (wiederholt)sagen: Jeder hat den Versicherungs- und Finanzberater den er verdient, schliesslich hat er ihn sich selbst ausgesucht!

Venkman 08.04.2003 21:32

- möcht nochmals anmerken: kenn keine kleinen oder mittleren betriebe die so agieren, da handelt es sich schon um größere brocken die sowas im großen stil abziehen und vermutlich hard an der grenze des illegalen operieren

Carpediem 08.04.2003 21:39

tja, der rechtsbruch liegt schon sicher an der firma...!außerdem habe ich ja nicht verkauft (geht ja nicht als minderjähriger), sondern nur vorhandene daten aufgenommen.

tja, brief an one wurde geschickt, die sind jetz auch aufmerksam geworden, dass da was nicht stimmt...!

tja, cold calling ist es indirekt, jeder mit dem eine analyse gemacht wurde, musste, da er ja zeil eines super service wurde:rolleyes: , 10 empfehlungen abgeben, die vorher anrufen, ob sie interesse haben..., so genau genommen wurde das allerdings fast nie....:eek: .

ich mein, das problem ist nicht das geld, ich habe viel daraus gelernt, und werde nie wieda leichtfertig handeln, oder mich irgendwie nochmal in so eine lage begeben...! das problem ist jedoch, wenn ich den betrag bezahlen würde, was eigentlich nie stattfinden wird, da ich nie besitzer des handys war, ist, das derjenige der das handy jetz hat, wieder telefonieren kann, sobald die mahnung gezahlt wurde. darum habe ich es jetz gesperrt, ist aber gar nicht so leicht, wenn man nie ein kennwort angegeben hat, und aber es zum sperren braucht...:rolleyes:

Sesa_Mina 08.04.2003 22:28

Wichtiger Unterschied der oft vergessen wird:

Wer ist der Besitzer (also wer hat das Handy) ?

Wer ist der Eigentümer (wem gehört es denn jetzt wirklich) ?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:24 Uhr.

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