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The_Lord_of_Midnight 04.04.2003 10:20

so, jetzt ist natürlich wieder der neue teletext und die alte meldung ist weg. ich hätt gleich den teletext von der hauppauge anwerfen sollen um das zeug rauszukopieren :heul:

Hermander 04.04.2003 10:30

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
so, jetzt ist natürlich wieder der neue teletext und die alte meldung ist weg. ich hätt gleich den teletext von der hauppauge anwerfen sollen um das zeug rauszukopieren :heul:

Jeder Österreicher, der ab 1. Juli einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Die Ersparnis soll je nach Einkommen bis zu 50 Prozent betragen. Die Aktion ist allerdings bis Ende 2004 befristet."Da es sich um eine Initiative zur Förderung von neuen Anschlüssen handelt, sind bestehende Anschlüsse von der Erleichterung nicht betroffen", erklärt Peter Schöndorfer, Pressesprecher des Finanzministeriums.

Absetzbar sind sowohl die Anschlussherstellung als auch die monatliche Grundgebühr.

Ebenfalls absetzbar werden sollen die Studiengebühren für Berufstätige. Ein Student [Einkommen 1.200 Euro] soll laut einem Rechenbeispiel Grassers durch die Absetzbarkeit von Studiengebühren und Breitband- Internet mit einem Vorteil von 595 Euro rechnen können.


Tamarah 04.04.2003 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.
Wenn du deinen Steuerausgleich für z.B. das Jahr 2002 machst, dann kannst du dort auch nur deine Aufwände von 2002 anführen und nicht auch noch die von 2001, 2000 oder 1999. Ist eben so. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Muß mal mit meinem Provider reden. Theoretisch würde es ja genügen, per 31.5 zu kündigen und am 1.6 wieder anzumelden.
DAS glaub ich nicht. Ich habe den Bericht nicht gelesen, aber IMHO geht es hier um die Herstellungsgebühren des Internetanschlusses. Willst du die nochmal bezahlen? DANN kannst du sie auch von der Steuer absetzen. Zahlt sich aber irgendwie nicht aus. ;)

Edit: Ok, es geht auch um die Grundgebühr. Aber um die abzusetzen, brauchst du eigentlich nur eine Bestätigung deines Arbeitgebers.


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