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-   -   Sollen die Landtage in Österreich abgeschafft werden? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=92233)

Moose 25.03.2003 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
@athoropos:
Wien hat insofern eine Sonderstellung, als es nach der Bundesverfassung zwar primär Stadtgemeinde, aber gleichzeitig auch Bundesland ist. Die Organe der Stadt Wien haben demnach eine Doppelfunktion inne: der Gemeinderat ist zugleich Landtag, der Stadtsenat ist Landesregierung, der Bürgermeister ist Landeshauptmann.

lg
cin

Verdienen die auch doppelt?

Moose 25.03.2003 20:38

Und dann frage ich gleich unverblümt weiter ;)

Haider will ja einen "Freistaat" oder so etwas ähnliches in Kärnten ausrufen (Vorbild Bayern in Deutschland) ...

was ist das genau?

Ich mein ich weiß daß es im Prinzip verfassungswidrig ist, aber welche Rechte würde uns ein Freistaat einräumen?

Cindy 25.03.2003 21:35

Zitat:

Original geschrieben von wol
Abschaffen, kostet viel zu viel. Den Bundesrat auch gleich, weiß eh kein Mensch wozu der überhaupt gut ist.

Bundesrat, die zweite Kammer des Parlaments neben dem Nationalrat, mit dem er gemeinsam die Gesetzgebung des Bundes ausübt und die Bundesversammlung bildet. Der Bundesrat soll die Interessen der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes vertreten. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsprechend dem politischen Kräfteverhältnis nach jeder Landtagswahl für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt, sind diesen aber nicht verantwortlich. Die Mitgliederzahl wird nach dem Ergebnis jeder Volkszählung vom Bundespräsidenten ermittelt. Das größte Bundesland entsendet 12 Mitglieder, die anderen Bundesländer je nach Einwohnerzahl entsprechend weniger, mindestens aber 3. 2000 hat der Bundesrat 64 Mitglieder (Niederösterreich: 12, Wien: 11, Oberösterreich: 11, Steiermark: 10, Tirol: 5, Kärnten: 5, Salzburg: 4, Vorarlberg: 3, Burgenland: 3). Der Bundesrat kennt keine Gesetzgebungsperiode und besteht daher ohne Unterbrechung (Grundsatz der "Partialerneuerung").

Der Präsident des Bundesrats wird von den Ländern in alphabetischer Reihenfolge im Halbjahresturnus gestellt. Tagungsort ist der Sitz des Nationalrats in Wien. Die Mitglieder des Bundesrats genießen Immunität gleich den Abgeordneten zum Nationalrat. Ein Mitglied des Bundesrats kann nicht gleichzeitig Abgeordneter zum Nationalrat sein. Die Sitzungen des Bundesrats sind öffentlich, Mitglieder der Bundesregierung können sich zu Wort melden. Der Bundesrat ist bei Anwesenheit von einem Drittel seiner Mitglieder beschlussfähig. Zur Vorberatung werden Ausschüsse gebildet.

Der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats beeinspruchen. Dieser Einspruch hat nur aufschiebende Wirkung, da der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen kann. Gesetzesbeschlüsse, die die Organisation des Bundesrats betreffen oder die Kompetenzen der Länder beschneiden, bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundesrats. Gesetzesbeschlüsse, gegen die der Bundesrat keinen Einspruch erheben darf (zum Beispiel Bundesbudget), werden dem Bundesrat lediglich zur Kenntnis gebracht.

Der Bundesrat hat überdies unter anderem folgende Rechte: Formulierung von Anfragen an die Bundesregierung; Einbringung von Gesetzesvorschlägen an den Nationalrat und Forderung einer Volksabstimmung, sofern ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats die Bundesverfassung teilweise ändert; Mitwirkung an der Genehmigung von Staatsverträgen und bei der Auflösung von Landtagen.

Die vergleichsweise geringe politische Bedeutung des Bundesrats führt zu regelmäßigen Forderungen der Länder nach einer Reform und Stärkung des Bundesrats

lg cin

Cindy 25.03.2003 21:53

Ich finde die Kontrolle der Landesregierungen durch den Landtag sehr wohl als nicht unerheblich.

Neben der Abschaffung der Länderparlamente gibt es in der laufenden Diskussion einen weiteren radikalen Vorschlag, der (ebenfalls) von Landesrat Hirschmann (VP) propagiert wird und die Auflösung der Bundesländerstruktur zugunsten der Bildung von drei „Großregionen“ West, Ost und Süd vorsieht.

Laut unserer Verfassung ist Österreich ein Bundesstaat (siehe vorheriges Posting). Eine Änderung desselben bedarf also einer Verfassungsänderung.
lg
cin

franznovak 25.03.2003 22:46

Bin für die Landtage, -nicht weil sie so extrem wichtig sind, sondern weil sie Bürgernähe zumindest zu vermitteln versuchen (also eher doch Vorort...).


gegewärtig -> zukünftig:

1. nationale -> europäische
2. landesweite -> nationale
3. regionale -> landesweite + regionale (beide eingeschränkt bzw. vielleicht ohne regionale)

Interessensvertretung !


ps: und wie soll diese Politik auf Alte und Kranke eingehen, die können ja nicht Online ihre Geschäftchen erledigen, sondern müssen an ihrer regionalen Bezirks- oder Landesstelle erscheinen. Ev. könnte man ja diese Leute ja alle besachwaltern um diese Problematik zu umgehen, oder... ?!

utakurt 25.03.2003 22:59

Abschaffen, da

1) sowieso wieder mal zu politisch über Parteien gesteuert
2) zu teuer

3of4 25.03.2003 23:29

Ja, gerade da es in Österreich viele verschiedene Länder gibt muss es für jeden einen eigenen Landtag geben.
Zb. sind Gesetze die für Wien sinnvoll sind in Tirol kompletter Nonsense und umgekehrt.
Und das ganze auf Gemeinden abzuwälzen würde nur noch mehr Verwirrung stiften.
Eine Reform wäre dennoch sinnvoll...

wol 25.03.2003 23:35

In größeren Staaten ist ein Bundesstaat größer als ganz A, und die kommen auch ohne 17 Verwaltungsebenen aus. Vergesst nicht: Wir alle bezahlen diese zumindest zum Teil hochbezahlten Sesselfurzer. Jeder von uns könnte etwas mehr im Börsel haben, wenn man da unnötige kapazitäten abbauen könnte.

3of4 25.03.2003 23:41

Zitat:

Original geschrieben von wol
In größeren Staaten ist ein Bundesstaat größer als ganz A, und die kommen auch ohne 17 Verwaltungsebenen aus. Vergesst nicht: Wir alle bezahlen diese zumindest zum Teil hochbezahlten Sesselfurzer. Jeder von uns könnte etwas mehr im Börsel haben, wenn man da unnötige kapazitäten abbauen könnte.
In größeren Staaten schaut es aber auch anders aus als bei uns.
Unnötige Kapazitäten zum Einsparen gibt es trotzdem

wol 25.03.2003 23:45

Der lächerlichste Auswuchs dieser unnötigen Verwaltungsebenen ist dieses St.Pölten-Hauptstadtgetue. Möchte nicht wissen, was das gekostet hat, völlig unnötig. Ich wohne auch in N, in St. Pölten war ich noch nie, wüsste auch nicht, was ich dort wollen sollte.


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