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defender 07.03.2003 11:09

nein der händler hat gesagt das sie nicht funktioniet
aber eben auch das ich die einschicien soll weil sie nicht beschädigt ist???

defender 07.03.2003 11:11

und was wahr noch mal der tip vom herrn hero
bitte!

ich gehe ee immer gut mit dem sachen um!

ERRA 07.03.2003 11:11

@defender
Da hat es hier im Forum vor kurzem schon mal Beträge zu diesem Thema gegeben.

Leider hat der Händler zum Teil recht - Unterschied ist, er muss die CPU einschicken, die Beweislast liegt beim Verkäufer.

Blöd nur, wenn du die CPU übertaktet hast und die kommen dir drauf. Dann kannst damit Rechnen die gesamten Portokosten, Handlingkosten und Testkosten tragen zu müssen - am Ende steht wieder dort wo du schon bist - bei einer defekten CPU.

@kansas
Bitte nenn mir den Händler der dir einen Ersatz stellt - denn dann werd ich in Zukunft nur mehr dort einkaufen.

kansas 07.03.2003 11:30

@ERRA Fa. PCO (peters computer oase) in wels.
eine echt super firma - kauf dort für insgesamt vier firmen und auch privat ein. dort gibts gute beratung zu einem normalen preis.

und die "borgen" einen auch komponenten bis die garantie/gewährleistung beim kaputten teil abgewickelt ist.
zumindest so passiert vor ca. einem monat als eine graka eingegangen ist.

defender 07.03.2003 12:08

aha.. der händer darf das also

kann ich da nicht sagen sie müßen es tauschen!

Jumper_online 07.03.2003 12:38

JA!
der händler muss es sogar mehr oder weniger machen!
ausserdem ist es ja nicht schlimm wenn er eingeschickt wird!
kauf dir einfach in der zwischenzeit einen billigkühler

ERRA 07.03.2003 12:39

@kansas
Als dass ist wirklich mal ein super Service!

Schade nur, dass die nur in Wels zu Hause sind.

@defender
Leider nein, du hast keinen sofortigen Anspruch auf Austausch. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben.

Ich habe bei einem ahnlichen Fall mit dem VKI kontakt aufgenommen. Deren Aussage kannst zusammengefasst hier nachlesen.

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=85227

gleeful 07.03.2003 13:00

Zitat:

Original geschrieben von ERRA

Leider nein, du hast keinen sofortigen Anspruch auf Austausch. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben.

na, ganz so is auch wieder nicht. es is...kompliziert. nochmal, die vermutlich umfassendsten infos zum gewährleistungsrecht gab's in diesem thread:

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116

grüße
gleeful

ERRA 07.03.2003 13:24

(s..t, wo is mein Posting abgeblieben)

@gleeful

Leider doch, genau so ist es.

Du kannst auch hier nochmal nachlesen: http://www.konsument.at/seiten/p2399.htm

Grundsätzlich hängt alles von der Kulanz des Händlers ab!

Wenn der Händler, wie in defenders Fall, gleich meint, er soll die CPU selbst einschicken, stinkt doch was!

gleeful 07.03.2003 13:31

Zitat:

Original geschrieben von ERRA
(s..t, wo is mein Posting abgeblieben)

@gleeful

Leider doch, genau so ist es.


nope, genauso ist es eben nicht. halbso, manchmalso, aber net genauso.

hast den thread gelesen? ich weiß er is lang aber enthält wesentlich aufschlussreichere und detailliertere infos als die konsument-site.

grüße
gleeful


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