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pc.net 17.02.2003 06:42

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
die gewährleistungsfrist beginnt nach der reparatur neu zu laufen.

d.h. du hast wieder gewährleistung.

lg
woodz

nur wenn für die reparatur (bzw. die ersetzten teile) was gezahlt wird ...

flightcontrol 17.02.2003 07:35

Zitat:

Original geschrieben von fredf


Geld zurück abzüglich eines Betrages für die Nutzung (wenns oft und lang bei der Reparatur war dann sollte nicht extrem viel abgezogen werden können).
Wenn dann aber ehestbaldigst an den Konsumentenschutz wenden und gleich alle Unterlagen zur Hand haben. Dort bekommst du eine genaue Beratung.

und wie hoch sind die chancen soweit zu kommen?

mfg- flight ;)

Sesa_Mina 17.02.2003 07:37

@fendi..

Auch auf die Reparatur gibt es Garantie/Gewährleistung. Im normalfall 6 Monate.

Is bei Handys so also sollte es auch bei schleppis so sein.

Mobiletester 17.02.2003 08:11

@flightcontrol
Ich täte das Ding nur noch in geeigneter Umgebung verwenden, z.B. im Schockfrostraum bei -50°C bei Eskimo/Iglo. Dann sollten die Wärmeprobleme der Vergangenheit angehören. Vielleicht brauchst du dann einen Monitor, weil LC Displays unter 0°C die Arbeit einstellen,.....:roflmao:

fredf 17.02.2003 09:56

Zitat:

Original geschrieben von Sesa_Mina
@fendi..

Auch auf die Reparatur gibt es Garantie/Gewährleistung. Im normalfall 6 Monate.

Is bei Handys so also sollte es auch bei schleppis so sein.

ganz sicher nicht wenn es sich um eine Garantiereparatur handelt sprich die Reparatur kostenlos ist
wird euch Arbeiter-,Wirtschafts-,Handelskammer jederzeit bestätigen

@flightcontrol:
erkundige dich beim Konsumentenschutz und scan mal diverse österreichische Foren auf das Thema in Zusammenhang mit Gericom
eines ist sicher: werden die Ansprüche erst nach Ablauf der Garantie angemeldet hat deine Verwandtschaft Pech

FendiMan 17.02.2003 18:04

Zitat:

Original geschrieben von Sesa_Mina
@fendi..

Auch auf die Reparatur gibt es Garantie/Gewährleistung. Im normalfall 6 Monate.

Is bei Handys so also sollte es auch bei schleppis so sein.

Wie schon fredf schreibt, nur bei einer bezahlten Reparatur, und da auch nur auf den reparierten Teil des Gerätes.


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