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maxb 25.01.2003 16:04

Zitat:

Original geschrieben von Nasdaq
Ich denke die 8.720 sind aber wieder steuerpflichtige einkommen (also Brutto - Soz.Vers - Sonderausgaben usw...)

"Einkommen" ist in diesem Fall = Steuerbemessungsgrundlage und nicht gleichzusetzen mit Einkünften :)

maXTC 25.01.2003 16:06

was verkaufst den alles? vielleicht hast ja was brauchbares ;)

maxb 25.01.2003 16:07

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Es ist definitiv dann erlaubt, wenn KEINE Gewinnabsicht dahinterliegt.

Wenn Du nun Sachen aus Deinem Privatvermögen verkaufst, hast Du diese ja irgendwann mal gekauft und wirst im Normalfall keinen höheren Wert als beim Kauf erzielen.

Absicht war es keine, aber passiert ist es halt ;)

Klar hab' ich es irgendwann mal gekauft, bei Aktien z.B. halt 3min zuvor :D







@Fenster - pass auf! arbeitslosengeld uns so ist hier nicht berücksichtigt. wie kommst den auf die 8000€ :confused: ist das die zuverdienstgrenze?


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