| Bardstale |
21.01.2003 15:04 |
Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Blöde Frage, aber:
Kann man Alimente auch absetzen (von der Steuer natürlich) ?
Ps: Hätte einige Leute die würden da ganz schön was zurückerstattet bekommen.... :rolleyes:
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Die Alimente selbst kannst eigentlich nicht absetzen, aber wenn du den Nachweis erbringst, hast du Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag.
Hier ein Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz:
Unterhaltsabsetzbetrag:
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich 350 S für das erste Kind, 525 S für das zweite Kind und jeweils 700 S für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch : Alimentierende.
Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet.
Im Unterschied zu den Kinderabsetzbeträgen wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der (Arbeitnehmer-) Veranlagung (Formular L 1) aus.
Was ist beim Unterhaltsabsetzbetrag zu beachten?
Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für im Ausland lebende Kinder steht der Unterhaltsabsetzbetrag unter den gleichen Bedingungen zu.
Bardstale
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