WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   in Österreich möglich ? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=80833)

zed 17.12.2002 14:19

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


diese gschichtln kennen wir.warum nimmst dir dann keine parkscheine ins auto?5min. braucht der um seien strafzettel auszufüllen. ;)
ùnd wer beweist dem sherrif das du nicht 1h lang weg warst?
aber du siehst das private sehr wohl gesetze besser überwachen.

viell weil ich nicht in wien wohn und nur ab und zu mal reinfahr?! :mad:

das nennst du gesetze überwachen?! das problem is dass es von deren seiten absolut keine kulanz gibt! und wenn du 1000x mit dem parkschein grad daherkommst und der steht da.. schreibt der seelenruhig fertig

würde dir das bei einem polizisten passieren stehen die chancen gut dass du das regeln kannst ;)

aber mit dem kannst diskutieren was du willst

halte private unternehmen im öffentl. sicherheitsbereich für schwachsinn

_m3 17.12.2002 14:23

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wie ist es zur zeit?
wer schaut auf die polizei?

Jeder Buerger (Dienstaufsichtsbeschwerde) oder z.B. http://www.menschenrechtsbeirat.at
Zitat:

Der Menschenrechtsbeirat überprüft die Tätigkeit der Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte [Die Aufgaben], entfaltet darüber hinaus eine inhaltlich-konzeptive Arbeit [Die veröffentlichten Berichte] und erstattet auf Grundlage dieser Arbeit dem Bundesminister für Inneres Verbesserungsvorschläge [Empfehlungen an den Minister und Evaluierung der Empfehlungen]. Um eine flächendeckende Evaluierung der Tätigkeit der Sicherheitsexekutive sicherzustellen, wurden sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirates eingerichtet, die die Anhaltung von Menschen an Dienststellen der Sicherheitsexekutive begleitend überprüfen.
Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die
Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG)
BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. I Nr. 104/2002
Zitat:

Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen
§ 87. Jedermann hat Anspruch darauf, daß ihm gegenüber sicherheitspolizeiliche
Maßnahmen nur in den Fällen und der Art ausgeübt werden, die dieses Bundesgesetz
vorsieht.
Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte
§ 88. (1) Die unabhängigen Verwaltungssenate erkennen über Beschwerden von Menschen,
die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein (Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG).
(2) Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von
Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung
in ihren Rechten verletzt worden zu sein, sofern dies nicht in Form eines Bescheides erfolgt
ist.
(3) Beschwerden gemäß Abs. 1, die sich gegen einen auf dieses Bundesgesetz gestützten
Entzug der persönlichen Freiheit richten, können während der Anhaltung bei der
Sicherheitsbehörde eingebracht werden, die sie unverzüglich dem unabhängigen
Verwaltungssenat zuzuleiten hat.
(4) Über Beschwerden gemäß Abs. 1 oder 2 entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat
durch eines seiner Mitglieder. Im übrigen gelten die §§ 67c bis 67g und 79a AVG.
(5) entfallen durch die SPG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 104/2002
Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten
§ 89. (1) Insoweit mit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat die
Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat der unabhängige
Verwaltungssenat sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache
zuständigen Behörde zuzuleiten.
(2) Menschen, die in einer binnen sechs Wochen, wenn auch beim unabhängigen
Verwaltungssenat (Abs. 1), eingebrachten Aufsichtsbeschwerde behaupten, beim
Einschreiten eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen
52
waren, sei eine gemäß § 31 erlassene Richtlinie verletzt worden, haben Anspruch darauf,
daß ihnen die Dienstaufsichtsbehörde den von ihr schließlich in diesem Punkte als erwiesen
angenommenen Sachverhalt mitteilt und sich hiebei zur Frage äußert, ob eine Verletzung
vorliegt.
(3) Wenn dies dem Interesse des Beschwerdeführers dient, einen Vorfall zur Sprache zu
bringen, kann die Dienstaufsichtsbehörde eine auf die Behauptung einer
Richtlinienverletzung beschränkte Beschwerde zum Anlaß nehmen, eine außerhalb der
Dienstaufsicht erfolgende Aussprache des Beschwerdeführers mit dem von der
Beschwerdebetroffenen Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu ermöglichen. Von
einer Mitteilung (Abs. 2) kann insoweit Abstandgenommen werden, als der
Beschwerdeführer schriftlich oder niederschriftlich erklärt, klaglos gestellt worden zu sein.
(4) Jeder, dem gemäß Abs. 2 mitgeteilt wurde, daß die Verletzung einer Richtlinie nicht
festgestellt worden sei, hat das Recht, binnen 14 Tagen die Entscheidung des unabhängigen
Verwaltungssenates zu verlangen, in dessen Sprengel das Organ eingeschritten ist;
dasselbe gilt, wenn eine solche Mitteilung (Abs. 2) nicht binnen drei Monaten nach
Einbringung der Aufsichtsbeschwerde ergeht. Der unabhängige Verwaltungssenat hat
festzustellen, ob eine Richtlinie verletzt worden ist.
(5) In Verfahren gemäß Abs. 4 vor dem unabhängigen Verwaltungssenat sind die §§ 67c bis
67g und 79a AVG sowie § 88 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes anzuwenden. Der unabhängige
Verwaltungssenat entscheidet durch eines seiner Mitglieder.
Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz
§ 90. Die Datenschutzkommission entscheidet gemäß § 31 des Datenschutzgesetzes 2000
über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch Verwenden personenbezogener
Daten in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung entgegen den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes. Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der
Ermittlung von Daten durch die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt.
(2) entfallen durch die SPG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 104/2002
Amtsbeschwerde
§ 91. (1) Der Bundesminister für Inneres kann gegen
1. Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden gemäß den
§§ 88 und 89 oder
2.Entscheidungen der Datenschutzkommission über Beschwerden gemäß § 90 sowohl
zugunsten als auch zum Nachteil des Betroffenen Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an
den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der
Entscheidung an die Behörde.
(2) Das oberste, mit der Führung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraute
Organ kann gegen Bescheide gemäß § 5b, die der Abänderung im Instanzenzug nicht mehr
unterliegen, wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die Behörde.

traxdata 17.12.2002 14:30

Zitat:

Original geschrieben von zed


viell weil ich nicht in wien wohn und nur ab und zu mal reinfahr?! :mad:

das nennst du gesetze überwachen?! das problem is dass es von deren seiten absolut keine kulanz gibt! und wenn du 1000x mit dem parkschein grad daherkommst und der steht da.. schreibt der seelenruhig fertig

würde dir das bei einem polizisten passieren stehen die chancen gut dass du das regeln kannst ;)

aber mit dem kannst diskutieren was du willst

halte private unternehmen im öffentl. sicherheitsbereich für schwachsinn

wenn die bei jedem diskutieren würden,na was wäre da los.
und ich fragte dich wie du ihm es beweisen willst das du nur 4 min. gestanden bist? wie würdest du agieren? du kannst auch nicht mit richtern diskutieren.

pc.net 17.12.2002 14:36

richter is ein schlechter vergleich ...

weil dieses organ ist ja gleichzeitig kläger und richter ;)

zed 17.12.2002 14:40

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wenn die bei jedem diskutieren würden,na was wäre da los.
und ich fragte dich wie du ihm es beweisen willst das du nur 4 min. gestanden bist? wie würdest du agieren? du kannst auch nicht mit richtern diskutieren.

ich würd ja nix sagen wenn ich einfach so daherkomm.. okay dann seh ichs ein

aber ich werd ja ned zum spass mitm parkschein in der hand zu mein auto gehen
schleich mich ja ned mitm parkschein in da hand an mein auto an um potentiellen parksheriffs zu zeigen dass ich den kaufen war


weisst du es geht um die situation und um den eindruck
und wenn ich da mitm parkschein daherkomm.. wird er sich ja denken können (wen er wollte) das ich grad den kaufen war .. um des gehts und um nix anderes

is schon klar dass er ned mit jedem diskutieren kann usw.. das hab ich auch gar nicht gemeint

traxdata 17.12.2002 14:42

gut,dann beweise ihn das du nicht erst nach einer stunde mit schein wedelst u. dir nochmals 2h dazuschummeln willst.
ich unterstütze solche aktionen vollauf,es gibt eh keine parkplätze in wien.und wenn das noch bei der SCS eingeführt wird erst recht.

und parkscheine im auto vorrätig verwelken nicht ;)

pc.net 17.12.2002 14:44

ich hab unlängst einen parkschein im auto gefundne ... der ist schon mindestens 10 jahre alt und nicht mehr gültig :mad:

zed 17.12.2002 14:45

najo wenn du unbedingt "i dupfal reiten" willst dann tu das.. ohne mich


solche situationen sind für mich klar!
glaubst wirklich dass irgendwer ständig an parkschein bei sich trägt damit er falls er bei der rückkunft zum auto einen parkwächter sieht bei diesem den eindruck erwecken kann er hätte diesen gerade käuflich erworben? lächerlich
abgesehen davon dass du des timing bewusst so nie hinbringst :D

traxdata 17.12.2002 14:47

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
ich hab unlängst einen parkschein im auto gefundne ... der ist schon mindestens 10 jahre alt und nicht mehr gültig :mad:
klar,mittlerweil haben wie euronen ;)

traxdata 17.12.2002 14:48

Zitat:

Original geschrieben von zed
najo wenn du unbedingt "i dupfal reiten" willst dann tu das.. ohne mich


solche situationen sind für mich klar!
glaubst wirklich dass irgendwer ständig an parkschein bei sich trägt damit er falls er bei der rückkunft zum auto einen parkwächter sieht bei diesem den eindruck erwecken kann er hätte diesen gerade käuflich erworben? lächerlich
abgesehen davon dass du des timing bewusst so nie hinbringst :D

will ich nicht,aber wie würdest du agieren? wenn mans weis,warum will dann jeder diskutieren?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:30 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag