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Jet2Web ist eine GmbH; ein RSb-Brief ist die gewöhnliche Zustellform für behördliche Schriftstücke nach dem ZustellG; die Jet2Web ist eine Behörde?
Steht in dem Schreiben eine Rechtsgrundlage? Spruch und Begründung lassen sich erkennen; da sich offenbar Rechtsfolgen ergeben muss es ein Bescheid sein; nach §2 DVO-FG iVm §22/2 PoststrukturG scheint die Telekom (noch immer) das AVG anzuwenden. Wenn dem so ist (Begründung!?) -> §63 AVG - Berufung binnen 14 Tagen an die Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat. Wenn die Rechtsgrundlage aber irgendwas iVm VStG ist, dann wäre ein Einspruch notwendig. Geht aber an die gleiche Stelle (Absender). Falschbezeichnung schadet aber nicht, daher: binnen 14 Tagen nach Zustellung Berufung - formloses Schreiben genügt; Aktenzahl angeben, "ich bin unschuldig" draufschreiben und rechtzeitig in die Post damit. Beweise sind (noch) nicht notwendig, Hauptsache die Frist ist gewahrt. Hilfreich wäre natürlich den Trojaner oder was auch immer das ist/war zu isolieren und zu dokumentieren. |
hallo leute!
.. noch ein detail, er verwendet auch Napster.. könnte dieser die ping`s verursachen? system ist mit NAV2000 geschützt, anti trojan installiert er noch.. gruss wibsi |
Also wenn dein ahnungsloser Freund die IP
195.3.96.69 hat, ist er nicht so Ahnungslos wie er tut. Dieses A...loch probiert seit 23.12 gezielt meine Firmennetzwerk zu hacken. Und die Beschwerde kommt von mir, soll lieber Froh sein das ich sooo gutmütig bin, und nicht gleich meinen Rechtsbeistand hinzugezogen habe.Komischerweise ist seit heute eine Ruhe mit den Scans und Angriffen. Eine andere Möglichkeit, falls er wirklich Ahnungslos ist, ist der Trojaner MTX. Er soll einmal im Windowsverzeichnis nachschauen, ob dort eine mtx.exe liegt. Sloter PS: Bisherige kosten der Abwehr ca 50 000.- ATS, und mit der Gutmütigkeit ist seit heute auch Schluß. |
@sloter: was hat der gemacht? das ihr schon 50000ats kosten habt?
ist er schon reingekommen und hat er daten gelöscht? oder wi kommst sonst auf diese kosten? |
also ich will weder hier partei ergreifen oder hacker oder sonst welche illegalen sachen gutheißen. aber erst vor kurzen hat ein OGH beschluß (USA oder BRD?) festgestellt das ein portscann noch nicht mal illegal ist und auch keine strafbare handlung darstellt. aber ich gebne dir recht, mich stören diese Kinder mit ihren pc-anywhere, BO2k und konsorten auch mächtig. deshalb habe ich schon den firewall learning mode abgestellt. gleiches empfehle ich anderen auch
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von Sloter: Also wenn dein ahnungsloser Freund die IP 195.3.96.69 hat, ist er nicht so Ahnungslos wie er tut. Dieses A...loch probiert seit 23.12 gezielt meine Firmennetzwerk zu hacken. Und die Beschwerde kommt von mir, soll lieber Froh sein das ich sooo gutmütig bin, und nicht gleich meinen Rechtsbeistand hinzugezogen habe.Komischerweise ist seit heute eine Ruhe mit den Scans und Angriffen. Eine andere Möglichkeit, falls er wirklich Ahnungslos ist, ist der Trojaner MTX. Er soll einmal im Windowsverzeichnis nachschauen, ob dort eine mtx.exe liegt. Sloter PS: Bisherige kosten der Abwehr ca 50 000.- ATS, und mit der Gutmütigkeit ist seit heute auch Schluß.<HR></BLOCKQUOTE> |
habe es gefunden!:
Legal: Ports scannen Das bloße Scannen einen Ports ist nicht illegal. So sieht das jedenfalls ein amerikanisches Gericht. Werden nun allen Hackern Tür und Tor geöffnet? Oder gibt es gute Gründe für diese Entscheidung? Der Streit zweier IT-Unternehmen um die Frage, ob das Scannen eines Netports illegal ist, war vor dem Distriktsgericht des US-Bundesstaates Georgia gelandet. Da durch den Scan alleine, das Netzwerk nicht beschädigt werden würde, sei dies nicht illegal. Dabei beruft sich das Gericht auf einen Abschnitt der "Anti-Hacking"-Gesetze. Beide Seite vereinbarten, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen. Richter Thomas Thrash hatte befunden, dass der Zeitaufwand, der erforderlich ist, um einen Portscan zu untersuchen, noch nicht als Schaden angesehen werden kann. Das Gesetz würde ganz deutlich sagen, dass nur eine echte Beeinträchtigung der Integrität und der Verfügbarkeit eines Netzwerks als Schaden anerkannt werden könnte. Dies treffe nur für den Scan nicht zu. Jennifer Granick, die Anwältin der Hacker, freute sich über das Urteil: "Es ist eine gute Entscheidung für Experten, die Sicherheitslücken aufspüren". Denn es ist gang und gebe, dass Unternehmen spezielle Sicherheitsfirmen beauftragen, ihre Ports heimlich zu scannen, um so Sicherheitslücken aufzudecken. Der Scan als solches bedeutet noch keinen Zugriff auf das System. Der Streit war letzten Dezember ausgebrochen, als Scott Moulton, der Präsident der Network Installation Computer Services (NICS), beim Versuch, die Verletzbarkeit eines von ihm betreuten staatlichen Netzwerkes zu testen, den Port eines fremden Firmennetzwerkes gescannt hatte. Als Moulton dabei vom Administrator dieses Firmennetzes entdeckt wurde, brach er den Scann sofort ab. Die betroffene Firma VC3 meldete den Scann jedoch der Polizei, woraufhin der Vertrag mit Moultont gelöst wurde und dieser einige Wochen später sogar verhaftet wurde. Daraus entwickelte sich dann der Rechtsstreit, der mit diesem Urteil beendet wurde. (PC-WELT, 19.12.2000, hc) |
Personalkosten 4x24 Stunden,
Check aller Rechner auf Datenverlust, oder Backdoors. Sloter |
jo, personalkostetn san teuer :D
aber die daten werds doch eh zentral liegen haben? oder sind die wirklcih auf den clients? |
Ich will mich nicht einmischen und kenn mich auch nicht aus, aber die IP hat mich heute auch gescannt.
Meldung Zonealarm: The firewall has blocked Internet access to your computer (ICMP Echo Request ('Ping')) from 195.3.96.69. Time: 28.12.00 10:20:20 mfg fredl |
Natürlich Zentral.
Aber manche Projekte liegen auf den Clients herum, der diversen Entwickler. Und ein alter Schmäh ist ein Backdoor am Client einbauen, und erst viel Später auf den Server losgehen. Sloter |
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