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weiss irgenwer wie lange man auf ibm hdds garantie hat??
3 jahre oder so:confused: |
@frog_1
Ich glaube du verwechselst defekte Sektoren mit defekten Dateien!!! Die können weder von Norton noch von einem anderen Tool repariert werden, da sie physikalisch zerstört sind. Sie werden halt isoliert, aber wie die anderen meinen, würde ich auf so eine Platte nicht mal einen Brief an meine Oma speichern!;) |
@frog_1!
Das ist unterschiedlich. Auf eine OEM Ausführung ein Jahr. Auf orig. IBM drei Jahre. Aber wenn du in diesem Thread nach oben schaust, so findest in einem Posting von mir, einen Link wo du nachschauen kannst. |
Re: Defekte Sektoren nutzen ?!
Zitat:
Die Platte ist unter WIN98 beim hochfahren aus dem Standby-Modus warscheinlich zerkratzt worden; Datensicherung auf meiner 60GB Platte vorhanden. Habe noch GARANTIE auf die Platte und werden sie benutzen. Die Grundsätzliche Frage ist, da ich noch 120MB bis 8,4GB Platten habe, ob es noch "vernünftige" Möglichkeiten gäbe sie eventuell zu nutzen (z.B. MP3s - da wurscht wenn weg)! danke Jungs für eure Vorschläge !!! |
@novi!
Die 120MB Platte eher weniger. Aber grössere Platten könntest mittels Wechselrahmen ohne weiteres als Archiv verwenden. |
ich glaube ihr verwechselt da die garantie mit der gesetzlichen gewährleistung.
am anfang kommt die gesetzliche gewährleistung, die ist wie der name schon sagt eine gesetzlich vorgeschriebene verpflichtung des händlers, der dir die ware verkauft hat. die muss er erfüllen und zwar ohne jegliche zusatzkosten. nach ablauf der gesetzlichen gewährleistung kommt die garantie zu tragen. diese ist eine freiwillige leistung des herstellers. da gibts keine regeln, da kommt es wirklich auf das kleingedruckte an. das kann sich jeder hersteller so drehen wie er es braucht. und da es eine leistung des herstellers und nicht des händlers ist, ist es üblich und rechtlich in ordnung daß der händler auch eine bearbeitungsgebühr dafür verlangt. bis zum letzten jahr war die gewährleistungszeit allgemein 1/2 jahr, ab heuer durch eu-recht 2 jahre. wobei im ersten halben jahr der händler nachweisen muss, daß der defekt durch verschulden des kunden eingetreten ist. die gesetzliche gewährleistung würde ich mir in der regel beim händler holen, wenn nicht bessere regelungen wie z.b. ein vorort-service mit austausch auf ein neugerät vorhanden sind. aber wenn die disk nur noch garantie hat, würde ich sie unbedingt an ibm einschicken. details siehe oben den link von karl. damit vermeidest du wartezeiten, zusätzliche probleme durch zusätzliche beteiligte und unnötige zusatzkosten. alles klar ? |
Sorry!
Ein kleiner Irrtum. Da habe ich Garantie und Gewährleistung falsch eingeordnet. Aber LOM hat es ja wieder ins Lot gebracht! |
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